Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Krojun, 17. April 2015 .

  1. 17. April 2015
    Hallo allerseits,

    vor mittlerweile einem Monat hat mir so ein Typ eine Kopfnuss verpasst.
    Ich wurde direkt ins Krankenhaus gebracht und wurde genäht, weil ich eine Platzwunde direkt an der Augenbraue hatte (5cm lang, 4 Stiche).
    Ca. 10 Tage war mein Auge komplett zugeschwollen und konnte es danach nur einen Spalt öffnen.
    Die darauffolgenden drei Wochen war die Hälfte meines Auges noch komplett blut-unterlaufen. Ich wurde eine Woche von der Arbeit krankgeschrieben, weil ich nicht fähig war 9h am PC zu sitzen mit nur "einem" Auge. Entschuldigen wollte sich der Kerl auch nicht.

    Nachdem die Polizei es endlich auf die Reihe gebracht hat, da mal was ins Rollen zu bringen, hat der Täter gestanden und meine Aussage wurde auch aufgenommen.
    Er bzw. seine Familie hat zugestimmt mir meine kaputt gegangene Brille zu entschädigen und haben Schmerzensgeld zugesagt.
    Nun soll ich Ihnen einen Wert nennen und die Familie des Kerls stimmt dann entweder zu oder nicht. Falls nicht muss ich mir eine Schätzung von einem Anwalt geben lassen.

    Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass es Entgeldfortsetzungskosten gibt, was genau das ist weiß ich noch nicht, aber es hat was damit zu tun dass ich eine Woche arbeitsunfähig war.

    Kann mir jemand darüber mehr sagen bzw. einen ungefähren Wert oder Intervall nennen in dem sich das Schmerzensgeld befinden könnte?

    Danke im Voraus
     
  2. 17. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Warum liest oder fragst du dann nicht da nach?
    Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet (6 Wochen, danach zahlt die KV Krenkengeld). Anspruchsvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat.
    Ausgenommen davon ist nach gängiger Rechtsprechung allerdings der Fall, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.
    Von einem Selbstverschulden geht man regelmäßig aus, wenn der AN seine Gesundheit leichtfertig auf das Spiel gesetzt hat, z.B. bei Trunkenheit am Steuer, Nichtbeachtung der Gurtpflicht, Teilnahme an einer Schlägerei oder auch bei Ausübung einer besonders gefährlichen Sportart.

    Hier müsste im Zweifelsfall abgeklärt werden, ob dir eine Teilnahme an einer Schlägerei vorgeworfen werden kann. Zahlt der AG das Entgelt nicht weiter, wäre ggf. der Beschuldigte/Verurteilte schadensersatzpflichtig. Ansonsten besteht natürlich prinzipiell auch eine Schadensersatzpflicht gegenüber deinem Arbeitgeber.

    Was das Schmerzensgeld anbelangt, wird es noch mal schwieriger.
    Grundsätzlich kannst du dich natürlich auch außergerichtlich einigen, wobei ich die Frage nicht ganz verstehe.
    Was hat die Familie damit zu tun? Er (der Kerl) ist nach bisheriger Sachlage der Schädiger und er ist damit schadensersatzpflichtig und ggf. auch für den Ausgleich der zugefügten Schmerzen zuständig. Die Eltern interessieren nur, wenn er noch nicht volljährig sein sollte. Grundsätzlich würde ich mir eine Einigung bzw. die Höhe des Schmerzensgeldes ohnehin nur schriftlich zusichern lassen.
    Kommt es zu einem Strafverfahren, z.B. wegen Körperverletzung, mit abschließender Verurteilung wäre das sicherlich ein Grund, ein Schmerzensgeld zu verlangen und ggf. einzuklagen. Dann würde ich evtl. sogar über die Beauftragung eines Anwalts nachdenken, wenn dir die angebotene Summe nicht ausreicht. Besonders viel würde ich allerdings nicht erwarten.

    Geht man nach der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle, dürftest du eine kleine Summe im dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich erwarten können.
    Sind übrigens alles Daten, die ohne Test- bzw. kostenpflichtigen Account einsehbar sind.


    Hier hätte bezüglich der Höhe ein Richter das letzte Wort. Zur ungefähren Einschätzung dürften diese Werte aber wohl mehr als ausreichend sein.
    Wirklich starke gesundheitliche Beeinträchtigungen scheint es ja nicht gegeben zu haben (im Vergleich zum bspw. Schädelbasisbruch) und bleibende Schäden gibt es offensichtlich auch nicht. Damit dürfte ein Schmerzensgeld eher niedrig ausfallen.
     
  3. 17. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Lol regelt ihr das nicht zivilrechtlich per gericht, sondern einfach per "handschlag?"

    Geh zum anwalt und regel das doch über den? Habe für ne beleidigung mal 250€ bekommen. Kannst also sicher mit nem 1000er rechnen würde ich sagen.


    @sancho du schreibst ne menge unnötiges zeug, das überhaupt nicht auf seine frage eingeht.

    Seine familie meinte das, weil ers vllt nicht selbst hat und die das von der backe haben wollen. Deshalb die aussage "summe nennen, die du willst"
     
  4. 17. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Frag doch deinen Anwalt und setz die Kosten für den gleich mit auf die Rechnung
     
  5. 17. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Wenigstens schreibe ich nicht so dummes und inkompetentes Zeug wie du.

    Warum sollte er nicht bzw. warum sollte er zum Anwalt? Entscheidend ist, ob ein für ihn befriedigendes Ergebnis dabei heraus kommt.
    Genau aus dem Grund habe ich ne Menge nötiges Zeug geschrieben, das auf seine Frage eingeht, damit er seine Situation selbst möglichst gut beurteilen kann.

    Ziemlich wenig, wenn man bedenkt, dass nach gängiger Rechtsprechung eine Beleidigung nur ausnahmsweise einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigt.
     
  6. 18. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Was sollen wir uns da jetzt lange darüber streiten ihr Beiden ?

    Mein unverbindlicher Rat an den TE. Wenn es dir zukünftig nach einer "Nuss" noch möglich ist, verpass ihm spontan eine auf die "Zwölf". Unter Umständen hätte sich dann die Frage nach dem Schmerzensgeld gegenseitig aufgehoben und unbürokratisch erledigt.

    Nach meinen veralteten Rechtsauslegungen dürfte das dann mit der anologen Auslegung "Wechselseitig begangener Beleidigungen" auch ohne großes Bemühen der Notwehr in Ordnung gehen. Vielleicht verbessern mich ja die "upgedateten" Juristen hier. Hope so Freunde. :]
     
  7. 18. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Ich streite mich nicht, ich mag nur keine Leute, die ständig alles besser wissen, selber aber offensichtlich keine Ahnung haben, Müll schreiben - und dann auch noch andere schräg von der Seite anlabern. In diesem Fall mich, was die Angelegenheit nicht besser macht.

    Ansonsten eine schlechte Idee. Selbst nach deiner veralteten Rechtsauslegung dürfte es sich bei deinem Vorschlag um einen klassischen Fall von Selbstjustiz handeln. Für eine Wechselseitigkeit dürfte der Zeitabstand wohl zu groß sein und für Notwehr sowieso. Abgesehen davon kann man sich natürlich nicht auf Notwehr berufen, wenn eine lNotwehrprovokation vorliegt.

    Prinzipiell wäre die wechselseitige Provokation zu beachten und natürlich steht die Frage im Raum, aus welchem Grund der Beschuldigte dem TS einfach mal so eine Kopfnuss verpasst hat. Der TS ist sich aber hoffentlich selbst darüber im Klaren, dass vorherige Streitereien und Provokationen die Forderung nach einem Schmerzensgeld sicher nicht erleichtern. Aber da ich ja sowieso "ne Menge unnötiges Zeug" kann ich ja froh sein, dass nicht auch noch angesprochen zu haben. Wer weiß, wer sich sonst noch mit dem Lesen intellektuell überfordert fühlen würde.
     
  8. 18. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Oh mein Gott...und ich alter Depp schrieb auch noch...

    Ich mache mir aber nochmal über die Wörter zukünftig und spontan Gedanken. Sicherlich liegt bei mir eine Leseschwäche vor wie bei etwa 10 % der Erwachsenen...Kinder und Jugendliche lassen wir jetzt mal weg.

    Hast du die Notwehrprovokation jetzt eigentlich als Annahme und "Würdigung" wie in einer Strafrechtsklausur eingebaut ?
     
  9. 18. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    geil wie cops immer prahlen, wieviel geld sie für ne beleidigung kassiert haben zieht sich echt durch die gesamte belegschaft.
     
  10. 19. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Habe ich in irgend einer weise erwähnt, dass es sich um eine Beleidigung während dem Dienst gehalten hat?
     
  11. 20. April 2015
    AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld Schätzung

    Weder noch, ersteres aber ganz sicher nicht. Vor 10 Jahren hätte ich eine solche Mutmaßung noch angestellt, in der heutigen Gesellschaft soll es aber durchaus üblich sein, dass man eins auf die kriegt, nur weil man mal "blöd geguckt" hat.
     
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