Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von ice break, 17. Dezember 2011 .

  1. 17. Dezember 2011
    Hi,
    hat hier schonmal jemand eine Steuererklärung gemacht und kennt sich etwas auf dem Gebiet aus? Wäre echt nett, wenn mir hier jemand ein paar Fragen beantworten könnte. Es geht um meine Mutter. Die hat noch nie eine Steuererklärung gemacht. Wir kamen durch Zufall auf dieses Thema durch paar Freunde.

    Sie ist eine normale Angestellte und muss keine Steuererklärung machen, daher freiwillig. Jetzt frage ich mich, für wieviel der letzten Jahre sie eine Steuererklärung, nachreichend, beantragen kann?

    Sie fährt fast jeden Tag mit dem Bus zur Arbeit, und hat eine Monatskarte. Für diese bezahlt sie knapp 58EUR im Monat. Freunde sagen, dass sie das Geld, was sie für die Monatskarten dieses Jahr bezahlt hat, auf jeden Fall zurückerstattet bekommt. Gleichzeitig sagen die, dass das für die letzten 2 Jahre auf jeden Fall möglich ist. Das heißt, das sie auf jeden Fall der letzten 2 Jahre das Geld zurück bekommt, was sie für die Monatskarten bezahlt hat. Stimmt das alles, bis dahin?

    Jetzt habe ich im Internet etwas rum recherchiert und mehrere Seiten (z.B. n-tv) gefunden, die schreiben, dass man (vorausgesetzt die Steuererklärung ist freiwillig, sprich normaler Arbeitnehmer)für die letzten 4(5?) Jahre ab 2007 eine Steuererklärung beantragen kann, heißt das sie von den letzten 4(5?) Jahren das Geld der Monatskarten zurück bekommt. Stimmt das denn überhaupt? Oder trifft das nur auf die Lohnsteuer?

    Hier steht das z.B. -> n-tv.de

    Was mich irritiert ist folgender Zitat:
    Was meinen die mit "Spätestens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr ist die eventuelle Steuererstattung verschenkt"? - Denn es betrifft ja alle Jahre. Wir, sprich meine Mutter, hat noch nie eine Steuererklärung gemacht. Uns ging es finanziell eigentlich immer sehr gut und meine Mutter dachte immer, dass sie höchstens paar Euro wieder bekommt, daher wollte sie sich den Stress sparen. Mit ein paar 100 Euro (alleine schon für die Busfahrkarte, um zur Arbeit zu kommen, sind es ja knapp 700EUR pro Jahr) hat sie nicht gerechnet. Und wenn das mit den letzten 4 Jahren stimmt, also ab 2007 wie es bei n-tv steht, inklusive diesem Jahr, sind es ja schon knapp 3500EUR nur für die Busfahrkarten. Das ist verdammt nochmal ein Urlaub auf den Bahamas! :-D

    Freunde meinten außerdem, dass der Staat immer etwas mehr Steuern abzieht. Daher, jeder Mensch der ein normaler Arbeitnehmer ist, kriegt jedes Jahr etwas Geld wieder, mindestens ein paar hundert Euro, wenn nicht sogar an die 1000, nur durch die Lohnsteuer(meine Mutter hat knapp 2000EUR netto im Monat). Denn selbst, wenn 1% diese freiwillige Steuererklärung nicht macht, verdient der Staat im Jahr an die Millionen.

    Was stimmt denn jetzt von dem ganzen und was nicht?
    Auf was muss geachtet werden?
    Trifft das auf jeden Arbeitnehmer zu, oder nur auf einige? Auf welche?
    Muss man denn einen guten Grund haben oder kann man auch bei der Wahrheit bleiben und einfach sagen, das man nicht bescheid wusste?
    Wieviel Jahre geht das zurück? Denn der Artikel stammt von 2011, gleichzeitig schreiben die aber, dass es ab 2007 möglich ist, in bezug auf die letzten 4 Jahre. Bis heute, sind es aber 5 Jahre? Oder meinen die mit den letzten 4 Jahren, auch das letzte Jahr. Denn mit 2011, sind es ja 5 Jahre?

    Vielen Dank schonmal,
    eine Bewertung ist selbstverständlich.
    ice break
     
  2. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Mein Vater, seines Zeichens Steuerberater, hat jetzt vor kurzem die Steuererklärung für ein paar engste Familienmitglieder (lies: meine Geschwister, mich, Oma) für das Jahr 2007 gemacht. Die Steuererklärung für das Jahr 2007 muss bis zum Ende diesen Jahres eingereicht werden.
    Damit wäre, wenn ich das richtig verstanden habe, zumindest eine Frage beantwortet. ;-)
    Da ich leider nicht mehr zu Hause wohne, kann ich nicht einmal eben runter gehen und meinen Vater fragen, ansonsten hätte ich dir alles beantworten können. Viel Glück bei den folgenden Antworten.
     
  3. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    ich kann nur für österreichisches recht sprechen.
    man kann sie 5 Jahre zurückliegend beantragen.
    die Fahrtkosten bekommt sie nicht ersetzt, sie kann jedoch den Steuerbetrag für die Fahrtkosten absetzen.
    Etwas mehr Steuern ist gut gesagt. da spielen soviel Faktoren eine rolle.
    Ich würde ihr vorschlagen das ganze elektronisch zu machen.
    Das Jahr 2007 wird noch händisch zu machen sein, damit sie in der Frist bleibt, allerdings von 2008-inkl. 2011 sollte sie im internet machen.
    Man kann soviel absetzen.
    Gewerkschaftsbeitrag, Fortbildungskosten usw..
    Sollte sie am Computer arbeiten, kann sie sich ihren privaten Computer abschreiben, indem sie bei nachfrage angibt, sie habe auch manchmal zu hause was zu arbeiten. Eine Interneterschließung ist absetzbar(einmalige Anschlussgebühr; aber NICHT die fortlaufenden Kosten)
    Fachbücher (wobei man im Handel auch sagen kann sie sollen auf ein x-beliebiges Buch eine Fachbuchrechnung austellen^^)
    Hat sie Dienstkleidung an? bzw Blusen und so weiter, welche sie für Meetings etc. einfach braucht kann sie auch diese geltend machen versuchen.
    Gewerkschaftsbeiträge, Kirchenbeiträge und Spenden kann sie absetzen.
    Bei uns gibt es auf dem Finanzamt so ein kleines Büchlein (Steuerratgeber 20XX) kostenlos.. diesen kann sie gleich beim beantragen der Online Zugangsdaten /Formulare etc. mitnehmen und mal einlesen.

    Solltest du noch fragen haben einfach eine pn an mich.


    Edit: JEDER hat das Recht eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen
    Wenn man 2 Lohnsteuerkarten hat ist man VERPFLICHTET!
    Man sollte schon im Rahmen bleiben, denn im schlimmsten fall wird man kontrolliert und muss Rechnungen vorweisen.
    Die Rückzahlungen können sich jährlich stark unterscheiden.
    So hatte ich zB für 2009 an die 2200 EUR und für 2011 19 EUR.
    Auf jeden Fall freue ich mich über jeden cent den ich vom Staat zurück bekomme.
     
  4. 17. Dezember 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Hey, danke für die Antwort!
    Leider konnt ich dich nicht bewerten. :-(
    Bild
    {img-src: http://s1.directupload.net/images/111217/ae59y3rr.jpg}


    Gut, also ist es auf jeden Fall möglich, ab 2007.
    Das heißt, die 3500EUR für die Monatskarten, sollte meine Mutter doch auf jeden Fall bekommen, vorausgesetzt natürlich das sie es schriftlich nachweisen kann, mit ein paar Rechnung. Kann mir einer dazu hier vielleicht etwas mehr sagen?

    Wie sieht es mit der Lohntsteuer aus?
    Stimmt das denn, dass der Staat immer etwas mehr abzieht als nötig?

    Da es meiner Mutter finanziell echt sehr gut geht, meinte sie zu mir, dass selbst wenn sie "nur" 1000EUR bekommt, sie mir das Geld für einen Urlaub schenkt. Jungs, ich will auf die Bahamas. Lasst mich nicht hängen! :-D

    e:
    Sie hat erst gestern mit einer Arbeitskollegin gesprochen. Diese hat 700EUR für dieses Jahr zurück bekommen. Größtenteils für Benzin, um zur Arbeit zu kommen. Also muss das doch hinhauen mit dem Fahrgeld, sprich Monatskarte?

    Danke euch beiden schonmal!
     
  5. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    lass das doch einfach von nem Steuerfachman machen, dann hast keinen Stress^^.
     
  6. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Das mach/t ich/sie sowieso.
    Bis Montag/Dienstag sind aber noch ein paar Tage.
    Ich will wissen, ob es Sinn macht, schonmal zu träumen! ;-D
     
  7. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    ich muss dich leider enttäuschen. Sie bekommt nicht die 700 für die Monatskarte zurück. Sie bekommt lediglich eine "vergleichsweise niedrige Summe" von den Steuern zurück.
     
  8. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Hi, danke erstmal.
    Ich hab jetzt in der Zeit auch nochmal etwas im Internet gelesen.
    Einige schreiben, dass man das ganze Geld der Monatskarten wieder bekommt.
    Andere schreiben, dass man 0.30EUR pro Kilometer bekommt

    Hier z.B. ein Zitat aus einem anderen Forum. Ist zwar eine 19j. zur Ausbildung, jedoch selbes Prinzip.

    Das heißt doch, das sie die Fahrkarten zurückerstattet bekommt, oder nicht?
    So wie ich das verstanden habe, hat sie die Wahl, entweder die Kilometer anzugeben (k.A., sind 3 Kilometer ca. - also eine Strecke. Das heißt 6 Kilometer am Tag.) oder aber den Preis der Fahrkarte. Oder nicht?

    -
    Ihre Arbeitskollegin wohnt paar hundert Meter neben uns und fährt oft mit dem Auto zur Arbeit. Diese hat knapp 700EUR dieses Jahr wieder bekommen.

    Oder hier z.B.

    Ich habe sogar ein Auto, dass auf meine Mutter angemeldet ist. Diese fährt zwar schon seit 20 jahren kein Auto mehr, jedoch ist es auf sie angemeldet. Theoretisch könnte sie doch sogar sagen, das sie täglich mit dem Auto fährt, falls es sich mehr lohnen würde. Denke jedoch, das 0.30EUR pro Kilometer, heißt 1.80EUR pro Tag x 20 sich weniger lohnen würden, als bei der Wahrheit zu bleiben und die Fahrkarten vorzulegen, sprich die/den Rechnung/Beleg. Das sind ja 36EUR gegen 58EUR.
     
  9. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Kleines Pendlerpauschale
    Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

    Entfernung Betrag/Monat
    ab Juli 2008 - 2010 Betrag/Monat............. 2011
    ab 20 km 52,50 Euro ............ 58,00 Euro
    ab 40 km 103,50 Euro ............ 113,00 Euro
    ab 60 km 154,75 Euro ............. 168,00 Euro
    Großes Pendlerpauschale
    Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

    Entfernung Betrag/Monat
    ab Juli 2008 - 2010 Betrag/Monat ............ 2011
    ab zwei km 28,50 Euro ................. 31,00 Euro
    ab 20 km 113,00 Euro ................123,00 Euro
    ab 40 km 196,75 Euro ............... 214,00 Euro
    ab 60 km 281,00 Euro ..............306,00 Euro

    soe siehts in österreich aus
     
  10. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Das heißt, falls es hier ähnlich wie in Österreich ist, dass sie hier 31,00 Euro pro Monat zurückerstattet bekommen würde, richtig?

    Diese könnte man doch theoretisch für die letzten 5 Jahren beanspruchen, das heißt 372€ x 5. Oder habe ich irgendwas falsch verstanden?

    Das habe ich nicht so ganz verstanden, mit dem "zumutbar". Möglich ist es ja, wir wohnen in einer Großstadt und wohnen ca. 3 Kilometer außerhalb der Stadt. Nur, warum sollte es nicht zumutbar sein? Sie wird ja wohl kaum täglich zur Arbeit laufen.
     
  11. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Ich würde niemals von Ähnlichkeiten mit anderen Ländern ausgehen!
    Das deutsche Steuergesetz ändert sich nicht alle Jubeljahre mal, sondern jedes verdammte Jahr.
    Und das ist schon Anlass genug es genauer zu lesen als dein eigenes Lebensbuch. ;-)
     
  12. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    bei ihr geht's mit öffis... also stellt sich die frage nicht
    nicht zumutbar wäre wenn sie 20 km in die Arbeit hätte und um 8 Uhr arbeitsbeginn wäre und sie um 5 Uhr mit dem Zug wegfahren müsste, danach ne stunde auf den bus warten müsste und schon um 7 in der Arbeit wäre weil sie mit einem Zug später zu spät kommen würde
     
  13. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Danke euch beiden.
    Ja aber irgendwo muss es doch im Internet stehen.
    Ich finde nur User-Antworten.
    Die einen sagen 0.30EUR pro Kilometer, die anderen meinen es sei möglich, die Busfahrkarte komplett mit Beleg abzusetzten. Die anderen meinen, das beides geht, man muss schauen, was sich mehr lohnt.

    Konkrete Angaben finde ich niergend im Internet.
    Zumindest nicht bezogen auf die Monatsfahrkarte.
    Wenn es um ein Auto gehen würde, hätte ich die Antwort ja schon längst gefunden.
    Geht es um ein Zugfahrticket mit einer Strecke von 50km+, finde ich auch vieles.
    Doch für eine Kurzstrecke (3km hin und 3km zurück) mit dem Bus, finde ich nichts.
    Wie kann das sein?
     
  14. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    hier geb ich dir einen internationalen um nicht zu sagen globalen Tip:

    Spoiler
    Nichts erwarten - und dann über jeden cent freuen.

    Das wär doch ein schönes Schlusswort oder?
     
  15. 17. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Das ist das Internet.
    Konkrete Antworten wirst du fast nur durch fachmännische Hilfe bekommen. Ich rate dir, dich nicht auf Halbwissen zu stützen, sondern ein wenig zu investieren und jemanden seinen Job machen zu lassen. Das lohnt sich am Ende für beide Seiten. Und du willst ja auf die Bahamas. ;-)
     
  16. 18. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Danke euch beiden.
    Ja, das mit den Bahamas war wohl zu früh gefreut.
    Obwohl, ich meine, die Arbeitskollegin meiner Mutter wohnt neben uns und hat knapp 700EUR für dieses Jahr bekommen. Sie fährt zwar mit dem Auto, jedoch denke ich nicht, dass es da so große finanzielle Unterschiede gibt. Und sie ist in der selben Position, daher ähnliches Gehalt. Also kann man schon mit ca. 700EUR rechnen, hoffe ich! Und wenn das auf die letzten 5 Jahre zutrifft, oder selbst auch nur 500EUR im Schnitt sind, haut dass schon hin mit den Bahamas!

    Ja, und zu dem globalen Tip:
    Ja genau, wenn sie zum Steuerberater geht und 100EUR für diesen bezahlt, jedoch nur 50EUR wieder bekommt, wird sie sich garantiert über jeden cent der 50EUR freuen :-D
     
  17. 19. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Also die 4 Jahre zurück stimmen. Die 20km zumutbare Eigenbelastung gibt es nicht mehr! Pendlerpauschale gibt ab dem ersten Kilometer!

    Der unterjährige Lohnsteuerabzug ist so errechnet, dass man am Jahresende bei null liegt, sprich weder Erstattung noch NZ. Es sei denn, man hatte Sonderausgaben wie Versicherungen, Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden....

    Des Weiteren ist die Pendlerpauschale nur interessant, wenn man damit Werbungskosten über der Arbeitnehmerpauschale hat. Die Pauschale beträgt 920 EUR (mittlerweile 1000EUR).
    D.h. bei 3 km Entfernung x 230 Arbeitstage x 0,30 EUR = 207 EUR! Anzusetzen ist somit der Arbeitnehmerpauschbetrag, dieser ist jedoch schon in die Lohnsteuertabellen eingepflegt (monatlicher LSt-Abzug), das heißt aus den Arbeitnehmerkosten bekommt ihr in der ESt nichts raus (es sei denn es gibt weitere), höchstens aufgrund der obig genannten Sonderausgaben. Alles etwas verkürzt ausgedrückt...

    Gruß
     
  18. 19. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Also kurz dazu.. du bekommst keine 0,30 Euro pro Kilometer sondern du kannst diese bei der Steuererklärung gültig machen... das bedeutet das du evtl. Geld rausbekommst..

    Dann gibt es noch den Pauschbetrag denn bekommst eigentlich immer raus

    Meine Fazit zur Steuererklärung:

    Steuerberater auffsuchen 100 Euro investieren und 3000 rausbekommen .... Ratio 1:30 ich bin zufrieden ;D
     
  19. 19. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    Abgabe der Steuererklärungen:
    Die Festzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt nach §169 (2) S.1 Nr. 2 AO 4 Jahre.

    Dann ergeben sich 2 Möglichkeiten:

    Du unterliegst ggf. folgender Anlaufhemmungen

    a) keiner Pflicht eine Steuererklärung abzugeben
    §170 (1) AO i.V.m. §36 (1) und § 25(1)
    Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist.

    oder

    b) unterliegst einer Pflicht eine Steuererklärung abzugeben
    §170 (2) S1. Nr.1 AO , § 36 (1) ESTG , § 25 (1) und (3) ESTG

    Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn

    1. eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt

    Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben ergibt sich aus § 149 (1) S.1 AO i.V.m. § 25 (1) und (3) ESTG es sei denn es ergibt sich eine Befreiung nach § 46 ESTG .

    ----------------------------------------------------------------------

    so den juristischen Teil anbei ... jetzt auf deutsch ^^

    wenn du grds. nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast ( = Arbeitnehmer), so ist deine Steuerschuld gem. §46 (4) abgegolten. D.h. du musst keine Steuererklärung abgeben.

    die Frist beginnt wie a)
    die grundsätzlichen BGB Paragraphen wie eine Frist beginnt und endet spare ich mir mal^^

    z.b. Einkommensteuer 2007 ist endstanden mit Ablauf des KJ 2007 = 31.12.2007
    Fristbeginn 01.01.2008
    Dauer 4 Jahre
    Ende 31.12.2011

    Du kannst somit die Steuererklärungen 2007 - 2010 noch einreichen.

    ---------------------------------------------

    Nie deutsches Steuerrecht mit anderen Ländern vermischen!!!!:angry: :angry: :angry:

    Tödlich

    ---

    die Entfernungspauschale gibt es ab dem 1. vollem Kilometer

    Arbeitstage x volle einfache Kilometer der Entfernung Wohnung - regelmäßige Arbeitsstätte x 0,3EUR
    Beispiel: Deine Mutter Wohnt 5km weit weg von Ihrem Arbeitsplatz und arbeitet 5 Tage in der Woche: 230x 5x 0,3EUR

    Bei einer 5 Tage Woche wird in der Regel der Wert von 230 Tagen nicht beanstandet, bei einer 6 Tage Woche 270 Tage. Eine höhere Anzahl an Tagen sollte durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

    Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist allerdings § 9(2) Satz 2 ESTG zu beachten: Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten Diese Kosten müssen allerdings nachgewiesen werden (Belege, Fahrkarten). Wenn deine Mutter einige Fahrkarten als Beispiel einreicht und den Arbeitgeber nicht gewechselt hat, sollte ein kulanter Finanzbeamter dies akzeptieren, zur Not würde ich ins Einspruchsverfahren gehen, da die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts den Fall nicht übernehmen wird und den Veranlagungsbezirk zur Abhilfe zwingen sollte.

    Deine Mutter bekommt nicht das "ganze" Geld sondern nur die steuerliche Auswirkung zurück.

    Alles gesetzt den Fall, dass deine Mutter über dem Pauschbetrag für Werbungskosten (920/ 2011=1000) liegt.

    ----------------------------------------------

    z.B. deine Mutter hat 30.000EUR verdient und 6000EUR Steuern gezahlt.
    Sie macht Kosten i.H.v. 5000EUR geltend und muss folglich nur noch 25.000EUR versteuern. Die Steuer beträgt nun noch 4500EUR -> sie bekommt 1500EUR zurück. (fiktive Zahlen und Steuersätze^^)

    falls du Fragen hast, ich sollte sie alle beantworten können

    ----

    edith sagt einen Steuerberater würde ich für diesen Fall NIEMALS aufsuchen, der freut sich wie nen Schnitzel und lässt seinen Hund (vlt auch seine Steuerfachangestellte) das Ding in 2min erstellen und unterschreibt. Dafür 100EUR no way!!!! Lieber selber machen, kriegt man schon irgendwie hin bei dem Mini Fall....^^
     
  20. 19. Dezember 2011
    AW: Steuererklärung machen. Wieviel Jahre zurück? Lohnt sich das?

    deine Mutter kann die Kosten für die Fahrkarten als Werbungskosten ansetzen. Zusätzlich auch noch gewisse andere Kosten die so anfallen.


    Nehmen wir an (rein fikitv) deine mutter hat für 3500€ Fahrkarten im Jahr gekauft und verdient im Jahr 40.000€ Brutto dann kann sie die 3500 von den 40.000 abziehen und muss so nur 36500€ versteuern.
    Da sie aber monatlich lohnsteuer bezahlt hat auf die 40.000€ (anteilig pro Monat) bekommt was zurück. und zwar die 3500€ * den lohnsteuersatz dürfte sich bei ca. 20% befinden.
     
  21. Video Script

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