Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von cherry_coke, 22. November 2013 .

  1. 22. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2013
    Hallo zusammen,
    habe jetzt einige Wochen mit einem Musterdepot gehandelt und plane jetzt mit meinem Geld "richtig" zu handeln.

    Das man auf Aktiengewinne eine Abgeltungssteuer + Solizuschlag usw. (=ca. 28%) zahlen muss ist mir klar. Nun habe ich auch gelesen, dass diese ca. 28% bei einem deutschen Broker direkt nach dem Aktienverkauf abgebucht werden.

    Meine Frage also: Wenn die Steuern sowieso direkt abgezogen werden, muss ich meine Aktiengeschäfte dann überhaupt noch in der privaten Steuererklärung angeben?

    (Hintergrund: Bin Student und brauche daher egtl. keine priv. Steuererklärung machen. Möchte nur wegen der Aktien nicht unbedingt eine machen müssen)

    Danke für jede Antwort,
    Cherry


    (Das man ca 800EUR nach Antrag generell "frei" hat, das man Tradegebühren bedenken muss usw. weiß ich)
     
  2. 22. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Mhmm, da du Student bist, darfst du ja nicht über ein bestimmtes Einkommen kommen (Glaube 17.000 €/Jahr?). Wenn doch, wird erst dann eine Steuererklärung fällig.

    Ob das dann auch auf Aktiengeschäfte zutrifft ist die Frage, das würde ich mal nachschauen.

    Weiterhin: Wenn du 12 Monate wartest, also erst danach die Aktien verkaufst, entfällt die Abgeltungssteuer.

    Vermutlich gibt es auch Tricks mit denen du im Ausland handeln kannst und dadurch nix zahlen musst, aber das übersteigt vermutlich die Kenntnisse von mir und der Leute hier im Forum (nix gegen euch, ich mags hier;-) )
     
  3. 22. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Schon mal dran gedacht eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen?

    Hab ich ebenfalls seit X Jahren und bin auch Student. Solltest dich evtl. informieren, dann fällt der Spaß nämlich weg
     
  4. 23. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Von der -Nichtveranlagungsbescheinigung- habe ich schon gehört (800€; steht auch in meinem ersten Post).

    Problem dabei ist:
    a) strebe ich einen höheren Gewinn an
    b) Um diesen "Freibetrag" ausschöpfen zu können, muss mein Grundeinkommen unter 8000€ liegen. Da ich neben meinem Studium aber selbstständig tätig bin und damit über 10.000€/Jahr verdiene, fällte eine -Nichtveranlagungsbescheinigung- sowieso flach.


    Frage ist wie gesagt: Da die Steuern beim Gewinn automatisch abgehen ...muss ich dann extra noch eine private Steuererklärung dafür machen?
     
  5. 24. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Ich lehne mich mich etwas aus dem Fenster und behaupte, dass diese Aussage ziemlicher Unsinn ist (um es noch sanft auszudrücken). Diese Einkommensgrenze solltest du auf jeden Fall mit einer Quelle belegen.

    Du darfst generell als Student so viel verdienen, wie du möchtest und wie du kannst! Je nach Höhe deines Einkommen hat dies jedoch direkten Einfluss auf Bafög, Steuerabgaben sowie die Sozialversicherung.

    Bafög:
    Monatlich bleiben 255€ pro Monat anrechnungsfrei. Das heißt: 255€ plus monatliche Werbungskosten (bspw. Fahrtkosten) kannst du verdienen, ohne, dass dein Bafög gekürzt wird.
    Das heißt aber auch: Wenn man über den Freibetrag hinaus Einkommen erzielt, bekommt man deswegen nicht gleich gar kein Bafög mehr. Es wird lediglich entsprechend gekürzt. Das kann man auch berechnen. Einkommen abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherungspauschale, geteilt durch 12 (Monate) abzüglich Freibetrag 255€. Übrig bleibt der Betrag, um den das Bafög (mtl.) gekürzt wird.

    Steuer:
    Wie für jeden Arbeitnehmer gelten auch für Studenten die steuerlichen Freibeträge. Das heißt: 8.004€ (2013: 8.130€) bleiben anrechnungsfrei. Erst bei einem Einkommen über 8.130 (für 2013) müssen Studenten Steuern zahlen. Wurden dennoch steuern gezahlt --> Steuerklärung --> Steuerrückerstattung

    Sozialversicherung:
    Als Student hat man in der Sozialversicherung einen besonderen Status. Dieser Status sieht wie folgt aus.
    a) Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums --> keine Sozialabgaben
    b) nicht selbstständige Tätigkeiten neben dem Studium --> bis zu einer gewissen Grenze ändert sich für den Studenten nichts (Mini-Jobs), darüber hinaus (das sind etwa 350-400€ monatlich, der genaue Betrag ist zu recherchieren) muss sich der Student selbst kranken- und pflegeversichern (knapp 80€ monatlich).

    Als Student mit selbständiger Tätigkeit sollte das nicht groß anders aussehen. Aber zumindest diese Einkommensgrenze von ~17.000€ sollte aus der Luft gegriffen sein.





    Das war natürlich alles nur ein Scherz meinerseits. NotTimBerners hat natürlich Recht. Wenn man als Student über 17.000€ im Jahr verdient, drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug.
     
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  6. 24. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    ...und das Kindergeld!
     
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  7. 25. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Hey,
    danke für die bisherigen Antworten, aber irgendwie drehen wir uns hier im Kreis.

    Ich bin Student, nebenbei selbstständig. Bekomme kein Kindetgeld (da ü25) und kein BAföG, da ich mehr als 1.000EUR im Jahr verdiene. Komme also über 10.000EUR im Jahr. Die Szeuererklärung für mein Kleingewerbe mache ich jährlich mit einer EÜR (+Mantelbogen + Formblatt G).

    Mir ist klar dass ich Kapitalerträge (zB. Aktien) in einer priv. Steuererklärung angeben KANN. Die Frage ist nur, ob ich es machen MUSS? Dabei handelt es sich eigentlich um eine allgemeingültige Frage (ist durch die Umstände egtl. nicht speziell an Stundenten gerichtet) und richtet sich an die Leute, die ebenfalls mit Aktien handeln.

    Die Rahmenbedingungen (Umsatzsteuergrenze, Einkommenssteuer Grenze, Freibeträge, zu leistende Steuern für Kapitalerträge, Krankenversicherung usw. usw. sind mir voll bekannt).

    Es geht mir wie gesagt NUR darum, ob ich Kapitalgewinne in einer priv. Steuererklärung angeben MUSS. Da die Steuern sowieso nach jedem Handel automatisch abgezogen werden sehe ich keinen Zwang dies nochmal in der priv. Steuererklärung anzugeben (schließlich hat das Finanzamt ja schon sein Geld und weiß auch woher es kommt - so denke ich jedenfalls)

    Grüße
     
  8. 25. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    Es sind sogar noch weniger als die 17.000: Steuerfreibetrag steigt 2013 & 2014 | Deals.de
    17.500 gelten nur wenn du kein Student bist. Dann zahlst du zwar Lohnsteuer, kannst sie aber komplett in der Steuererklärung wieder zurückbekommen.
     
  9. 25. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2013
    AW: Versteuerung v. Aktien (priv. Steuererklärung notw.?)

    § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
    (1) 1Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummern 6, 7 Buchstabe a und Nummern 8 bis 12 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:

    1.
    Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1, soweit diese nicht nachfolgend in Nummer 1a gesondert genannt sind, und Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 2. 2Entsprechendes gilt für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 2 Satz 2;

    > Veräußerungsgewinne aus Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer


    (5) 1Für Kapitalerträge im Sinne des § 20, soweit sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten


    > müssen in der ESt nicht mehr angegeben werden, sind abgegolten. Es kann jedoch Sinnvoll sein (nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag, Günstigeprüfung etc...)

    Gruß
     
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