Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dilly_Concane, 19. Juli 2011 .

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  1. 19. Juli 2011
    Moin,
    Ich bin zwar kein Freund juristischer Beratung im Internet, aber der Streitwert wäre hier im Zweifelsfalle nicht sonderlich hoch, Rechtsanwalt ginge im Zweifelsfall immer noch.
    Es dreht sich um folgendes; ich wurde per eMail von einem Sachbearbeiter aufgefordert, zu bestimmten Termin ein Dokument persönlich abzuholen. War aber unmöglich, also habe ich im Voraus eine formlose Bevollmächtigung ausgestellt, habe ich bei Uni, Sparkasse usw. schon immer so gemacht, wenn ich irgendwas persönlich annehmen oder abgeben sollte.

    "Sehr geehrter Herr S.,
    da ich den gegebenem Termin zur Abholung des X nicht persönlich wahrnehmen kann, erteile ich hiermit meiner Verlobten Frau A. den Auftrag und die Bevollmächtigung, das Dokument entgegenzunehmen und entsprechend zu entgelten. Für Rückfragen bin ich mobil unter der Nummer 1337 erreichbar." // signed

    Das Teil handschriftlich, weil auf den letzten Drücker.

    Dann bekomme ich einen entnervten Anruf: Jau, war da; Nein, der Depp habe die Bevollmächtigung nicht angenommen und nein, er wollte das auch nicht telefonisch klären. Vertrauliches Dokument mit zeitlich begrenzter Gültigkeit (solchen Scheiß hab' ich noch nie gehört :-D), müsse unbedingt immer persönlich abgeholt werden, wird geshreddert; Neuausstellung beantragen.

    Die Neuausstellung ist aber gar nichtmal so billig, die Kosten würde ich nur höchst ungern nochmal tragen. Es wurde ausdrücklich nicht die Formlosigkeit bemängelt, sondern dass es sich überhaupt um eine Bevollmächtigung handelt. Auf Nachfrage hat mir der Chef der Stelle (privatwirtschaftlich, nichts amtliches) gesagt, dass er selbst sich nicht ganz sicher sei, ob eine Bevollmächtigung in dem Falle ablehnbar sei, sie die aber grundsätzlich nicht annehmen würden. Aus dem Grunde solle ich mal rausfinden, ob die Geschichte rechtens ist, wenn nicht, würde ich die Kosten nicht nochmal übernehmen müssen.

    Weiß einer Bescheid? Bitte entweder mit Gesetzestext oder irgendeine 123recht- oder direkt Kanzleiseite, ein Forenbeitrag wird vermutlich nicht als Nachweis gelten Einen Rechtsanwalt einzuschalten kommt mir bescheuert vor. Die Kosten lägen am Ende garantiert nicht niedriger und mir geht's auch nicht ums Prinzip, sondern nur ums Geld.
     
  2. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Hol dir eine Beglaubigung, dass das Dokument echt, bzw die Unterschrift deine ist.
    Kannst du bei der Stadt für ~5€ oder beim Pfrarrer umsonst (ja die dürfen das)
    Dann sollte es gehen.
     
  3. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Danke für deine Antwort, aber das hat mit der Frage nichts zu tun
     
  4. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    könnte ja jeder kommen mit so nem wisch und ner unterschrift. sowas muss notariell beglaubigt sein.

    perso und reisepass muss man selbst erscheinen!
    der beamte ist kein depp sondern macht nur seinen job
     
  5. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Danke auch dir!
    Vollmachten müssen definitiv nicht grundsätzlich beglaubigt werden. Bestes Beispiel: Paket abholen bei der Post [EDIT: Kontovollmachten bei der Bank auch nicht]. Um einen Beamten handelt es sich nicht, aber das ist nicht so wichtig. Und wie gesagt: Es wurde nicht die Form der Bevollmächtigung beanstandet, sondern die "Institution Vollmacht".
     
  6. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Aha, und wieso konnte meine Freundin den Perso von mir abholen ?
    Einfach Handschriftliche Vollmacht Hiermit beauftrage ich NEMESIS--RETURN, NAMEN DER FRAU meinen Personalausweis abzuholen.
     
  7. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Meinen Führerschein sowie Personalausweis habe ich auch abholen lassen (von einer bekannten, nichtmal familienangehörig), meine Vollmacht sah in etwa wie deine aus, Datum und Ort noch dabei, war bei dir aber sicher auch der Fall und sollte nichts ändern.

    Wenn es sich vom Wert her lohnt würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der kann dir a) sagen ob du im Recht bist (was ich vermute) und b) wird er am Ende auch für die Neubeantragung zahlen.
     
  8. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Also dieses Dokumentendingens hat mich € 70 gekostet. Ich hab' jetz mal die paar mir bekannten Jura-Spackos via Facebook mit dem Fall beauftragt Und sonst frage ich mal nach, ob ich beim Krankenhaus (Arbeitgeber) irgendeinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz (bzw. nur -beratung in diesem Falle) habe. Uni könnte auch klappen, mit denen stehe ich auch so ein bisschen in Arbeitsverhältnis. Und wenn gar nichts hilft geh' ich mal nachfragen, was mich Auskunft und ein Gammelschreiben für den Chef beim Anwalt kosten würden.
     
  9. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Schau dir mal § 167 BGB an, dieser regelt die Erteilung der Vollmacht. Dort steht sogar, dass man auch mündlich eine Vollmacht ausstellen kann. Es ist nur wichtig, dass die Person, die das Dokument für dich abholen soll, darauf hinweist.

    Es wäre halt interessant zu wissen, um was für eine Institution es sich handelt. Generell sollte das aber kein Problem sein. Du kannst den oder die zuständige Person ja gerne mal auf den Paragrafen hinweisen.
     
  10. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Danke! Aber der Paragraf gibt ja nicht her, ob eine Bevollmächtigte zurückgewiesen werden kann. In dem Falle nicht aufgrund formaler Mängel (klar, dann muss es gehen), sondern ob das überhaupt möglich ist.

    Von den Facebookmenschen haben noch nicht alle geantwortet, die anderen wissen nix, der eine will bei Gelegenheit mal seine Rechtsanwaltsmutter fragen.
     
  11. 19. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    also ich bin in der bankenbranche tätig, und selbst bei uns wird jede formlose volmacht akzeptiert.... solange deine verlobte nen perso dabei hatte is das doch vollkommen ok sowas.
     
  12. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    worum handelt es sich bei diesem "dokument" denn überhaupt? ist ja schon etwas schwammig formuliert. bzw. was ist das für ne institution, bei der du das "dokument" abholen solltest?
     
  13. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Ist was gutachtenmäßiges aus der Gesundheitssparte. Vertraulich durchaus berechtigterweise, nur wäre mir (und dem Chef da ja auch) nicht bewusst, dass man mit einer Vollmacht abgewiesen werden kann, wenn's jetzt nicht um Eheschließung oder sowas geht... Es ging eben auch nicht darum, dass ich da irgendwelchen highly confidential special shit geordert hätte (dem ist auch nicht so), man nähme dort eben generell keine Vollmachten an, sagte der Chef, und wenn ich ihm zeigen kann, dass das nicht rechtens ist, kriege ich die Kosten erstattet.
    Najoh, ich muss nachher eh mal ins Krankenhaus, dann frag ich mal nach, ob die da grad 'nen Juristen rumgammeln haben.
     
  14. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Besonders noch zu erwähnen.
    Es ist doch ein Rechtsgeschäft. Man kann ja keinen in die Pflicht nehmen das Dokument überhaupt anzunehmen?
     
  15. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Bist du denn überhaupt geschäftsfähig (also 18 und älter)?
     
  16. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Ja ;-)

    @Trab: Die Ausstellung habe ich in Auftrag gegeben, es war auch klare Sache, dass das zu dem Termin abzuholen ist, daher ja die Vollmacht.
    So, heut abend weiß ich (hoffentlich) mehr.
     
  17. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Ist etwas schwierig, wir nehmen bei der Bank auch keine handschriftlich erstellten Vollmachten an, die Vollmacht muss auf einem bestimmten Formular beantragt werden, der Ausweiß muss kopiert werden und es müssen Unterschriften geleistet werden, um den/die Bevollmächtigten im Zweifel auch daran identifizieren zu können.

    Genauso ist es nicht möglich, ein Führungszeugniss durch eine bevollmächtigte Person beantragen oder abholen zu lassen, auf jeden Fall offiziell ist es dies nicht, weiß ich aus eigener Erfahrung und weil die Mutter einer Freundin von mir im Bürgeramt arbeitet.

    Ich denke du musst ein wissenden Anwalt bemühen, mir wäre es das wert Allein weil ich recht haben wollen würde Oder bewiesen bekommen, dass ich im Unrecht bin.
     
  18. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Dann solltest du mal checken, was das Institut für Anforderungen bezüglich einer Vollmacht hat. Weil normalerweise, dürfte das überhaupt kein Problem sein.
     
  19. 20. Juli 2011
    AW: Bevollmächtigung abgelehnt - rechtens?

    Nochmals danke euch allen!

    So, ich war grad beim Krankenhausjuristen; der hat im Grunde nochmal die kombinierte Version der letzten beiden Posts bestätigen können:

    1.) Grundsätzlich dürfen an eine schriftliche Vollmacht bestimmte Anforderungen à la Daten, Beglaubigungen usw. gestellt werden, und es darf nicht davon ausgegangen werden, dass eine formlose Bevollmächtigung akzeptiert wird, wenn gleichzeitig eine Form existiert. Klar, soweit waren wir auch schon; eine formal unzureichende Bevollmächtigung sollte natürlich nicht akzeptiert werden, der andere Punkt trifft sowieso nicht zu.

    2.) Vollmachten können auch grundsätzlich zwar zurückgewiesen werden. In meinem Falle dürfe man aber davon ausgehen, vorher auf diesen Umstand hingewiesen zu werden, weil ich durch Nichtunterrichtung einen Schaden habe. Letzteres ist wohl ubiquitär: Gilt irgendeine ausnahmsweise special Regelung, durch deren Nichterfüllung ein Schaden absehbar ist oder auf jeden Fall entsteht, muss ich davon zuvor unterrichtet worden sein.

    Bekomme ich von ihm noch als eMail, dann werde ich's an den Chefdude weiterleiten.

    EDIT:
    loop, deinen letzten Post konnte ich leider nicht bewerten, hole ich aber nach
     
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