Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sub7even, 4. Juni 2012 .

  1. 4. Juni 2012
    Halli Hallo,

    am Wochenende habe ich mich endlich mal aufgerafft (es war schon lange überfällig ^^) und mich auf dem Weg zum Optiker gemacht. Ich habe eine Filiale von Apollo aufgesucht. Irgendwie hatte ich im Kopf, dass dieser Optiker relativ günstig sei.
    Ich habe eine klasse Beratung bekommen und mich direkt für ein Gestell plus entsprechender Gläser entschieden und diese in Auftrag zur Produktion gegeben. Es dauert ca. 10-14 Tage bis zur Auslieferung der Brille.

    Nun war ich heute, nur aus Interesse bei Fielmann und habe dort das gleiche Gestell mit den gleichen Gläsern ganze 70,- EUR günstiger angeboten bekommen.

    Natürlich würde ich gerne diese 70,- EUR sparen, besteht denn jetzt überhaupt noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten? Gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht?
     
  2. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Gesetzlich besteht kein Rücktrittsrecht für dich. Eventuell hat Apollo eine Zufriedenheitsgarantie oder ähnliches.

    Good Luck
     
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  3. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Am Besten gehst du da mal hin und fragst freundlich nach. Wenn die kulant sind werden sie den Kaufvertrag auflösen (was ich nicht glaube - aber sofern die Brille noch nicht in Verarbeitung ist, wäre dies möglich), die verlangen eine Entschädigung oder sie sagen nein und bestehen auf einen Kauf. Achte aber darauf, dass du da schnellstmöglich nachfragst.

    Aber sofern die Verarbeitung und Lieferung ordnungsgemäß abläuft, glaube ich, dass du schlechte Karten hast. Also bist du sozusagen auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen. Denn wie du weißt, ist jede Brille individuell und darum nicht weiterverkaufbar. Also wenn du es nicht kaufen würdest, müsste er es wegschmeißen
     
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  4. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    autsch, kenne das sowas ist Mist.

    Teile deine Feststellung doch mal höflich deinem Apollo mit, vllt geht er noch ein paar Euronen runter mim Preis. Schließlich sollst du deine nächste Brille auch bei ihm kaufen.
     
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  5. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Denke da haste schlechte Karten. Brille, Gläser etc sind ja auf dich abgestimmt. Denke nicht das du im Recht bist bzw. vom Rückgaberecht gebrauch machen kannst.
    Zur Kulanz, sobald er anmerkt das die Brille bei Fielmann billiger ist denke ich werden die erstrecht darauf beharren das du jedenfalls diese Brille bei denen kaufst.
    Kann mich da aber auch irren, viel Glück. Bin seit Jahren bei Fielmann und echt zufrieden, solltest du aus dem Vertrag rauskommen, glückwunsch
     
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  6. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Es hat gar nichts damit zu tun, ob die Gläser auf ihn abgestimmt sind. Man hat NIE ein gesetzliches "ich wills nicht mehr haben" Recht.
     
  7. 4. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    In gewisser Weise gibt es das schon. Nämlich bei Schlechtleistung/Sachmangel und 3 mal fehlgeschlagener Nachbesserung. Dann hat man ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
     
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  8. 5. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Klu r
    Das ist dann aber kein "ich will es nicht mehr" Recht sondern ein "du hast sch-eiße gebaut Recht"
    Bevor du wieder klugscheißt, "du hast scheiß gebaut" impliziert nicht die schuldhaftigkeit
     
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  9. 5. Juni 2012
    AW: Brille in Auftrag gegeben, besteht ein Rückgaberecht?

    Die Definitionen der Rechte hast du dem Niveau des Forums angepasst. Sehr gut.
    Das "du hast scheise gebaut"-Recht impliziert aber im Normalfall die Möglichkeit des "ich will es nicht mehr behalte deinen scheis"-Recht.
    Das da keiner "Bockmist" gebaut haben muss ist klar. Haste einfach "A** geleckt". :bulle: :klatsch:
     
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