Kündigungsfrist ~4 Wochen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Bount, 2. Oktober 2011 .

  1. 2. Oktober 2011
    Hallo Leute,

    ich wollte Gestern kündigen, aber das Unternehmen meinte, dass es ein Kündigungfrist von 4 Wochen gibt. Ich arbeite in diesem Unternehmen seit weniger als 6 Monaten und im Vertrag wurde auch vom Kündigungsfrist nichts erwähnt. Nun weiß ich nicht mehr weiter. Ich möchte dort nicht mehr arbeiten, aber die lassen mich nicht gehen. Was kann ich nun tun?

    Schonmal danke
     
  2. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Möchtest du denn wo anders arbeiten? Wenn nicht, zum arzt gehen.

    Wenn du aus der Probezeit bist, gilt meines wissens diese Kündigungsfrist, das ist gesetzlich vorgegeben, muss deshalb wohl auch nicht im Vertrag erwähnt werden.

    (Achtung, der zweite Abschnitt könnte sich als gefährliches Halbwissen herrausstellen)
     
  3. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    @firstjoe: Eine Probezeit muss festgelegt werden und darf max. 6 Monate lang sein. // Ich hab nicht mal im Ansatz behauptet, dass es heißen muss, dass er noch in der Probezeit ist - nur dass die Möglichkeit besteht. -.-

    Hier der passende Auszug aus dem BGB: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org
     
  4. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Probezeit habe ich ja schon hinter mir. War soweit ich weiß zwischen 2 oder 3 Monaten. Aber hier geht es nicht darum.

    Ich bin auch auf diese Seite gestoßen: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org aber da habe ich leider nichts passendes gefunden

    @firstjoe: Wie soll ich mich denn für 4 Wochen krank Schreiben lassen? Was könnte man denn beim Arzt als Grund nennen?
     
  5. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Er schreibt aber lediglich das er weniger als 6 Monate im Unternehmen ist, was also nicht heißen muss, das er noch in der Probezeit ist.
     
  6. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
    In der Probezeit 2 Wochen ebenfalls zum 15. oder Monatsende.

    Bei Selbstkündigung 3 Monate Sperre Arbeitsamt, bei Aufhebungsvertrag 1 Monat. Kündigt dir der Betrieb gibt es keine Sperre.
     
  7. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    In deinem Vertrag muss das auch nicht stehen weils gesetzlicher standard ist.
    Wenn nichts anderes im Vertrag steht gilt immer das Gesetz.
     
  8. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Wenn du da raus willst lass dir was einfallen.

    Z.B.:

    - Bestehe auf dein Recht und verweigere alle Tätigkeiten die nicht im Arbeitsvertrag festgehalten oder berufsfremd sind

    - Lass dich krankschreiben und komm nächsten Tag betont gut gelaunt zur Arbeit

    - Lass das eine oder andere Missgeschick geschehen

    - Sag deinem Chef nicht guten Morgen und darauf angesprochen dass du ihn gar nicht wahrgenommen hast

    Glaub mir dass macht kein Betrieb auch nur eine Woche mit...
     
  9. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Jo kannst dich natürlich auch rausekeln^^
    Weiß nur nich wie wichtig dir ein positives Arbeitszeugnis ist?
    Achso und es gibt Arbeitgeber die bei ehemaligen Firmen anrufen und sich erkundigen über dich und dein Verhalten.
    Bleibt ja dir überlassen...
     
  10. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    1. Gibt es kein Recht auf das er bestehen kann. Er verpflichtet sich nach Günstigkeitsprinzip der Treuepflicht, weshalb er auch im Arbeitsvertrag nicht gelistete Tätigkeiten, die in seinem Möglichkeitsbereich liegen, ausführen muss.

    2. Macht sich besonders gut im Zeugnis.

    3. Siehe 2.
     
  11. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    ehrlich sein dem arzt gegenüber zahlt sich aus.
    hab auf diese art schon fast 8 wochen bekommen.

    wenn der arzt nicht das macht, was du gern hättest, nimmste 10€ und gehst zum nächsten dr.holliday
     
  12. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    zu 1.: Stimmt nicht, wenn du als Bürokraft angestellt bist, musst du ja wohl keine Gartenarbeiten machen. Den Müll rausbringen wäre z.B. etwas was er machen muss, weils eine Tätigkeit ist die eben im Büro anfällt. Ansonsten kannste wie gesagt alles verweigern was nicht im Vertrag aufgeführt oder eine berufsfremde Tätigkeit ist. Oder die haben mir vor 3 Jahren in der Berufsschule Mist beigebracht.^^ (Mit 1,3 bestanden btw...)

    zu 2.: Arbeitgeber müssen dir immer ein positives Zeugnis ausstellen laut Arbeitsrecht, auch auf die Herausnahme dieser versteckten Hinweise kann man bestehen und es sogar gegebenenfalls einklagen.

    zu 3.: siehe 2.

    Klar könnte der neue Arbeitgeber den alten immer noch anrufen, aber das Arbeitsverhältnis scheint ja ohnehin gestört wie ich es verstanden habe, also dachte ich das der Chef vielleicht auch so nicht gerade begeistert ist vom TS...

    Und solange der Arbeitgeber keine Beweise hat, dass sein Arbeitnehmer Dinge wie ich sie geschildert habe absichtlich getan hat, wäre ich an seiner Stelle vorsichtig mit dem was ich behaupte. Da sind wir ganz schnell beim Anschwärzen und dafür kann er aufs übelste verklagt werden wenn es raus kommt.

    Greetz
    SpectrumX
     
  13. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Oder du sorgst für eine Fristlose Kündigung, Arbeitsverweigerung, Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder ne Tätlichkeit sollte dafür sorgen

    edit: wirkt sich sicherlich schlecht aus arbeitszeugnis aus
     
  14. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    1. Eben nicht. Bürokaufmänner müssen auch mal Lagertätigkeiten ausüben, wenn der Chef das sagt. Es darf nicht der wesentliche Bestandteil der Arbeit sein, aber auf Grund genannter Treuepflicht muss der Arbeitnehmer alles in seinem Möglichkeitsbereich ausführen, wenn der Chef bzw. leitende Angestellte das so sagt. Ist sogar gesetzlich fetgehalten, such ich jetzt aber nicht raus Hast du sicher nicht falsch gelernt, nur anders in Erinnerung. (btw BKM mit 1,64 bestanden)

    2. "hat sein bestes gegeben" ist positiv formuliert, bedeutet aber nichts Gutes. Der Weg vor das Arbeitsgericht wäre mir persönlich zu blöd. Außerdem hat es was mit dem eigenen Charakter zu tun. Dann doch lieber 'nen Aufhebungvertrag wg unzumutbarer Zustände. Da muss man mit Stil drüber stehen.

    3. Gehe ich jetzt saufen, Gude
     
  15. 2. Oktober 2011
    AW: Kündigungsfrist ~4 Wochen

    Zu 1.: Gerade nochmal nachgelesen, steht so drin wie ich gesagt habe (Stand 2009). Spontan hab ich das hier noch gefunden:
    http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/06/20/muss-man-als-arbeitnehmer-putzen/

    Zu 2.: Darf er nicht, du kannst ein lupenreines supi dupi Zeugnis verlangen, selbst wenn du den Betrieb fast ruiniert hast muss er das machen. Was die Charakterfrage angeht kommts ja immer drauf an was der Arbeitgeber fürn Charakter an den Tag gelegt hat, wenn der immer nett war würd ich das wohl auch nicht machen, aber die meisten sind ja W****er und beuten einen aus heutzutage. Und da bin ich halt der Typ der sich für so was rächt. Hab mal nen Ex-Chef von mir so richtig fertig gemacht, aber das erzähl ich hier mal lieber nicht.

    Zu 3.: HF, schönen Abend!
     
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