#1 20. November 2006 Moin Moin! Heute ist mir echt ne große passiert. Ich bin beim Rückwärtsrausfahren gegen ein Auto gerammt. Ich dachte es wäre nur der Bordstein gewesen, da auch keine Schäden am Auto waren und weswegen ich weggefahren bin. Der Besitzer des Autos und ein Zweitzeuge haben es gesehen und sich Kennzeichen notiert und mich identifiziert. Grade war die Polizei dann da und hat Personalien aufgenommen und so. Das Auto des Geschädigten ist nur leicht an der Stoßstange berührt worden (Kratzer). Der Polizist meinte es drohe kein Fahrverbot (ich würde mich sonst auf AZ.: 3 Ns 103 Js 7897/2005 berufen: Geringfügiger Schaden + Gestehen des Unfalls > Kein Fahrverbot). Ich hatte natürlich auch bei dem angerufen und mich entschuldigt und gesagt das ich natürlich für den Schaden aufkommen werde. Es würde wahrscheinlich auch keine Anzeige geben, da es der Sohn von nem guten Bekannten meines Vaters ist. Aber trotzdessen wurde es als Unfall aufgenommen. Bußgeld und Schadensersatz sind explizit nicht das Problem. Das einzige Problem ist das ich in der PROBEZEIT bin. Muss ich mich nun auf einen Aufbaukurs gefasst machen oder is der Lappen ganz weg? Ich hoffe hier hat jemand ne Ahnung! P.S.: Ich hoffe ich bin einer der "besseren" Hilflosen, da ich alles gemacht hab worauf andere nicht kommen (informieren, entschuldigen und so). Aber ich wäre für Hilfen sehr dankbar. + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Schau mal hier nach könnte dir glaub ich weiter helfen StVG §2a: Fahrerlaubnis auf Probe drück dir die daumen das nichts passiert + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Ne da wird nicht viel passieren. Du bezahlst nur die Strafe und das wars. es könnte aber sein,dass deine Versicherung die Prozente anhebt.Das wäre nicht so gut. + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Ich glaube auch nicht das dir etwas passiert da muss schon mehr passieren dass du zu einem Aufbauseminar oder ähnlichem musst. Du zahlst und die Sache ist gegessen da es sich gerade mal um einen Blechschaden handelt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? oh, mir is ma was ähnliches passiert.hab nachts so einen pfosten umgefahrn und hab dann fahrerflucht begangen,so paar wochen später kam dann ein schreibn von der polizei-anzeige. ich hab mir anwalt genommen und am ende wurd die klage fallen gelassen un ich musste halt nur den neuen pfosten bezalhn und ich bin auch in der probezeit,also nix mit aufbaukurs oder anhebung der probezeit^^ aber ich hatte auch echt glück PaCe + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Es könnte auch sein dasdiedein lapen wegen fahrerflucht weg nehemen dasdu den erst später wieder bekommst.Eigentlich nehmen die den wegen fahrer flucht weg so weitich weis.und geben fahrverbot aber so schlim is es bei dir nicht also denke mal das du den nicht verlierst + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? ich gehe mal von aus das die polizei automatisch ne anzeige wegen fahrreflucht erstattet und dann sieht ganz schlecht aus dann bekommst du 7 punkte in flensburg und natürlich die anordnung zum aufbauseminar und natürlich eine probezeitverlängerung, im schlimmsten fall mußte dein führerschein für maximal 3 monate abgeben. aber keine angst ganz abgeben mußt du auf keinen fall!! einzigste scheiß ist noch das wenn du die punkte bekommst diese erst nach 10jahren wieder gelöscht werden da es sich bei fahrerflucht um eine straftat handelt. + Multi-Zitat Zitieren
#8 22. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Die Punkte werden Gelöscht nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird, spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung. nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen + Multi-Zitat Zitieren
#9 22. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Probezeit Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße): Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ + Multi-Zitat Zitieren
#10 22. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Mir ist auch mal sowas ähnliches Passiert, ich war abends weg, und beim ausparken mit dem auto ham andere leute wild rumgefuchtelt, ich hab dann gefragt was los währe und die ham gemeint dass ich den anderen gerammt hab, bei mir und bei ihm geschaut, war aber nichts also heimgefahren (würd ich heut nimmer machen einfach weggehen). naja als ich dann um 5 daheim war saßen 2 polizisten bei meinen eltern daheim und ham mich schon erwartet, die alles aufgenommen, auto angeschaut mit der aussage: "da ist ja auch nichts" und sind dann gegangen. eigentlich wollt ich mir noch ein anwald nehmen, aber davor kam schon der brief von der staatsanwaltschaft, anklage fallengelassen, ich war vielleicht erleichtert! + Multi-Zitat Zitieren
#11 22. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung. das hätte ich gerne nochmal etwas genauer erklärt. mir wurde mal gesagt 10 jahre. mir wurde nämlich mal nen verkehrsunfall mit fahrlässiger körperverletzung angehängt und ich habe dafür insgesamt 12 punkte bekommen. wann werden die den nun gelöscht? + Multi-Zitat Zitieren
#12 22. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? 12 Punkte Hattest du Alkohol oder Drogen im Blut ?¿? Habe auch schon einen Unfall mit Körperverletzung gebaut, habe aber nur 3 Punkte bekommen + Bussgeld + Schmerzensgeld. schau mal hier Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall - frag-einen-anwalt.de . Normaler ist bei Verkehrsstraftaten die nicht im zusammen hang mit Alkohol oder Drogen stehen, dass diese nach 5 Jahren gelöscht werden. Es sei den du machst innerhalb der Tilgungsfrist wieder nen Punkt, dann verlängern sich die Punkte Automatisch. Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!). Quelle: www.kba.de (Kraftfahrt-Bundesamt) + Multi-Zitat Zitieren
#13 23. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? nee weder drogen noch alkohol, es wurde nur leider als fahrerflucht ausgelegt. + Multi-Zitat Zitieren
#14 23. November 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? das ist mir und meinem bruder auch passiert aber der gegener ist als erstes von der kreuzung gefahren und behauptete dann vor gericht das wir zuerst weggefahren sind .... wir waren zu viert im auto und er nur mit seiner frau mein bruder hatte halbes jahr fahrverbot 7 punkte und mehrere tausen euro strafe+die prozente von der versicherung und ist jetzt vorbestraft wegen fahrerflucht das könnte auf dich zukommen + Multi-Zitat Zitieren
#15 2. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? hoff mal das nichts weiter passiert. weil die sache mit fahrerflucht wird in deutschland als sehr große sache gesehen. ein kumpel von mir hat nen unfall gebaut mit einem gepakten auto und ist gegangen. er wurde dann angezeigt weil ihn jemand aufgeschrieben hat. er hat den ganzen schaden selber bezahlen müssen, hat 1 jahr und 9 monate fahrverbot und ist ejtz 3 jahre auf bewährung!!!! mit solchen sachen aufpassen. bleibt lieber da, wenn es eh kaum schaden ist hat man meistens glück und der besitzer nimmts total locker und lässt euch gehen! + Multi-Zitat Zitieren
#16 2. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Hallo, wie du geschrieben hast, bist du ja noch in der Probezeit (2 Jahre bis 4 Jahre) Leider wurde die Sache von der Polizei aufgenommen und hast ne Anzeige bekommen. Diese Anzeige geht dann zum Staatsanwalt. Letztendlich wird die Staatsanwalt entscheiden welche genaue Strafe du bekommst. Merke dir, wenn du einen Bußgeldbescheid bekommst(Strafe über 40,- Euro) bekommst du Punkte. Und wenn du Punkte bekommst musst du auch einen Nachschulungskurs besuchen. Der beinhaltet 4 x 135 Min. Unterricht und eine halbe Stunde Fahrprobe. Keine Angst dort passiert dir nichts.Ist eigendlich nur ein finanzieller Denkzettel (ca. 300,- Euro) Deine Probezeit wird sich um weitere zwei Jahre verlängern.Endet also erst wenn du 22 Jahre alt bist. Eigentlich sieht das Gesetz vor, wenn einer Fahrerflucht macht(ohne Personenschaden) 1 bis 3 Monate Fahrverbot. Warte jetzt einfach mal ab,bis du was bekommst.Dann sofort Einspruch erheben.(das zieht die Sache etwas in die Länge) Frag deinen Vater ob ihr im Rechtschutz seit.Wenn ja, dann die ganze Sache zum Anwalt.Der soll dann das Beste aushandeln. Vom Geschädigten biste ja nicht angezeigt worden. Nochmal zu deiner Probezeit.Wenn du mit 16 Jahren den A1 gemacht hast hast du mit 18 keine Probezeit mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#17 2. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Hallo, die Punkte werden nach 5 Jahren gelöscht. 12 Punkten kann man auch bei einem Punkteabbauseminar tilgen. 1 Punkt bis 8 Punkte. Da kann man bis zu 4 Punkte tilgen. freiwillig 9 Punkte bis 12 Punkte. Da kann man 2 Punkte tilgen. freiwillig Ab 13 Punkte muss man zum Seminar. + Multi-Zitat Zitieren
#18 9. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? So mal um das Thema aufzufrischen. Nach dem ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen hab, haben wir uns an unseren Rechtsanwalt gewand. Maximal sind 3 Monate Fahrverbot möglich. Aber er wird sein Bestes tun, um die Sperre ganz aufzuheben. Mal abwarten, was sich daraus entwickelt. Ich halte euch aufm Laufenden + Multi-Zitat Zitieren
#19 10. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? da wird dir nichts passieren,da du den unfall gestanden hast und bei der situation,wird es nicht so schlimm.mfg + Multi-Zitat Zitieren
#20 10. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Ich bin auch in der Probezeit und glaube,?( dass du nicht mit einem Aufbauseminar rechnen muss. Denn du hast es ja icht gemerkt, dass du dem Typen hinten reingefahren bist. Somit brauchst du kein Aufbauseminar zu machen.:] + Multi-Zitat Zitieren
#21 12. Dezember 2006 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? Mh.. Naja könnte schon passieren liegt fdaran wie groß der Schaden dann uzuletzt ist + Multi-Zitat Zitieren
#22 12. März 2007 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? So morgen muss ich zum Gericht. Die Staatsanwältin sagte das eine Entzug der Fahrerlaubnis nicht stattfinden wird. Laut meines Anwaltes ist auch ein Fahrverbot ziemlich unwahrscheinlich. Es geht nun nur noch um Einstellung oder Freispruch. Bei Einstellung müsste ich eventuell eine Geldstrafe zahlen und auf jeden Fall einen Aufbaukurs besuchen. Wenn es gut läuft bekomme ich einen Freispruch und bin raus aus der Sache. Naja - will ich ma das Beste hoffen. P.S.: Der Schaden war verletztendlich bei ca. 200 € + Multi-Zitat Zitieren
#23 13. März 2007 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? So heute war halt Termin. Ich hab kein Fahrverbot und muss nicht mit einem Aufbaukurs rechnen. Dafür muss ich eine Strafe in Höhe von 250 € in Raten zu je 50 € berappen. Das ist aber ein geringes übel. Also ich hoffe dieser Thread konnte Mut machen + Multi-Zitat Zitieren
#24 13. März 2007 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? dann haste noch mal glück gehabt würd ich sagen.....keine punkte in flensburg !? + Multi-Zitat Zitieren
#25 13. März 2007 AW: Unfall - Fahrerflucht = Fahrverbot? keine anzeige kein verfahren kein fahrverbot nur wenn du abhaust un dich net innerhalb von 24 stunden gemeldet hättes un der typ dich angezeigt hät wärst du am ***** ansonsten passiert nix war heut bei uns ein richter in der schule + Multi-Zitat Zitieren