konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von russ, 21. November 2006 .

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  1. 21. November 2006
    Hallo zusammen,

    hab mal ne Frage:

    Mich würde einfach mal interessieren mit was man rechnen kann, wenn man aus einem Restaurant wegläuft ohne zu bezahlen,die Nummernschilder aber augeschrieben wurden.Anzeige,Sozialarbeit?Geldstrafe?

    Kennt sich vielleicht jemand aus?War jemand vielleicht schon mal in solcher Situation?

    Vielen dank im Vorraus
     
  2. 21. November 2006
    AW: konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    Du wirst wohl wenn du nciht vorbestraft bist und es keine wiederholungstat war was es auch nicht sein kann musst du das essen bezahlen und vllt mit paar stunden sozialarbeit rechnen oda mit einer geldstrafe.
     
  3. 21. November 2006
    AW: konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    jo denk auch und natürlich nicht das hausverbot zu vergessen xD

    naja aber wenn man schon die zeche prellen will, dann sollte des wohl geplant sein und sich dabei erwischen zu lassen...naja bissl sehr dumm

    denk in deinem fall musst dus essen bezahlen (und vllt noch ein bisschen extrageldstarfe) und noch sozialstunden

    ich wurde bis jetzt noch nicht erwischt daher kann ich dir leider ned weiterhelfen...aber ich finds auch ned wirklich nett weil es halt diebstahl und naja die müssen ja auch des essen bezahlen aber des war ja nicht die frage

    greetz
     
  4. 21. November 2006
    AW: konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    das ist einem bekannten von mir passiert und nicht mir!
    danke für die antworten.freue mich für darauf folgende!
     
  5. 21. November 2006
    AW: konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    Zeche prellen ist vielleicht ganz lustig, zB in einer anderen Stadt in einer Kneipe wo man noch nie war sich ordentlich besaufen und dann durch die Menge rausrennen, ab in die S-Bahn und weg ^^

    Aber im Restaurant um die Ecke würd ichs nicht machen. Denn selbst wenn du entkommst kanns sein das du später erkannt wirst.
     
  6. 22. November 2006
    AW: konsequenz wegen weglaufen und nicht bezahlen?

    Zechprelle zieht ausser Hausverbot auch ne Anzeige wegen Betruges nach sich (§ 263 StGB)
     
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