Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Costard18, 31. März 2016 .

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  1. 31. März 2016
    Der Chef meines Freundes wurde wegen einer Aktion, dass er ungewollt gemacht hat aus seinem Job gekündigt.
    Nun habe ich gelesen Minijob - Arbeitsrecht 2016, dass man wegen so etwas gekündigt werden kann.

    Er hat den Beaftragten Leiter, durch ein kurzes Zucken seines Arm erschrocken und der ist wiederum zum Chef und meinte das er ihn geschlagen hätte.
    Nun ist er jetzt unschuldig nach meiner Meinung nach.

    Was kann er gegeben falls tun, damit er wieder den Job kriegt.
     
  2. 31. März 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Der normale Werdegang ist vor's Arbeitsgericht zu ziehen und auf Wiedereinstellung zu klagen. Wenn "Aussage gegen Aussage" steht, dann dürfte eine außerordentliche Kündigung hinfällig werden.


    Für ein Minijob... naja..
     
  3. 31. März 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Was juckt dich der Chef deines Freundes?

    Zumal, muss es ja eine sehr brisante situation gewesen sein, das der Leiter aufgrund eines zuckenden Armes erschrickt. Kommt mir gerade alles etwas suspekt vor, zumal dieses Kauderwelschdeutsch da auch nicht gerade hilfreich ist.
     
  4. 1. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Und egal was dahinter steckt, die Kosten für eine Arbeitsrechtssache trägt jede Partei selbst, ob du Recht bekommst oder nicht.
     
  5. 1. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Jaja...was ist denn ein kurzes zucken seines Armes? Bestimmt so 'n Türsteher-Move
     
  6. 1. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Das ist natürlich nicht korrekt. Wenn der TS auf Wiedereinstellung klagt und gewinnt (keine Güteverhandlung), trägt die gegnerische Partei die Kosten für einen Rechtstreit.
     
  7. 2. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Hier kannst du es nachlesen: § 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
     
  8. 2. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Gilt aber dummerweise nicht für die Gerichtskosten. Die sind gemäß § 34 Gerichtskostengesetz zu zahlen, sofern keine Einigung zustande kommt.
     
  9. 2. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Die ja vergleichsweise gering sind, verglichen mit Anwaltskosten. Gerichtskosten fallen bei so einer einfachen Sache vielleicht 150,00 EUR an, jeder Dorfanwalt schlägt aber mit 400,00 - 600,00 EUR zu Buche. Und ich gehe mal davon aus, dass jemand dem so etwas überhaupt erst vorgeworfen wird, sich nicht selbst vertreten wird. ^^
     
  10. 3. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Ändert aber nichts daran, dass sie zu zahlen sind. Also ist die obige Aussage falsch und du hast mal wieder umsonst widersprochen.
     
  11. 4. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Genau genommen hast du ja die Gerichtskosten in's Spiel gebracht - eine Arbeitsrechtssache muss ja nicht zwangsläufig vor Gericht landen. Außerdem ist deine Aussage ebenfalls falsch oder sind Anwaltskosten keine "Kosten für einen Rechtsstreit"? Allein schon was für ein "mal wieder" und wer hat wem widersprochen? ^^ Du bist schon ein besonderes Stück DNA.
     
  12. 4. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Wenn du den Verlauf der Diskussion verfolgt hättest, wüsstest du aber, dass es um die Kosten bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht geht.
     
  13. 4. April 2016
    AW: Kündigen wegen einer Handgreiflichen Aktion?

    Versuchen wir jetzt krampfhaft recht zu haben? Klar, weil eSo das geschrieben hat, ging es jetzt natürlich ausschließlich um die Möglichkeit eines Rechtsstreits. ^^ Und unterstell du mir nicht, was ich verfolgt habe und was nicht. Ich habe bewusst von einer Arbeitsrechtssache und nicht von einem Rechtsstreit gesprochen und darunter verstehe ich erst mal sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Sei vergewissert, ich wähle meine Worte mit Bedacht.

    Wenn du dir hier deinen kleinen E-Pillemann hochstreicheln musst und im Web auf intellektueller Alleswisser aka Klug r machen musst - bitte aber geh MIR damit bitte nicht auf den Sack. Sowas lächerliches...
     
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