Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Dot com, 10. September 2011 .

  1. 10. September 2011
    Moin,

    Hatten grad die Diskussion, wenn der Fahrer nen Monat Sendepause hat, und der Beifahrer nen Führerschein hat und beide Fahren (der ohne Führschein fährt), kann dann der Beifahrer dafür belangt werden, dass er zugelassen hat, dass der Fahrer ohne Führerschein gefahren ist ?

    Wie siehts aus, wenn der Beifahrer den Fahre dazu anstiftet ?
     
  2. 10. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Wenn der Beifahrer darüber Kenntniss hat, dass der Fahrzeugführer zum Fahren eines Fahrzeugs nicht berechtigt ist und trotzdem mitfährt, wird auch er Probleme kriegen.

    Kann er glaubhaft versichern dass er davon nichts wusste, wird ihm nix passieren.
     
  3. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Inwiefern denn Probleme ?
     
  4. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Streite es einfach ab und fertig.
    Ist er selber schuld wenn er so blöde ist und fährt.
    Wenn er dich noch in die reiten will dann ist das großes Kino.
    Gewinnen tut er damit eh nichts da er etwas länger jetzt zu fuß ist sollte er das nähste maö drüber nach denken.
     
  5. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Thema Mitverschuldung:

    Wenn du zurechnungsfähig bist und davon Kenntniss hattest, hättest du die Straftrat verhindern oder melden können.

    Beihilfe oder gar Anstiftung zu 315c oder 316 StGB
     
  6. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Wenn es einmal passiert und der Beifahrer das nicht wusste, kann die Sache fallen gelassen werden. Ansonsten gibt es 'ne Geldstrafe (oder Sozialstunden) für den Beifahrer.
     
  7. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Also wenn der Fahrer alkohol getrunken hat und der Beifahrer weis das kriegen beide die gleiche strafe, ich weis aber nicht ob das für dein problem auch gilt, es wäre aber naheliegend wenn der beifahrer davon weis das er mit zurrechenschaft gezogen werden koennte
     
  8. 11. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Gut, ab wieviel Promille ist man denn als Beifahrer nicht mehr zurechnungsfähig ?

    Letztes mal wollte ich nämlich unbedingt rumfahren(also beifahrer), da ich mir über die Konsequenzen keine Gedanken gemacht habe, Auto sprang aber nich an weil Benzin leer.
    Ein Glück...

    Nächstes mal wenn der Fahrer unbedingt mit mir fahren will, sag ich ihm halt von vornherein ich werde alles abstreiten ..

    Oder ich betrink mich halt, aber Frage dazu steht ja oben.

    Thx 4 help bws raus.
     
  9. 15. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Unzurechnungsfähig bist du ab 3Promille. Bis dahin bist du nurnoch bedingt zurechnungsfähig.
    Achso, und wenn du dich betrinkst, damit du unzurechnungsfähig wirst "zählt das nicht" (kurz gesagt).


    Zu deiner eigenen Sicherheit rate ich dir aber ab, dich in ein Auto zu setzten, dass ein Betrunkener steuert.
     
  10. 15. September 2011
    AW: Strafe für Beifahrer, wenn der Fahrer keinen Schein hat ?

    Gut, es dürfte aber wohl keine Pflicht sein, dass ein Beifahrer seinen Fahrer nach einer gültigen Fahrerlaubnis fragen muss.

    Bist Du dir da sicher? Wäre mir neu.

    Grüße...
     
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