untersch. zw. eintragung u. bekanntmachung im handelsregister

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Romulus, 13. Juni 2011 .

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  1. 13. Juni 2011
    §15 abs.1 hgb:

    kann man etwas ins handelsregister eintragen ohne, dass es bekannt gemacht wird? wenn ja, warum würde man sowas machen?
     
  2. 13. Juni 2011
    AW: untersch. zw. eintragung u. bekanntmachung im handelsregister

    Das geht afaik nicht.
    Sofern etwas ins Handelsregister eingetragen wird, dauert es eine Zeit lang, bis diese Eintragung bekannt gemacht wird.
    Deswegen heißt es in der Gesetzgebung auch "eingetragen und bekanntgemacht".
     
  3. 13. Juni 2011
    AW: untersch. zw. eintragung u. bekanntmachung im handelsregister

    achso ok. hab mich auch schon gewundert. danke
     
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