#1 10. August 2011 Hi, Ich habe einige Fragen zum Nachrückverfahren bei den Universitäten. Nehmen wir an, dass eine Zulassung von Uni A erhalten wurde, jedoch eine Absage von Uni B. Nun ist ein nachrücken zu Uni B möglich, dies wird jedoch erst mitgeteilt, nachdem die Frist zur Annahme des Studienplatzes bei Uni A abgelaufen ist. Wie läuft dieses Verfahren nun an, wenn ich zu Uni B moechte und im Nachhinein, also Bsp im September oder Oktober von Uni B eine Zusage bekomme? Nun ist man ja an zwei Unis eingeschrieben? Kann man einfach so 'wechseln'? Lieben Gruss + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. August 2011 AW: Fragen zum Nachrückverfahren Jo du sagst erst bei Uni A zu, und wen die Zusage von Uni B da ist wechselst du... kenne genug die sowas gemacht haben. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. August 2011 AW: Fragen zum Nachrückverfahren Natürlich heißt wechseln in diesem fall exmatrikulieren. Ganz simpel umziehen geht also nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. August 2011 AW: Fragen zum Nachrückverfahren Somit auch mehrmaliges bezahlen der Studiengebühren? Nerviges System, Wohnung suchen dauert auch seine Zeit... + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. August 2011 AW: Fragen zum Nachrückverfahren Bundesweit ganz einheitlich ist es nicht, den Semesterbeitrag (wobei es hier je nach beteiligten Verkehrsgesellschaften und Hochschule usw. Unterschiede geben könnte) und die Studiengebühren kann man sich aber in jedem mir bekannten Fall bei Exmatrikulation innerhalb eines bestimmten Zeitraumes voll rückerstatten lassen. Das funktioniert dann auch problemlos. Wohnungssuche kann, je nach Studienort natürlich, tatsächlich bitterböse werden, wenn man erst irgendwann im September (bei Losverfahren teilweise ja noch viel später) eine Zusage erhält. Einfach mal anfragen, ob die das voll rückerstatten, und in welchem Zeitraum; vielleicht steht's auch in den Uni-FAQ's, ist unterschiedlich. + Multi-Zitat Zitieren
#6 13. August 2011 AW: Fragen zum Nachrückverfahren Also ich habe das genauso gemacht...alles überhaupt kein Act... Habe mich in Köln eingeschrieben und habe dann die Zusage von München bekommen...Studiengebühren waren schon überwiesen, habe ich aber anstandslos in voller Höhe zurückbekommen Und man muss sich auch keine Gedanken machen...das Ein und Ausschreiben VOR Semesterbeginn, gilt nicht als angefangenes Fachsemester...dieser Mythos geistert ziemlich rum im Internet...stimmt aber überhaupt nicht + Multi-Zitat Zitieren