Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Can, 18. Juli 2013 .

  1. 18. Juli 2013
    Ich bin in ner 40er Zone angeblich 64 km/h gefahren nach toleranz abzug, habe den Brief dazu erhalten.

    Abends hat mich eine streife verfolgt und angehalten.

    Ist das vor Gericht beständig ? ( Ich war alleine ) und ich gehe davon aus das sie kein Video haben.

    Ich fahre ein aufälliges auto was die Polizisten wohl sehr stört, weil ich öfter angehalten werde! Der Polizist konnte mir nix anderes anhaben und versucht mir so eine reinzu würgen.

    Für die Nörgler: Angenommen ich bin zu schnell gefahren, würde ich trotzdem gerne die Frage beantwortet bekommen.
     
  2. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt =>> Zu schnell gefahren

    Wenn sie kein Videobeweis haben oder eine Messung dann können Sie dir halt nix.
     
  3. 18. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt =>> Zu schnell gefahren

    falsch. polizeifahrzeuge verfügen in der regel über geeichte tachos. hinzukommt dass die aussage von zwei beamten vor gericht wie ein videobeweis zu deuten ist. kurz: du hast keine chance.
    bezahl die 80 euro und nimm den punkt in kauf.
     
  4. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt =>> Zu schnell gefahren

    Ganz so schwarz würd ich nicht malen. Schätzen ist zwar prinzipiell nicht unmöglich, aber jeder halbwegs fähige Anwalt sollte ihn da raus boxen. Es geht hier um 24 km/h zu schnell, er ist nicht das Vielfache der erlaubten Geschwindigkeit gefahren.
     
  5. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Sie können deine Geschwindigkeit messen indem sie dir mit gleichbleibenden Abstand für eine bestimmte Zeit (meinetwegen 10 Sekunden) hinterher fahren. das hat bestand. andere "schätzungen" sind doch sehr vage.

    Sollte die Art der Messung nicht im Brief genauer erwähnt sein? Erstmal freundlich bei denen Nachfragen (telefonisch?). Sollten ungereimtheiten aufkommen -> widerspruch einlegen oder direkt zum anwalt.
     
  6. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Bin mir zu 99% sicher das man dir nichts kann.

    Es ist keine rechtskräftige Messung. In Österreich sieht das bestimmt wieder anders aus, hier darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Aber hinterher fahren und sagen es waren 64 das kannst du vergessen in Deutschland. Jeder Richter wird dir recht geben. Einspruch einlegen dann kannst du dir die Kröten sparen.
    Grüßle
     
  7. 18. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Jaja, Verkehrsrecht - die Konigsdisziplin der Intuition, lässt sich alles ohne Ahnung klären.

    Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren gibt es, sind beweiserheblich und werden in gängiger Praxis auch in Deutschland eingesetzt.
    Es muss dafür keine gesonderte Technik vorhanden sein, wie sie Usus bei Streifen der Autobahnpolizei ist, der Tacho muss explizit nicht geeicht sein und die Dokumentation ist durch Zeugenaussage hinreichend gedeckt. Es gelten erheblich höhere Toleranzen (mehrere Urteile setzen 20 % an, du wirst wohl mit 80 km/h unterwegs gewesen sein), die zudem je nach Wetterlage, Ortsverhältnis usw. im Einzelfall verschärft werden.

    z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2013 - Az. III - 1 RBs 5/13
     
  8. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    du gehst davon aus, dass sie kein video haben? es gibt technik, die deine geschwindigkeit misst. einfach hinter dir herfahren für 2 sekunden und dnan sagen du warst so und so schnell das geht aber nicht. wie lange waren die hinter dir?
     
  9. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    es war ein streifenwagen, ich denke nicht das streifenwagen die einfach so durch die gegend fahren solche video kameras eingebaut haben.Solche fahrzeuge sind vermutlich auf autbahnen unterwegs.

    Übrigens steht im Brief nichts wie es mir nachgewiesen wurde.

    Ich habe halt nur knapp ne Woche zeit mich zu melden, einen Termin beim anwalt habe ich erst aber am 23.07.
    Der Brief wurde verfasst am 12.07.

    Soll ich schonmal auf die rückseite ankreuzen : Ich gebe den verstoß nicht zu ?

    Das ganze passierte nachts...
     
  10. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Ein Tipp den ich von meinem Messtechnik Prof bekommen habe:
    Gemessen werden darf nur mit einem Geeichten Instrument (egal ob Radar, Tacho oder sonst was). Lass dir eine Kopie der aktuellen Eichbescheinigung zukommen (Nummernschild aufgeschrieben?). Die müssen die DIR vorweisen auch wenn die sich wehren ("nur an den Anwalt" ... bla bla bla. Alles Quatsch). Sollte keine gültige Eichbescheinigung existieren ist die Messung nicht rechtskräftig.
    Ist zwar nicht so wahrscheinlich aber wenn jemand den Eichtermin versäumt hat bist du aus dem Schneider.
     
  11. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    shit ich hab mir das kennzeichen nicht aufgeschrieben
     
  12. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Solang das der erste Brief war und er nicht per Einschreiben kam brauchst du erstmal per se gar nicht reagieren.
     
  13. 18. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    da hat dein prof dir aber einen vom pferd erzählt.
    für die akteneinsicht im bußgeldverfahren gelten die gleichen regeln wie im strafverfahren und diese sind nachweislich nur über einen anwalt einsehbar.
    (wenn ichs finde editier ichs nachträglich rein)

    //
    Akteneinsicht im Bu
    Sinn von Akteneinsicht bei einer Geschwindigkeits
     
  14. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Man Leute lest euch doch einfach mal das gepostete Urteil durch, da steht GANZ KLAR drin, dass KEIN geeichter Tacho notwendig ist. Solang die erhöhte Toleranz eingehalten wird ist es überhaupt nicht nötig, dass der Tacho geeicht ist oder die gar ein Messgerät verbaut haben.

    Also ist es völlig sinnlos jetzt über irgendwelche geeichten oder nicht geeichten Tachos und irgendwelche Kennzeichen zu diskutieren. Mal davon abgesehen ist aus den Polizeiakten ersichtlich, wer den Verstoß aufgenommen hat und mit welchem Auto die gefahren sind kann die Polizei daraus ableiten. Da brauch man sich kein Kennzeichen notieren. Allerdings, wie gesagt, sinnloser Kram, bringt sowiso nix. Versteh sowiso das Theater wegen 24km/h drüber nicht. Gibt ja nicht mal mal ne Sperre. Muss man halt mit leben wenn man 70 inner 40er-Zone fährt
     
  15. 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Achso, ich soll also mit allem leben was die Polizei hier in Deutschland macht ? Sinnloser kram war dein post sorry, ich bedanke mich trotzdem für dein Kommentar
     
  16. 18. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2013
    AW: Polizei verfolgt, Zu schnell gefahren: Videobeweis?

    Naja es ist ein unterschied zwischen "gefallen-lassen" und einfach bezahlen oder mit Anwalt und wat weiß ich nicht.

    Ganz ehrlich, reagier erstmal gar nicht auf den Brief, gar nicht so selten halten die Ämter die Fristen nicht ein und dann erledigt sich das von selbst.
    Aber wenn man nicht grad nen Anwalt im Bekanntenkreis oder ne Rechtschutz hat, der das für umme macht, treibt das den Preis doch nur noch mehr in die Höhe und das nicht zu knapp. . Nicht reagieren und Anfechten kannste das ganze auch ohne Anwalt, um mehr als Geld und Prinzip geht's hier doch eh nicht, denn die paar Punkte sind ja ohne Sperre völlig LAterene. Die 60EUR oder so, die der Anwalt dir dann fürs Beratungsgespräch abnimmt die übersteigen sind ja schon unwesentlich geringer als die gesamte Strafe um die es hier geht. Es ist doch was völlig normales das Polizisten hinter einem fahren und man das nicht checkt und zu schnell ist. HAb ich auch schon oft erlebt, wenn du alleine bist, was willste da machen?! Da brauch man keinen Videobeweis. Also wirklich: tu dir selbst den gefallen und spar dir erstmal den Anwalt, der kann auch nicht mehr machen als dem MAhnbescheid widersprechen und das kannste auch selber machen.
    Und wirklcih: lest euch mal endlich das gepostete Urteil durch. Da ist doch genau ein solcher Fall abgeurteilt. Dann erledigen sich auch ausagen von irgendwelchen Messtechnik-Profs, die selber juristische Laien sind von selbst. Und da sollte man sich zweimal überlegen ob man wirklich dem Anwalt die KOhle in den SChlund werfen will wenn man weiß dass andere das schon nicht erfolgreich geschafft haben, die bis zum äußersten gegangen sind.
     
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