Täuschungsversuch?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von MrZuckerstange, 10. Juni 2011 .

  1. 10. Juni 2011
    hi, ich würde gerne mal hier eure meinung einholen und um rat bitten.

    Folgendes ist heute passiert:

    ich hatte latein, wo wir eigentlich die klausur, die wir 1,5 wochen zuvor geschrieben haben, zurückbekommen sollten. Die lehrerin meinte nö ist nicht, erst nächste woche, alle enttäuscht aber ok, damit kann man leben.

    Zur Klausur muss ich sagen, dass ich die Übersetzung zusammen mit 3 anderen aus meinem Kurs vorher rausbekommen hab, aufgrund der Angaben, die sie uns gegeben hat. Gesagt, getan, hab ich ihn auswendig gelernt und 1 zu 1 hingeschrieben.

    Paradox an der Sache ist, dass sie mich und die anderen 3 EINZELN rausgeholt hat und meinte, dass wir einen Täuschungsversuch gemacht hätten und noch glück hätten, dass wir die klasur nochmal schreiben können, was meiner meinung nach aber nicht sein kann, weil man sich vorbereiten kann, wie man will, was sie auch zuvor im Unterricht betonte (z.B vor der ersten Klausur in diesem Halbjahr:,, Ich hoffe ihr kennt den Text ")

    Eine solche Anschuldigung würde ich akzeptieren, wenn sie mich dabei erwischt, wie ich während der klausur spicke, aber dass ich es auswendig lerne, ist doch kein betrug?

    Weiterhin habe ich die Theorie, dass sie uns vieren (wir sind sonst nicht so gut in latien) das latinum, das mit dieser note zusammenhängt, einfach nicht gönnt und uns einschüchtern will. Wir Vier gehen am Dienstag auf jeden fall zu einem anderen Lateinlehrer, zur Oberstufenkoordination, zur Schulleitung und zum Beratungslehrer.

    Was denkt ihr? wer ist im Recht?
    Wenn jemand die genaue Rechtslage kennt, bitte posten und bw`s sind standart

    mfG

    Zucker
     
  2. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Naja im Grunde genommen seit ihr Vier schon im Recht wenn ihr wähend der Klausur nicht offensichtlich voneinander abgeschrieben und dabei erwischt worden seit. Ich denke mit einer Beschwerde würdet ihr schon etwas erreichen, jedoch frage ich mich inwiefern dies dich zukünftlich beeinträchtigen kann. Solche Lehrer sind für mich einfach nur Abschaum!
     
  3. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ich gehe davon aus, das eure lehrerin davon ausgeht, das einer gelernt hat und die anderen abgeschrieben haben. Du bist jetzt sicher in der 11. Klasse, ich hatte da das gleich Problem und ohne abschreiben hätte ich auch Probleme gehabt mein latinum zubekommen xD.
    Lehrer konnten und werden auch immer wieder machen können was sie wollen. Der direktor wird der eh recht geben. ich glaube leider nicht das euch da wirklich viel übrigbleibt als neuzuschreiben.
    mich würde aber sehr interessieren, wie es ausgegangen ist kannst mir ja mal ne pm schreiben
     
  4. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    ja also ich werde da aufjeden fall, wenns drauf ankommt, vor gericht gehen!
    weil mein latinum lass ich mir sicher nicht versauen, nur weil sie meint n dicken zu schieben, sowas ist echt die höhe, meiner meinung nach.
     
  5. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    wenn du dem direktor bzw oberstufenkoodrinator sagst, dass du wusstest welcher text dran kommt und du den auswendig gelernt hast dann ist das definitiv das verschulden der lehrerin. Wenn man solche tipps gibt muss man mit sowas auch rechnen (vorallem bei latein ist das problem doch bekannt).
    Ich denke mal die lehrerin wird das zähneknirschend akzeptieren müssen aber für die nächste klausur wird sie härter durchgreifen und garnichts mehr sagen bzw euch auf dem kiker haben!
     
  6. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Wer im Recht ist etc. kann dir nur ein Anwalt sagen (bzw. dein Anwalt )

    Täuschungsversuch muss nicht Abschreiben heißen. Ihr habt nicht selbst übersetzt, das ist nach meiner Auffassung ein Täuschungsversuch, da ihr angebt, das getan zu haben - indem ihr nicht gekennzeichnet o.ä. habt, dass es nicht eure Übersetzung ist, sondern die eines anderen. Auch wenn ihr nicht während der Klausur abgeschrieben habt, habt ihr nicht selbst übersetzt, wovon man ausgehen muss, es aber vorgegeben
     
  7. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Das ist aber mal Korinthenkackerei auf ganz hohem Niveau... Ergo hat jeder, der bei ner Klausur auswendig Gelerntes anbringt getäuscht?! Ists dann auch Betrug, wenn ich in ner Matheklausur den Satz des Pythagoras anwende?! Den hab ich ja auch nur auswendig gelernt...

    @TE: Schreibst du nochmal ne klausur bei der Dame?! Wenn nicht würd ich das eiskalt bringen, dass der Text schon bekannt war... so ne ähnliche geschichte gabs bei uns auch mal, am Ende hat der Lehrer nen Rüffel bekommen...
     
  8. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    @lux88 & TE

    Ist jetzt nicht wirklich rechtlich abgesichert, glaube trotzdem nicht, dass das einfache Auswendiglernen bei Übersetzungen erlaubt ist.

    Satz des Pythagoras ist etwas anderes, du gibst ihn ja als Quelle an und leitest es dir nicht pseudo her. Du schreibst "a² + b² = c² daraus folgt ...", was im Grunde heißt "Laut dem Satz des Pythagoras gilt ...", niemand erwartet da, dass du den SdP selbstständig hergeleitet hast, was bei einer Übersetzung etwas ganz anderes ist. Es wird erwartet, sowohl von Schülern wie auch von Lehrern, dass der Text selbstständig (evtl. mit Hilfe eines Lexikons) übersetzt wird. übersetzen ist nicht das gleiche wie kopieren
     
  9. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ich seh schon ein, auf was du hinaus willst und geb dir auch recht, das sowas unterbunden gehört, weil simples Auswendiglernen und danach wieder Vergessen sicherlich nicht Sinn des Unterrichts ist.

    Aber trotzdem geht sowas schon etwas zu weit. Da kann man dann eigentlich keine eindeutige Grenze mehr definieren: Was ist (unerlaubtes) Hilfsmittel und was nicht? Ich vertret die Meinung, dass dann auch die Formel dazu hergeleitet werden muss. Genauso wie die Übersetzung geistiges Eigentum des Lehrers/Autor des Buches/etc. ist, ist die Formel dann die des Mathematikers. Wärs denn deiner Ansicht nach ok hinter der Übersetzung ne Quellenangabe zu setzen?
     
  10. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    ach auswendiglernen ist doch kein betrug:-D wie "lernt" man denn dann geschichte. da lernt man auch nur auswendig.

    is doch ihr problem wenn sie euch aufmerksam auf den text macht. lasst euch da auf keinen fall verarschen und holt euch euer recht!
     
  11. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Um einen Täuschungsversuch im Sinne von Abschreiben handelt es sich einwandfrei nicht. Dass der Text zuvor bekannt war dürfte sich recht einfach aus Unterlagen, dem Kursbuch o.ä. nachweisen lassen, ist also unproblematisch.
    Dennoch kann ein Plagiatsvorwurf aufgestellt werden, sofern der auswendig gelernte und schriftlich reproduzierte Textteil ohne Quellenangabe verwendet wurde. Eine selbst angefertigte Übersetzung sollte keine Probleme bereiten.
     
  12. 10. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    um noch ein paar infos zu liefern, ich schreibe bei der "netten" dame keine klausur mehr und werde sie mit hoher warscheinlichkeit in meiner schullaufbahn nicht mehr als lehrerin haben.

    Und ich muss auch sagen, dass ich nicht den ganzen text auswendig konnte, sondern nur 50%, weil sie noch teilsätze aus einem anderen Teil miteingebunden hat.

    Es geht mir auch nicht hauptsächlich um die note, sondern einfach ums prinzip, dass ich es unmenschlich finde und wie lächerlich, dass sie es mir einfach nicht gönnt. Das kann und will ich nicht verstehen/zulassen.
     
  13. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Wieso soll sie dir etwas gönnen, wenn du nichts geleistet hast?
    Erklär mir das.

    Du solltest froh sein, dass sie euch eine zweite Chance gibt!
    Meinst du nicht auch, wenn 3 Leute die gleiche Übersetzung haben, dass es "komisch" aussieht?


    Dann schreibst du aber auch nur die Herleitung ab, und leitest die Formel nicht selber her!
    D.h. du müsstet eine neue Herleitung entdecken, damit es dein geistiges Eigentum wäre.
    Außerdem finde ich, dass man sowas nicht mit "abgeschriebenen" Texten vergleichen kann.
     
  14. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Glaube ich eher nicht. Bei uns ist der Direktor, auch wenn der eigentlich nichts taugt, in solchen Fällen eher für den Schüler. Muss wirklich nicht sein!

    Ich kann dir nur empfehlen, sprech dich erst Mal mit deinem Beratungslehrer und dem Oberstufenkoordinator ab, inwiefern man da was machen kann. Wenn du direkt zum Direktor gehst, fühlt sich die Lehrerin enorm angegriffen und macht dir das Leben und vor allem deine mündliche Note zur Hölle.

    Warte ab, was Oberstufenkoordinator / Tutor sagen. i.d.R. wird die Lehrerin von diesen angesprochen, fühlt sich nicht angegriffen und überdenkt das ganze noch Mal.

    Und wenn alles nichts bringt: Droh mit rechtlichen Schritten / der Presse! Dann geben die meisten Direktoren klein bei ;-)

    Viel Erfolg!

    PS:

    Naja, es mag ja komisch aussehen, aber wenn es doch nicht so war, warum sollten sie DANN eine zweite Chance nutzen? Die Lehrerin gibt denen doch eh nur die Möglichkeit, neuzuschreiben, weil sie nicht beim Spicken erwischt worden sind / nicht gespickt haben! Fakt ist: Die Lehrerin muss das Ganze doch irgendwie beweisen.

    Achja, wie sieht es denn mit einem zweiten Aufgabenteil aus? Da müsstet ihr doch dann alle was unterschiedliches haben..
     
  15. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Weiß garnicht was es hier groß zu diskutieren gibt?

    Täuchungsversuch in der Schule weil man für eine bevostehende Arbeit etwas auswendig gelernt hat? Hallo? Wer diese Auffassung vertitt hat meiner Meinung nach ordentlich einen an der Klatsche..

    Die Schüler sind hier eindeutig im Recht, solange WÄHREND der Arbeit nicht irgendeine Form von Betrug (Auswendiglernen in der Schule ist doch kein Betrug ihr Flachpfeifen) festgestellt werden konnte.

    Euer Glück war einfach, dass das Gedankenlesegerät der Lehrerin wohl ausgeschaltet war...puuh Schwein gehabt.

    So ein Schwachsinn...
     
  16. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Sind wir hier im Kindergarten oder was?
    Typisch Deutsch. Wegen jedem kleinen Scheiß wird ein riesen Aufwand gemacht! Unglaublich!
    Er hat es verbockt, nicht die Lehrerin. Sie ist ja noch so freundlich und gibt ihm (und den anderen) eine zweite Chance!!!!!
     
  17. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ach, du hast doch sowas von keine Ahnung. Das hat mit Kindergarten rein gar nichts zu tun. Was soll er denn verbockt haben, wenn er auswendig gelernt hat? Erklär mir das doch mal bitte.

    Jede Klausur in der Sekundarstufe II wird nach folgendem Schema aufgebaut:

    Anforderungsbereich I: Reproduktion des Gelernten
    Anforderungsbereich II: Verknüpfung von Gelerntem mit Neuem
    Anforderungsbereich III: Etwas völlig Neues

    Nun gut. Stumpfe Übersetzung ist Anforderungsbereich I. Wenn man nun etwas, was man gelernt hat - und JA (!!) es kann vorkommen, dass Schüler Klausurtexte schon VOR (!!) der Klausur kennen - auswendig lernt und man das große Glück hat, das das der Klausurtext ist, ist das nichts anderes als den ersten Anforderungsbereich in vollem Maße erfüllen.

    Das Pech des Threaderstellers ist halt leider nur, dass es direkt 4 Leute waren, die letztendlich mit gleichen Voraussetzungen in die Klausur gegangen ist. Die Lehrerin kann ihnen keinen Täuschungsversuch nachweisen, also versucht sie einfach nur ihre Machtposition auszunutzen und schüchtert sie ein.

    Dem Threadersteller empfehle ich NICHT auf Jebedaia zu hören, denn dann würdet ihr genau das Falsche tun und eurer lieben Lehrerin Recht geben und somit auch zustimmen, dass ihr einen Täuschungsversuch gemacht habt.

    Gruß

    PS: "Typisch Deutsch" - das hat nichts mit Deutsch sein oder nicht Deutsch sein zu tun, dass was da geschieht ist nicht Rechtens und zeugt einfach nur von der Inkompetenz der Lehrerin. Das hat nichts mit kleinlich etc. zu tun! Du würdest dir doch auch nicht durch deinen Lehrerin dein Latinum versauen lassen, oder?
     
  18. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?


    Ganz ehrlich?

    Wenn ich eine Physik Klausur schreibe und weiß, dass das Thema "Quantenphysik" ist/sein könnte, ich vorsorglich mal die Herleitung der Schrödinger-Gleichung auswendig lerne und dann in der Klausur die Aufgabe kommt: "Leiten Sie die Dreidimensionale Schrödinger-Gleichung her" - ist das dann auch ein Betrugsversuch, weil ich die "Lösung" schon kannte?
    (ich weiß...besonders für die Schule kein wahrscheinliches Beispiel...aber )

    Das kann es doch nicht sein.


    Was wäre gewesen, wenn ein Schüler wirklich rein zufällig (das meine ich jetzt wirklich so) über diesen Text in seiner Vorbereitung gestolpert wäre? Was wenn eine Lerngruppe gemeinsam im Vorfeld zufällige Texte aus diesem Gebiet zusammen übersetzt hätte und der Klausurtext zufällig dabei war?

    Daraus jemandem einen Strick zu drehen ist einfach...will jetzt nix dreistes sagen, aber gelinde gesagt einfach nur unpassend.


    Dem stimme ich 100% überein.

    Geh zum Vertrauenslehrer, Stufenleitung, etc. und frage freundlich aber bestimmt nach.
     
  19. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Aha, also ist es "normal" gleich mit Gericht/Presse zu drohen, wenn man meint, dass die andere Person unrecht hat?

    1. Bin ich nicht mehr auf der Schule, und hatte auch nie Latein.
    2. Wäre ich nicht so "**mm" den Text 1:1 abzuschreiben. (Was nicht heißen soll, dass der TE dumm sei!)


    Du vergleichst Äpfel mit Birnen!
    Man kann doch nicht allgemeingültige Formeln mit 1:1 abgeschriebenen Texte vergleichen.


    Versetz dich doch in die Lage der Lehrerin. 4 Schüler geben den gleichen Text ab. Was soll man davon halten? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit für sowas?
    Bei Guttenberg wurde ja auch nichts anderes gemacht.

    Und ja, ich bin der Meinung, dass er es verbockt hat.
    Er hätte einfach nur die Satzstellung ändern sollen, ein paar Fehler einbauen und fertig. Dann wär alles in Ordnung gewesen und die Sache wäre nie aufgefallen.
    Mir ist es egal was er jetzt macht. Meinetwegen kann er auch die CIA einschalten. Mit den Konsequenzen muss er allerdings leben.
    Und bevor man zu anderen Lehrer/Direktor/etc. geht, sollte man sich mit der Lehrerin nochmals unterhalten. Hintenrum wirds nie gut.

    Ach ja:
    Bevor ihr so ein Quark labbert, zeigt mir erstmal wo ich dem TE geraten habe etwas zu tun?
     
  20. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    =>


    Wenn es "offizielle", öffentlich/frei zugängliche Texte sind und man vorher noch Andeutungen gemacht hat, kann sowas sehr wohl passieren.
    Außerdem kennen wir auch nicht die Rahmenbedingungen.

    Saßen die 4 direkt nebeneinander?
    Verteilt über den ganzen Raum?
    Wer hatte Aufsicht? Eben jene Lehrerin?
    Fand zu 100% kein Austausch dieser Schüler während der Klausur statt?
    etc...

    Ich habe momentan selber einen Latein II Kurs an der Uni, die Klausur geht zu 100% über einen Text von Hygin(us).
    Außerdem wird er einen Umfang von ~100 Wörtern haben.

    So, jetzt hat der gute Autor natürlich nicht unendlich viele Texte verfasst, was ist, wenn ich mich mit einigen zusammensetze und wir ein bis zwei Dutzend dieser Texte - in Hoffnung dass es einer davon ist - durcharbeiten?

    Sowas ist denkbar - hier sollte man keinesfalls den Fehler machen und von "Wahrscheinlichkeiten" ausgehen.
     
  21. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    wie du einfach nur am labern bist. Du hast einfach mal garkeine ahnung von schule.

    Nirgendwo sind die lehrer so krass wie in latein! Latein ist nen scheiß fach und latein macht niemandem spaß! Das wissen die lehrer und damit nicht alle durchfallen gibt der lehrer vor der klausur tipps. Das macht zwar jeder lehrer aber bei latein sind die tipps am konkretesten.

    Die Lehrer wissen dass es übersetzungen zu hauf von ihren verlangten texten (sofern es nicht eigens konstruierte sond) gibt und das die schüler die suchen werden.
    Mein Latein lehrer hat auch gesagt dass wir und ciceros wichtigsten reden vor dem konsulat in bezug auf xyz nochmal angucken sollen und ich hab mir dafür extra das reclam heft gekauft. Dann hab ich die klausur mit nem breiten grinsen von dem lehrer zurückbekommen und damit hatte sich die sache.
    Das ist fast 1:1 das problem vom TE
     
  22. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Ganz kurz und knapp:

    Da es das Fach Latein ist, ist die Herangehensweise des TE vollkommen normal. Keiner der in der Schule Latein lernt, kann dir ne ordentliche Übersetzung mit allen Konjugationen und Deklinationen im Kontext des ganzen Textes bei ner Klausur liefern. Daher das Ding mit den Vokabeln, die man am Anfang gesagt bekommt oder "Guckt euch den und den Autor an".

    Wer aber absolut gar keine Ahnung hat und nen Text 1:1 runterrasselt und sich den Text nicht mal durchliest um eventuelle Abweichungen vom Original zu erkennen, der hat's Latinum auch nicht verdient und soll halt kein Latinum bekommen.

    Dennoch machen es alle Schüler so und schaffen es irgendwie - Ergo hast du nichts falsch gemacht. Es war ne Klausurvorbereitung wie jede andere.
     
  23. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Wir saßen nicht nebeneinander, und selbst wenn, hätten wir nicht die möglichkeit, weil wir getrennt an einzeltischen saßen und so das abschreiben für jeden zur Unmöglichkeit wurde.

    Ja, sie hatte aufsicht und nein, dass ein Austausch während der Klausur stattgefunden hat, kann jeder im Kurs widerlegen.

    Das paradoxe ist, was mich auch zu der Annahme führt, dass es was persönliches ist, dass in der Klausur davor (die ich ohne Text geschrieben hab und in den Sand gesetzt habe), alle Mädchen (!) auch den Text der Klausur hatten und ihn ebenfalls 1:1 auswendig hingeschrieben haben. Wie bereits erwähnt hat meine Lehrerin vor der letzten Klausur gesagt: Ich hoffe ihr kennt den Text.

    Wieso sie mich dann eines Täuschungsversuches bezichtigt, dass ich den Text kenne, verstehe ich einfach nicht.

    Ich habe gerade mal bemerkt, dass wir, die beschuldigt wurden, alle ausländische Wurzeln haben, was aber eher ein Zufall ist Aber ein netter Argument wenns hart auf hart kommt

    Gerade habe ich mit einem, der auch beschuldigt wurde, meinen Beratungs-/Vertrauenslehrer eine Email geschrieben und darin gesagt, dass ich in einer Freistunde mit eben den 3 ein Gespräch führen will. Danach wird weitergeguckt. Und keinesfalls werden wir uns auf Einzelgespräche einlassen, weil die Lehrer sich zu 90% Warscheinlichkeit eh Recht geben werden...

    immer für weitere Fragen offen!

    mfG

    Zucker
     
  24. 11. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Nö einzelgespräch würde ich auch nicht machen. Nachher wird etwas unterstellt was nie gesagt wurde etc. Ich würde sie einfach nur in kenntnis setzen, dass ihr euch mit anderen lehrern zusammen setzt damit sie "nicht aus den wolken fällt".


    Ob man jetzt lernt wie man richtig übersetzt oder ob man direkt auswendig lernt (was natürlich nicht sinn der sache ist, aber auch nicht verboten ist) bleibt dir überlassen und nicht der lehrerin.

    Hab theoretisch das selbe problem aber bei mir gehts nicht um noten oder wichtigeres. Wenn man es einmal etwas auswendig gelernt hat, ist es im kopf, dagegen kann man nichts machen:lol:
     
  25. 12. Juni 2011
    AW: Täuschungsversuch?

    Dann hätte er ihn nicht 1:1 wiedergeben können und die Sache wäre damit vom Tisch.

    Nochmal allgemein zum Thema Latein bzw. Latinum. Ich habe mein (Großes) Latinum (wenn auch knapp) und muss dir widersprechen, XtodaZ. Es gibt Leute, denen Latein Spaß macht (mich eingeschlossen).

    Denke das Problem kann nur der Rektor bzw. evtl. ein Anwalt klären. Glaube aber nicht, dass der Rektor groß Angst hat, wenn man mit dem Anwalt droht - nicht, wenn es ein erfahrener Anwalt ist. Ich würde mich sowieso nicht mit der Schule anlegen, weil - selbst wenn man Recht hat und es bekommt - sich das Verfahren so hinzieht und man dann andere Sachen reingewürgt bekommt, dass es sich im Endeffekt nicht lohnt.

    Das Latinum steht dafür, dass die Person eine gewisse Kenntnis in Latein hat (sei das nun Grammatik, Vokabular, etc.). Wenn du das nicht hast, dann hast du auch kein Latinum verdient.
     
  26. Video Script

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