jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 23. August 2011 .

Schlagworte:
  1. 23. August 2011
    Hallo,
    mal ne frage.meine Freundin hat abi und hat eine Art Pädagogik studiert
    sie hat ihren Bachelor mit 1,7 oder so gemacht und macht gerade ihren Master.
    Nebenbei hat sie sich jetzt für ein zweitstudium, Lehramt fuer praktisch bildbare, beworben.

    Nun hat sie eine absage bekommen, weil halt nur ein paar plaetze frei waren


    Was kann sie nun machen um doch irgendwie das zu studieren ? Bei einer freundin von ihr die grundschullehrerin werden wollte, hat der Anwalt ihr geholfen doch noch rein zu kommen.

    Was meint ihr?
     
  2. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    ups bedankt! ^^

    Sie kann sich an ner anderen uni bewerben wo sie das auch anbieten, sonst nächstes jahr versuchen.. du hast ein recht zu studieren, aber wenn kein platz frei is, is eben kein platz frei!
     
  3. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    nichts meiner meinung nach...

    rein zufälligerweise ist es dieses jahr so das es keinen Grundwehrdienst mehr gibt und sehr viele Abiturienten da sind und die alle studieren wollen!

    sie kann sich ne andere uni suchen oder was anderes studieren oder vllt. mal anfangen zu arbeiten!

    un dwenn es hier nur um das kindergeld geht dann halt schauen irgendwas finden was keiner studiert dort einschreiben!
     
  4. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    nein sie will komplett wechseln, aber ihren master noch zuende machen, da sie schon mehr als 50% geschafft hat und das nun nicht mehr schmeißen will.
     
  5. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Hier eine Erklärung wie das mit der Studienplatzklage funktioniert:

    Studienplatzklage - Studium einklagen - Ablauf allgemein

    Aber ganz ehrlich, sie sollte erst ihren Master fertig machen und sich dann nochmal bewerben.
     
  6. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    recht auf studienplatz gibt es nicht und bei zweitstudium erst recht nicht - da nehmen dich einige unis nur wenn das für deine wissenschaftliche karriere von belang ist oder so
     
  7. 23. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Warum die Funktion Bedanken?

    Sie soll erst einmal das erste Studium durchziehen. Der Titel des Threads trifft nicht ganz zu. Warum sollte jder automatisch ein Recht auf einen Studienplatz haben? Wo steht das? Ja im Grundgesetz steht, dass jeder seinen Beruf frei wählen darf usw. Wie von Geda schon richtig aufgeführt heißt es dort: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl nachzugehen." Genauso muss jeder gleichberechtigt behandelt werden. Das heißt aber eben alles nicht, dass jeder ein Recht auf einen sicheren Studienplatz hat! Sonst hätte ja beispielsweise jeder das Recht darauf Medizin zu studieren. Wenn die Kurse voll sind, sind sie nur einmal voll.
    Aber überlegt in der Situation doch einmal selber. Sie strebt einen 2. Studium an. Und ist traurig/verwundert darüber, dass sie keinen Platz mehr bekommen hat. Das sagen sich aber genauso viele Leute die noch gar kein Studium haben. Sie nimmt denen ja theroertisch auch einen Platz weg. Sie soll einfach das jetzige abschließen und sich dann erneut bewerben.
    Am besten schaut ihr euch aber nach einer anderen Uni um, es ist, wie sie wahrscheinlich selbst erfahren hat, eben in den miesten Fällen sehr unwahrscheinlich, dass man einen Platz an der gewünschten Uni kriegt.

    Ich wünsche noch viel Erfolg bei der Suche!
     
  8. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Beides falsch.
    Sie kann gegen die Entscheidung der Uni klagen. In den meisten Fällen bekommt sie Recht. Das einzige Problem ist nur (warum das nicht jeder macht) ist, dass es schon "etwas" kostet. Freund von mir wollte Psychologie in seiner Heimatstadt studieren (Vater selbst Richter und hat shotter), wurde nicht zugelassen, hat geklagt und auch gewonnen. Immatrikuliert ist er somit auch.

    Auch blödsinn. Ich musste, wenn ich mich nicht irre, bei meiner Bewerbung bis auf mein Abiturzeugnis nix anderes vorweisen. Auch nicht, ob ich schonmal studiert habe. Man kann soviel studieren, wie man will, unabhängig davon, wie sinnvoll es ist.
     
  9. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    bei der anklage, vorsicht. nicht gleich zum anwalt gurken, sondern, wenn ich mich nicht irre, ist an jeder uni die "asta". sie hilft dir dich einzuklagen. halte ausschau nach der "asta". der rest wird dir dort erklärt.
     
  10. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Was ich meinte ist: Mit Abitur hast du das Recht zu studieren, aber nicht im Sinne von "ich klag mir meinen Studienplatz" sondern eher "ich hab die Möglichkeit zu studieren."

    wollt ich nur richtig stellen^^
     
  11. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    auch falsch...
    Auf Wikipedia steht es ganz gut:
    "Mit dem Abitur wird in der Bundesrepublik Deutschland die uneingeschränkte Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Hochschule erworben."

    Hier auch die Info: Studienplatzklage bundesweit bei Ablehnung von Universit
     
  12. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    uneingeschränkt bedeutet nur, dass man wegen seines abschlusses nicht abgelehnt werden kann und nicht, dass man, egal wie schlecht man ist, genommen werden muss.

    es gibt studienfächer, da kommen auf einen platz 20-50 bewerber. klar, dass man sich da nicht reinklagen kann. irgendwann würden alle nurnoch an den "guten" unis, wie z.B. mannheim für BWL studieren.

    eine studienplatzklage ist übrigens sehr einfach und benötigt, wenn man schlau ist, keinen anwalt!
     
  13. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Und das funktioniert wie ? Zahlt eine rechtschutzversicherung die Anwaltskosten komplett ?
     
  14. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    also zunächst mal gegen den ablehnungsbescheid widerspruch einlegen. wenn der abgewiesen wird, klage beim zuständigen gericht. welches das ist, muss dir in der rechtsbehelfsbelehrung genannt werden. wenn eine solche fehlt, dann ist der bescheid rechtswidrig.
     
  15. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Klagen kann gerade jetzt nach hinten losgehen!
    Manche Bundesländer haben gerade den doppelten Abijahrgang und dazu ist auch noch die Wehrpflicht weggefallen.

    Alleine Bremen hatte knappe 30.000 Bewerbungen, aber insgesamt nur 4000Plätzen. Sofern die Uni's wirklich sich gut organisieren und alle Plätze füllen (was im vergleich zu früher deutlich besser geworden ist), ist eine Klage keine Garantie für einen Platz an der Wunschuni.

    Stell dir mal vor die 26.000 würden sich reinklagen.
    (vorausgesetzt sie sind nirgendswo anders aufgenommen worden! - das wäre ja was )
     
  16. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Ja berechtigt dazu is sie doch, aber das is keine Vorschreibung für ne Uni, dass die seine Freundin nehmen müssen!
     
  17. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    klar hat man nen recht drauf, allerdings ist es nicht so dass dir auch einer angeboten werden muss. Ist wie mit der Ausbildung, jeder hat recht eine zu machen, aber manche bekommen halt keine Stelle.
    Das blöde ist, dass viele sich an mehreren Unis bewerben, bei einer zusagen und den anderen nicht absagen. Oder wenn sie doch absagen kriegen das die unis nicht auf die reihe. So weiss keine Uni wie viele Studienplätze wirklich noch frei sind. Aber das soll sich in Zukunft ändern, in dem die Unis son Portal eröffnen und sich dann austauschen.
     
  18. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    Na wenn die Uni schon alle Plätze belegt haben dann kann man da nichts machen, ausser sie wurde aus ethnischen Gründen etc. nicht genommen, dann kann man klagen. Ansonsten einfach nochmal bewerben fürs nächste Semester, oder mal bei anderen Hochschulen vorbeischneien, gibts ja wie Sand am Meer.
     
  19. 24. August 2011
    AW: jeder hat doch ein recht auf ein studienplatz, oder ?!?

    wenn man sich einliest kann man den 'einklageweg' auch ohne anwalt durchziehen. habe das gemacht und das erste mal die wichtigste sache vergessen (die grundlage fuer die studienplatzklage ^^), weil sich so ein hilfe-formular fuer selbsteinklaeger ohne anwalt auf hamburg bezogen hat, und hier ein gewisser antrag auf einen studienplatz ausserhalb der festgesetzten kapazitaet nicht noetig gewesen waere - im gegensatz zu meinem bundesland.
    naja, also musste ich den antrag auf einstweilige anordnung beim gericht zurueck ziehen, was dann 60 euro verwaltungsgebuehren gekostet hat.

    im naechsten semester war ich dann schlauer und hab den studienplatz bekommen.
    auch hier nur 60 euro verwaltungsgebuehren, da man den antrag ja zurueck zieht beim gericht, da man sich mit der uni/fh aussergerichtlich einigt. die uni/fh laesst sich darauf ein, weil es fuer sie ungemein schwer zu sein scheint, nachzuweisen, warum sie nur x bewerber nehmen und nicht x+1. die grossen unis/fhs mit hohen n.c. bekommen allerdings so viele 'klagen', dass sie sich einen anwalt holen und dann den harten weg gehen. in diesem fall hat man selbst ohne anwalt keine chance. ich glaube bei medizin/psychologie sind die chancen niedrig, dass sich ne uni nicht anwaltlich vertreten laesst.


    aber bei mir war es ein ganz einfacher fall, da ich noch nie studiert habe usw.... vlt ist es komplizierter bei obiger konstellation - keine ahnung.
     
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