Privatverkauf rückgängig machen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von m00pd00p, 26. August 2011 .

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  1. 26. August 2011
    Hi,
    ich habe meine Maschine gestern verkauft (Absprache per Telefon + 1/6 Anzahlung per Überweisung), habe sehr kurz darauf jedoch ein deutlich besseres Angebot bekommen. Kann ich jetzt einfach dem Käufer die Anzahlung zurücküberweisen und das bessere Angebot annehmen? Google hat mir diesbezüglich keine Ergebnisse geliefert.
     
  2. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Ein Vertrag kommt erst zu stande wenn er unterschrieben ist.
    Und beide Partein ihr Ziel erreicht haben.
    Er dir 100% nicht 1/6, du das Moped.

    So lange nichts schriftlich ausgehandelt ist wo beide Partein unterschrieben haben.
    Hat er dir quasi das Geld auf gut glück geschenkt.


    Mündliche Absprache ist garnichts wert.
     
  3. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Wie sicher kann ich mir da sein? Sei mir nicht böse, aber hier wird viel Halbwissen gepostet. Die Überweisung kommt mir problematisch vor, weil sie beweist, dass wir einen Handel abgeschlossen haben, oder?
     
  4. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Man brauch für einen Vertrag immer Unterschriften von beiden.

    Mündliche abmachung ist nichts Wert auf gut deutsch gesagt.

    Und wenn er dir z.B. 1000 000 Euro geben würde als Anzhalung OHNE was unterschrieben zu haben,heißt es Gesetzlich das er dir des sozusagen geschenkt hat,weil nichts unterzeichnet wurde wofür,weßhalb etc.

    Bin mir sehr sicher das es so zutrifft,weil ich des vor 2 Jahren In der Fh durchkaufen musste.
     
  5. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Was laberst du für nen Müll?

    Ein Vertrag kommt zu stande wenn sich beide Parteien einig sind und sie dies mit einer Willensäusserung kuntun. In diesem Falle hat man sogar 2 Aspekte die darauf hindeuten, dass man sich einig war: 1. mündliche übereinstimmung 2. Anzahlung.

    Mündliche Abmachungen sind auch Verträge und diese sind einzuhalten. Klar ist es schwer diese zu beweisen, aber durch diese Teilzahlung und evtl noch ne Info per Mail oder sonst was hilft der Beweislage dieses Vertrages enorm. Also lass das mit den Halbwissenden hier und erfüll einfach den Vertrag. Versuch den Käufer notfalls zu kontaktieren und erfinde halt nen Grund wieso du es nicht mehr verkaufen willst, z.B. Eigengebrauch von Familienmitgliedern etc.. Wenn er vom Vertrag zurücktritt bist du frei.

    achja vorposter, das mit den 100k aus deinem Beispiel wär ne ungerechtfertigte Bereicherung...
     
  6. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Oh mein Gott.

    Mir was von halbwissen erzählen.
    Solang beide nicht irgendetwas unterzeichen gilt alles andere nur als vorzeitge Abmachung.
    Der weltbekannte Handschlag das alles geregelt sei,bassiert auf Vertrauen und Respekt dem anderen egenüber,dass er dies auch einhält.

    Im Endeffekt könnter der TE.falls es keine e-mails und aufgezeichnete Telefonate oder anders gäbe wo man vorweisen kann,das Geld einfach behalten,weil der andere ihm nichts nachweisen könnte.

    Man brauch 1. klar berechtigung von beiden Seiten aus,aber danach folgt die unterzeichnung!
     
  7. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    immernoch kein plan, lustig.

    Edit sagt: Schuldner = Verkäufer


    Dass man nen formlosen Vertrag nicht ohne weiteres beweisen kann ist ja wohl klar, jedoch kann man aus der Anzahlung daraus schliessen. Wie nen Gericht effektiv darüber entscheiden würde ist fraglich, ich kenne zumindest keinen solchen Rechtsfall. ändert aber nichts an der Tatsache dass nen Vertrag zustande kam, der Käufer im Recht wäre und man nach gesudem Menschenverstand und menschlichem Gewissen das ganze auch durchziehen sollte wie vereinbart.

    Edit 2 sagt: Nein das Geld könnte er auch nicht einfach behalten, sofern es der Käufer zurück fordert.
     
  8. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Sag ihm einfach der Preis hat sich geändert und entweder er zieht mit oder er bekommt seine Anzahlung wieder aber kein Bike.
    Vielleicht sagt er ja gut mach ich, vielleicht macht er Aufstand und vielleicht sagt er leck mich und gib mir die Kohle wieder.
     
  9. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Deckt sich teils mit meiner Recherche. Ohne schriftliche Vereinbarungen sehe ich für den Käufer jedoch kaum eine Möglichkeit irgendetwas zu beweisen. Ich könnte ja einfach sagen, dass ein anderer Preis abgemacht war. Der Käufer hat mich halt geschickt übers Ohr gehauen (scheint jemand zu sein, der ankauft und weiterverkauft) und das habe ich halt erst später gemerkt.
     
  10. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Mündliche Vereinbarungen sind genauso gültig wie schriftliche!!! (siehe auch Black Wind)
    Sie sind zwar schwer zu beweisen, aber gültig!
    Wenn sich beide Seiten einig waren, kann er den Preis nicht einfach so ändern!!
    Du hast doch erwähnt, dass dir der Käufer die Anzahlung überwiesen hat. Schon hat er seinen Beweis!
    Das du jetzt wegen 2€ rummachen musst
     
  11. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen sein. Wenn ich sehe, was manche hier von sich geben, stehen sich mir die Haare zu Berge. Das ist Jura erstes Semester. Nur spezielle Kaufverträge fordern eine Form. Wie zB über ein Grundstück.

    Ein Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen Angebot und Annahme. Er hat dir den Kaufpreis angeboten, du hast angenommen. Es wurde vereinbart, dass er später zahlt. Aber das spielt keine Rolle. Ein Kaufvertrag liegt vor. Dafür braucht man keine Unterschriften und auch die Erfüllung hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun ( Abstraktionsprinzip).

    Dein Käufer kann, wenn du ihm jetzt doof kommst und deine Annahme zurückziehst, was du eigentlich garnicht kannst, es seih denn die Karre fakelt ab oder wird geklaut, sogar Schadensersatz von dir fordern. ZB wenn er sich das Motorrad dann wo anders holt und einen teureren Preis zahlen muss, kann er sich die Differenz von dir holen.

    Der einzige, der hier auch noch Ahnung hat ist Back Wind und Jebedia, den Rest kann man getrost überlesen.
     
  12. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Offensichtlich hast du nicht verstanden was ich meine.

    Das ist ein Indiz dafür, dass eine Vereinbarung stattgefunden hat. Mehr nicht.

    Ich habe keine Ahnung wie du auf diesen Betrag kommst.

    @Sammy: Stimme dir zu (außer, dass Jebedaia Ahnung hat), aber es steht Aussage gegen Aussage. Und eine mündl. Vereinbarung vor Gericht geltent zu machen ist daher imho nicht möglich.
     
  13. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Nunja, wenn sich der Rechtsweg lohnt, dann kannst du es ja probieren. Fest steht allerdings, dass du rein rechtlich keine Chance hast oh e zu lügen aus dem Vertrag raus zu kommen. Einen legalen Weg aus der Sache gibt es also nicht.
     
  14. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Ratgeber: Die Gültigkeit mündlicher Verträge muss beachtet werden | wallstreet nline
     
  15. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Ich muss den Rechtsweg ja nicht bestreiten. Ich halte den Rechtsweg für den Käufer nur nicht für lohnenswert, da die mündl. Vereinbarung maximal bedingt nachweisbar ist, allerdings nicht ihr Inhalt.

    Selbst bei so einem Fall, bei dem es womöglich noch Zeugen gibt, scheint der Rechtsweg aussichtslos.
     
  16. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Doch, ich habe verstanden was du meinst: Lügen!
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, das ein Vertrag, ein Vertrag ist!

    Ohh, ist da jemand beleidigt?
    Ich habe nichts weiter, als die Wahrheit gesagt (abgesehen von den 2€, ersetze es halt mit dem realen Betrag und fertig)
     
  17. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Oder: Sich nicht über's Ohr hauen lassen.

    Nein? Interessant, dass du das in meinen Beitrag hineininterpretierst.

    Aha - du drückst dich undifferenziert aus, was bei juristischen Belangen absolut fehl am Platz ist und propagierst das dann als Wahrheit. Stark! Bitte nicht mehr posten.
     
  18. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    @[Sammy]: dann beweise mal, dass du mir gerade dein haus nicht für einen euro verkauft hast oder deinen pc. ich gehe damit vor gericht und sage, dass du 100% zugestimmt hast.
    du sagst: nein, das habe ich nie. wie wird der richter da wohl entscheiden hu?
    aus mangel von beweisen, darfst du deinen pc behalten.

    das gleiche gilt für autokauf. bin mit unserem auto weggefahren ohne den fahrzeugbrief (ganze geschichte zu erzählen, wäre jetz zu komplex). rein theoretisch hätten die meine anzahlung behalten können und behaupten können, dass ich nie da war und das auto gestohlen hätte... da hilft dir auch der MÜNDLICHSTE kaufvertrag nix. solange du nix in der tasche hast, kannst du auch nix nachweisen.

    folglich kann er tun, was er möchte. ist ja schließlich seine maschine.
    wir hatten nen käufer für unser altes auto (war 300km entfernt). am nächsten tag haben wir nen besseres angebot bekommen und ihm abgesagt. ging ohne problemos.

    Mfg DgB!

    Edit: das einzige problem was mir gerade auffällt is, dass er dir ja geld überwiesen hat. woher sollte er deine kontonummer kennen? kA ob du dich da rausreden kannst.
     
  19. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    was hier manche meinen ist gigantisch.
    euch ist klar das jede falschaussage rechtliche schritte nach sich ziehen kann und ein richter nicht unbedingt immer darauf raus geht, dass der käufer nichts beweisen kann.
    ganz am ende hat er sein bike für 250 euro mehr verkauft trägt aber seine anwalts- und gerichtskosten von 1000 euro selbst. Minusgeschäft denn 250-1000=-750!
    Da beide aus diesem Fall keinen Profit schlagen werden diese Kosten gerne geteilt

    würde versuchen mit dem Käufer zu reden und ihm klar zu machen, dass du doch nicht verkaufen willst ihm aber das Geld zurück gibst. Wenn er muckt kannst du ihm ja gerne sachlich klar machen, dass er am Ende kein Bike bekommt aber ihr beide Anwaltskosten tragen müsst. Normalmenschen lassen es dann stecken und nennen dich vielleicht am Ende vom Telefonat "einen dummen Hund" und die Sache ist gegessen.
     
  20. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    ich muss dir garnichts beweisen. Ich Rede hier auch nicht von irgendwelchen Betrügereien sondern lege ganz sachlich und theoretisch den rechtlichen Stand dar. Dass man in der Praxis betrügen kann sieht man doch immer wieder.

    Ganz wichtig ist aber, dass der Richter nicht nur nach sachlichen Begebenheiten entscheiden muss, sondern er ist auch ein Mensch, die meisten Richter kennen doch die Masche und werden da nicht drauf reinfallen.
    Was der Richter letztendlich macht spielt aber sowieso keine Rolle, m00pd00p wollte wissen, was Sache ist, und weis es nun. offiziell kommt er aus dem Vertrag nicht raus. Dass man sich meistens so einigen kann stimmt aber auch und ich denke nicht, dass der Käufer den Rchtsweg gehen würde, wohldenn er auch zumindest nach Rechtssprechung auf der richtigen Seite steht.
     
  21. 26. August 2011
    AW: Privatverkauf rückgängig machen

    Danke dafür.
     
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