Wohnung: Hauptmieter zieht aus, Untermieter muss auch ausziehen?

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von Siebenstein, 13. April 2014 .

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  1. 13. April 2014
    Hallo,

    Ich wohne derzeit in einer wohnung, die durch mich vorrübergehend zu einer wg wurde. Sprich, ich habe mir einen mitbewohner geholt.

    Ich habe ihn anfangs noch gefragt, ob er auch ein wenig laenger bleibt, da ich keine lust habe, nach 6 monaten schon wieder einen neuen untermieter zu suchen (kann mir die wohnung nicht mehr alleine leisten)


    Nun hat sich es so entwickelt, dass, seitdem er da wohnt, ich kaum noch daheim bin und fast immer bei meiner freundin schlafe.(unterbewusst)

    er wohnt nun seit august drinnen und nun spiele sogar ich mit dem gedanken auszuziehen und ganz zu meiner freundin zu ziehen, denn dann könnte ich ihren eltern auch geld abgeben, was zur zeit finanziell nicht moeglich ist, da ich ja fuer die offizielle wohnung zahle.

    Er hat einen untermietvertrag, in welchem steht, dass wenn ich ausziehr, er auch ausziehen muss, da sein untermietvertrag auf den hauptmieter beruht.
    Allerdings habe ich ein schlechtes gewissen jetzt auszuziehen und ihn wieder ne neue wohnungsuchen zu lassen, zumal ich vorher noch groesse toene gespuckt habe, dass ich niemanden brauche, der nach 6 monaten wieder auszieht und nun ziehe ich selbst aus, oder was ?!?

    Er selbst will nochbis mai 2015 da wohnen.

    Nun dachte ich daran, einen nachmieter fuer mich zu suchen, der bis mai 2015 da wohnen bleibt und wenn er jetzige untermieter auszieht, er mit auszieht und die wohnung wieder ganz normal vermietet werden kann.

    Nun kommen faktoren, wie, was ist wenn er doch nicht im mai auszieht, sondern laenger bleibt. Dann muss der andere ausziehen und ich wieder die differenz an miete zahlen.

    Irgendwie alles ... oder soll ich einfach mal an mich denken und ausziehen ? Und der untermieter muss sich halt was neues suchen?
    Er hat genug kohle. Und erhat nicht mal moebel. Nur ne matratze und nen 1meter auf 1meter schrank und nen computer. Sonst nix.
     
  2. 13. April 2014
    AW: suche lösung für wohnungsproblem

    Sag ihm das doch einfach wie du es uns hier geschildert hast?!?

    Entweder ihr findet jemanden, der dich quasi ersetzen wird oder eben nicht. Dann ziehst du halt aus. Habt ihr ja vertraglich geregelt, dass er sich dann nach dir richten muss.

    Und wenn er genug Kohle hat, dann kann er die Bude ja alleine bezahlen
     
  3. 13. April 2014
    AW: suche lösung für wohnungsproblem

    will er ja nicht alleine zahlen, da es nur seine zweitwohnung ist, da er in buxtehude noch eine richtige wohnung hat und hier nur wohnt, da er bei seinem job noch keinen festvertrag hat. muss mal mit ihm reden...
     
  4. 13. April 2014
    AW: Wohnung: Hauptmieter zieht aus, Untermieter muss auch ausziehen?

    Ihr könntet doch gemeinsam einen Untermieter für ihn suchen. Sprich: Unter der Bedingung, dass ihr jemanden findet, oder auch nur du, der bereit ist zur Untermiete zu wohnen oder als neuer Hauptmieter aufzutreten, kannst du ausziehen. Das wäre ihm gegenüber fair und bindet euch beide vor einen Karren.
     
  5. 13. April 2014
    AW: Wohnung: Hauptmieter zieht aus, Untermieter muss auch ausziehen?


    habe schon nach anderen mietern gesucht, aber wird schwer. zumal dieser neue mieter nur solange da wohnen darf, bis der jetzige auszieht...die wohnung durfte nur dank mir überhaupt zu einer WG werden.... sie soll schnellstmöglichst wieder zu ner normalen wohnung werden mit festem mieter...
     
  6. 15. April 2014
    AW: Wohnung: Hauptmieter zieht aus, Untermieter muss auch ausziehen?

    Sagt wer? Der Vermieter? Was sagt der überhaupt dazu, dass du ausziehen willst? Ist das überhaupt möglich (Kündigungsfristen etc.)?
    Und wieso übernimmt dann nicht dein Untermieter die Wohnung und wird zum Hauptmieter?

    Alternativ: Wieso sucht ihr keinen Nachmieter und der übernimmt die Wohnung mitsamt Untermieter? Der zieht dann in 2015 aus und die Wohnung wird wieder "normal" genutzt.
    Statt jetzt hier zu fragen, solltet ihr euch vielleicht einfach mal zusammensetzen und abklären, was wie möglich ist.

    Btw. Der Vermieter möchte keine WG-Nutzung der Wohnung. Das ist schön. Hier geht es aber um die Untervermietung. Die ist zwar generell genehmigungspflichtig, allerdings ist der Vermieter nach § 553 BGB dazu angehalten, die Genehmigung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung vorliegt. Das kann bspw. der Fall sein, wenn die Miete alleine nicht mehr bezahlt werden kann oder wenn man den Lebensabschnittsgefährten bei sich einziehen lassen will.
    Klauseln in Mietverträgen, die eine Untervermietung von vornherein verbieten, sind übrigens nicht zulässig, da sie nach § 307 BGB ggf. eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen. (siehe: BGH NJW 1995, 2034)
     
  7. 17. April 2014
    AW: Wohnung: Hauptmieter zieht aus, Untermieter muss auch ausziehen?

    weil er das volle geld nicht ausgeben will...vielen dank. haben nun eine lösung gefunden.

    gruß siebenstein
     
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