Anklage gelungen, das Gericht zockt - US-Richter packt "Bully" beim Kragen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 14. Oktober 2006 .

  1. 14. Oktober 2006
    Anklage gelungen, das Gericht zockt

    Neues von Jack Thompson, seines Zeichens Kämpfer gegen grafie und "Gewaltspiele". Ein Gericht in Florida soll über das Take Two - Spiel "Bully" befinden. Thompson kündigte nun an, dass der zuständige Richter mit ihm das Spiel komplett durchspielen wird - egal, wie lang es dauert. "Gewalt an der Schule" ist die Idee hinter "Bully", Thompson bezeichnete das Spiel als einen "Columbine-Simulator" und befürchtet, die Gamer würden zu Amokläufern erzogen.


    Das Gericht soll nun feststellen, ob das Spiel gegen Gesetze verstößt, die die Erregung öffentlichen Ärgernisses verbieten. Seltsam genug, dass ein Spiel öffentliches Ärgernis erregen soll, das gewöhnlich in den eigenen vier Wänden gespielt wird, die Spielspassbeschaffungsmaßnahme für den Richter scheint darüberhinaus ohnehin sinnlos: Wired-Redakteur Clive Thompson bezeichnete das Spiel als das Gegenteil der Verherrlichung schulischer Gewalt.

    Thema des Spiels: der Kampf eines Schülers gegen mobbende Kollegen an einer fiktionalen "Bullworth Academy". Das Spiel erscheint demnächst für die Playstation 2, bisherige Vorabrezensionen äußerten sich eher erstaunt über kaum enthaltene Gewalt. Das Spiel wurde mit "T" für Teenager freigegeben.

    Staatsanwalt Thompson gab sich in der Vergangenheit jedoch wenig beeindruckt von den Unterschieden zwischen seiner Spielwahrnehmung und der anderer Leute. "Die Sims" bezeichnete Thompson bereits als "Paradies für ****phile", da Patches existierten, mit denen die simulierten Spielcharaktere nackt erscheinen. Einen Raubmord im vergangenen Sommer führte er auf Grand Theft Auto zurück und konstatierte: "Niemand schießt anderen Menschen in den Kopf. Es sei denn, er ist ein Auftragskiller oder ein Videospieler".

    Quelle: gulli.com

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    US-Richter packt "Bully" beim Kragen

    Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat von Spielehersteller Take Two ein Ansichtsexemplar des für den kommenden Dienstag angekündigten Spiels "Bully" angefordert. Dem Gericht liegt ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Titels vor. Der Richter möchte sich nun persönlich ein Bild von der unterstellten Gewalttätigkeit des Titels machen. "Bully" folgt dem Alltag eines neuen Schülers an einer fiktiven Privatschule namens "Bullworth Academy".

    Abgesehen davon, dass damit erneut ein Titel der GTA-Schmiede Rockstar Entertainment den Juristen Arbeit beschert, wirft der Fall in den USA verfassungsrechtliche Fragen auf. Nach der US-Verfassung dürfen noch nicht veröffentlichte Materialien nicht gerichtlich verboten werden. Eine solches vorzeitiges Verbot verstößt nach geltender Rechtsauslegung gegen die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit.

    Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung will der spielekritische Anwalt Jack Thompson genau das erreichen: Ein Verbot des Titels vor seiner geplanten Veröffentlichung. Dass der zuständige Richter des Bezirksgerichts den Antrag offenbar erwägen will und deshalb eine Kopie des Spiels anforderte, anstatt den Antrag aus verfassungsrechtlichen Gründen abzuweisen, macht verfassungstreue Beobachter nun skeptisch.

    Dem Spiel wird vorgeworfen, eine "Columbine"-Simulation zu sein: Der Spieler könne seine Mitschüler durch die Spielfigur quälen und töten. Der Hersteller hat den Vorwürfen nach US-Medienberchten widersprochen, "Bully" sei im Gegenteil ein Spiel, bei dem man auch andere Strategien gegen Gewalt an der Schule entwickeln müsse.

    Quelle: heise.de
     
  2. 16. Oktober 2006
    "Bully" darf doch zur Schule

    "Bully" darf doch zur Schule

    Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat einen Antrag auf ein einstweiliges Vertriebsverbot für ein neues Computerspiel von Rockstar Games ("GTA") zurückgewiesen. Ein Rechtsanwalt hatte das Gericht aufgerufen, den für den morgigen Dienstag geplanten Verkaufsstart des Titels "Bully" in Florida zu untersagen, weil das Spiel gewalttätig und ein öffentliches Ärgernis sei.

    In einem verfassungsrechtlich bemerkenswerten Schritt hatte der Richter den Hersteller des Spiels vergangene Woche aufgefordert, eine Vorabkopie des Spieles zur Verfügung zu stellen, um sich ein Bild von der Software machen zu können. Das hatte zu Bedenken bei Rechtsexperten geführt. Nach der US-Verfassung verstößt ein noch vor Veröffentlichung verhängtes Verbot gegen die Meinungsfreiheit, der Richter hätte nach Meinung einiger Experten die Klage aus diesem Grund direkt abweisen müssen.

    Nachdem zwei Mitarbeiter des Rockstar-Publishers Take Two den Richter mit zahlreichen Cheats in einer zweistündigen Tour durch das Spiel geführt hatten, sah der Jurist keinen Anlass für ein Verbot des Spiels. "Bully" sei gewalttätig, aber auch nicht schlimmer als das, was er jeden Tag zur besten Sendezeit im Fernsehen sehe, soll der Richter laut Medienberichten dazu bemerkt haben.

    Der klagende Anwalt rügt nun die Vorgehensweise des Gerichts. Während er gegenüber Ars Technica einräumt, vielleicht auch falsch zu liegen, sieht er in diesem Fall sein Recht auf einen fairen Prozess verletzt. Die zwei Angestellten von Take Two hätten dem Richter zwei Stunden lang genau das gezeigt, was sie ihn sehen lassen wollten. Er will nun vor der Berufungsinstanz eine Verfügung gegen "Bully" erwirken.

    Quelle: heise.de
     
  3. 17. Oktober 2006
    AW: Anklage gelungen, das Gericht zockt - US-Richter packt "Bully" beim Kragen

    Bemerkenswertes Gesetz, obwohl es anscheinend relativ unbekannt ist...
     
  4. 18. Oktober 2006
    "Bully" wird aus britischen Ladenketten verbannt

    "Bully" wird aus britischen Ladenketten verbannt

    Die britischen Handelsketten Currys und PC World wollen das schon vor seiner Veröffentlichung kontrovers diskutierte Computerspiel "Bully" nicht verkaufen. Ein Sprecher der Muttergesellschaft DSG International sagte der BBC, das Spiel passe nicht zum familienfreundlichen Image des Unternehmens. "Bully" ist auf der Insel ab 15 Jahren freigegeben und soll am 27. Oktober unter dem für Europa gewählten Titel "Canis Canem Edit" (Hund frisst Hund) in die Läden kommen.

    DSG habe sich zu dem "sehr ungewöhnlichen" Schritt entschieden, weil das Spiel das sensible Thema Gewalt in der Schule behandle. Trotzdem sei DSG um eine gute Beziehung zu Publisher Rockstar Games bemüht und werde die anderen Spiele des Studios weiter verkaufen, darunter auch die nicht gerade gewaltfreien Titel der GTA-Reihe. In der Vergangenheit hatte DSG sich bereits gegen den Verkauf des ebenfalls von Rockstar-Mutter Take Two vetriebenen Spiels "Manhunt" sowie des Titels "Hitman" entschieden.

    In der vergangenen Woche hatte der US-Rechtsanwalt Jack Thompson versucht, vor Verkaufsstart ein einstweiliges Vertriebsverbot für das Spiel im Bundesstaat Florida zu erwirken. Der Richter wies das Ansinnen nach Begutachtung des Spiels zurück. Rechtsexperten hatten darauf hingewiesen, dass ein Verbot des Titels vor seiner Veröffentlichung gegen die von der Verfassung garantierte Redefreiheit verstoße. Auch in Großbritannien gibt es Befürworter eines Verbots des Spiels.

    Quelle: heise.de
     
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