Vollmacht zum Weggehen?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Tallica Boyz, 31. Dezember 2006 .

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  1. 31. Dezember 2006
    hi,

    ich wollte gerne mal länger als bis um 12 Uhr in der disko/kneipe bleiben und da mein bruder schon 18 ist wollte ich wissen wie so eine Mustervorlage für die vollmacht aussieht.
    Hat da jmd etwas??
     
  2. 31. Dezember 2006
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    schön und gut
    aber da dein bruder erst 18 ist mach dir keine zu großen hoffnung.
    er ist zwar volljährig aber deshalb wird er nicht von jeder disco/kneipe akzeptiert.
     
  3. 31. Dezember 2006
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Das ist bei jeder Disco anders... hier in der Umgebung ist z.B. eine die lässt mit Vollmacht jeden rein.. deswegen ist das auch voll die Kinderdisco wo wirklich seeeehr viele Minderjährige sind.
    In einer anderen kommt man nur freitags mit Vollmacht rein... und in manchen halt gar nicht...
    Es kommt immer auf die Disco an also glaub nicht das du wenn du ne Vollmacht hast überall reinkommst!

    mfg Der_Bozz
     
  4. 1. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Also bei mir hat einfach ein Zettel gereicht....irgendwas drauf geschrieben, von wegen mir ist bekannt, dass mein Sohn, blablabla. Hab' ich am Eingang abgegeben, fertig. Da war ich noch 15! Hab' dann an der Bar erzählt, dass da auch draufsteht, dass ich Alkohol ab 18 trinken darf. xD Und hab' prompt Wodka bestellt und bekommen.
     
  5. 2. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    habe mal einen bekannten (polizist) dazu befragt. theoretisch bringt die vollmacht überhaupt nichts, weil sie definitiv nicht rechtskräftig ist.

    wenn discos sowas akzeptieren ist das ihre sache aber wenn eine durchsuchung o.ä. ansteht, gibt es mächtig probleme....
     
  6. 2. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Das handhabt jedes Lokal/Bar/Disco tec. anders. Ich kenne Discos da geht das, bei anderen nicht mal mit einer Vollmacht der Eltern.
     
  7. 2. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Also ich weiss ja nicht wo ihr herkommt aber in Berlin hab ich noch niemanden gesehen, der mit sowas ankam. Ich weiss nicht mal, ob das überhaupt funktioniert aber bei solchen Sachen sind die Clubs bestimmt ziemlich streng. Kann da leider nicht für alle sprechen, da ich noch nie in nem Club war, wo auch Minderjährige reindurften.
     
  8. 2. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Also hier geht sowas durch. Vorrausgesetzt ist aber, dass die Person, die länger wegbleiben will, selber 16 Jahre ist. Denn nach dem Jugendschutz gesetzt darf man Clubs, Discos usw erst mit 16 Jahren besuchen.
    Bin auch schonmal nach Perso usw gefragt worden (es war nach 12Uhr) und man wollte mich nach Hause schicken, aber dann hatte ich den Zettel vorgezeigt und dann war alles in Ordnung.
    Wenn ihr mal keine Person habt, einfach den Zettel schonmal von Eltern ausfüllen lassen und als eine Art Blankoschein mitnehmen. Dann fragt ihr vorm Eingang der Veranstaltung einfach irgendeine Person über 18 Jahren, ob die nicht da gerne ihren Namen drunter setzen und sich als Aufsichtsperson verpflichten. Ihr versprecht denen brav und artig zu sein, gebt denen vielleicht auch noch nen Drink aus und dann könnt ihr die ganze Nach durchfeiern. Viel Spass dabei.
     
  9. 2. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Ne bei uns in der Gegend läuft mit so ner Vollmacht nix, da kommts drauf an wie das Personal am Eingang drauf ist oder ob da Bekannte von dir sitzen. Die dürfen dich auch eigentlich gar nicht damit reinlassen so viel wie ich weiß, klappen könnte es aber trotzdem.
     
  10. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Du darfst in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (das kann jede Person über 18 jahre sein, die von Deinen Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern) mit der Erziehungsberechtigung ausgestattet wurde, und zu dem ein angemessenes Respektsverhältnis besteht) auch nach 24.00 in die Disco. Alleine darfst Du es -auch mit Schriftstück und auch vor 24h- nicht.

    Die Person muß von Deinen Eltern eine schriftliche Vollmacht haben. Einen Vordruck dafür kenne ich nicht, aber es genügt auch ein formloses Schreiben:

    Eltern
    Anschrift
    Tel.Nr.

    Hiermit bevollmächtigen wir Herrn/Frau ... mit der Erziehungsberechtigung unseres Sohnes am ..... von ... bis ....Uhr, zum Zwecke eines Besuchs einer öffentlichen (Tanz-)veranstaltung.

    Unterschrift(en)


    Ob die Clubs und Dissen das so akzeptieren is halt die andere sache...manche wollen halt prinzipiell kein junges publikum und lehnen sowas denn eh von vorneherein ab...rechtlich gibt es aber wohl kein problem...
     
  11. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    keine disco dürfte dich reinlassen! ist auch verdammt gut so! was will ich um 4 uhr früh inner kneipe wenn ich dann noch erste hilfe leisten muss, weil so ein paar halbstarke einen vodka zuviel hatten??

    du darfst nur mit deinen eltern in so ne disco, dein bruder, scheiss egal wie alt, hat damit überhaupt gar nichts zu tun!

    jeder club der nach 12 unter 18jährige reinlässt gehört bestreikt!;-)
     
  12. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?


    ganz locker, jeder war mal in dem alter wo man mehr wollte als man schafft/darf ...

    bei uns iner gegend funzt das meines wissens nach so:
    du suchst dir nen ü18 jährige(n) , schreibst auf nen wisch (auf dem sich die kopie des ausweis eines erziehungsberechtigten befindet!) :
    " hiermit erlaube ich meinem sohn/tochter "name" die discothek/bar/kneipe "name"(was eben zutrifft) länger als bis um 12 uhr zu besuchen (geht also nur wenn der zu-übertragende bereits mind. 16 jahre alt ist!) , die aufsicht trägt: "name der aufsichtsperson" datum, unterschrift des erziehungsberechtigten

    FERTIG

    dann gehste mit dem wisch und dem 18 jährigen zum türsteher, der nimmt dann dein ausweis und den vom 18 jährigen , faltet das papier wenn er meint das es echt ist ( ) steckt die ausweise rein und dann viel spass.

    BLOS BEACHTEN : du musst mit dem typen zur selben zeit wieder raus gehen, also ncht vorher oder nach ihm! das gibt ärger
     
  13. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Das machen doch eh immer weniger discos seitdem da dieser Vorfall war wo der eine voll ärger deswegen bekommen hat also mir solls auch egal sein disco bin ich nich so oft lieber auf konzerte da achtet eh kein schwein dann drauf ...

    MFG Krauti
     
  14. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Geht ganz einfach: ich hab hier son text da musste alles eintragen uschrift etc und dann geht das. Sogar u16.


    Hast ne PN, wenn noch wer will => PN+bw? ;D
     
  15. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    du kannst da soweit ich weis in so nem *******n amt was machen lassen das dein bruder verantwortung für dich übernimmt beim weggehn
    ka was genau du da machen musst aber sowas gibts
    mfg ilovevalla
     
  16. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    leih dir doch von irgendwem nen ausweis oder führerschein (aber auch nur von einem, der dir annähernd ähnlich sieht^^)

    wurd schonmal dabei erwischt, als ich meinen ausgeliehen hab,aber da war ich auch selbst schuld, der typ war viel jünger als ich und sah ganz anders aufem pic aus - naja ich war halt dicke...

    aber ansonsten machen das bei uns sehr viele und es klappt sehr oft!
     
  17. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    also gesetztlich geht das nicht! deine ellis ham aufsichtspflicht und verletzten sie damit

    bei uns gabs mal was, da konnte man sich auf der seite vom club son vordruck runterladen, den denn von den eltern ausfüllen lassen und denn durfte man da auch länger rein. musst mal gucken obs sowas auch bei dir geht!
    aba eigentlich nicht, weil gesetzt is gesetz und da kann man nix machen!!
     
  18. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Schwachsinn. Wenn deine Eltern dir das Recht übertragen für dich selbst zu sorgen an dem abend geht das und wenn du dann baust kriegste den ärger(mit dem schein deine eltern)
     
  19. 3. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    [G]erziehungsbeauftragung[/G]

    hab dir mal 2 seiten rausgesucht: KLICK1 oder HKLICK2

    dann musst du noch den perso von einer deiner eltern kopieren, und das schreiben da oben ausfüllen.
     
  20. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Also bei uns kann jeder der 18 ist die Vollmacht über eine Person haben die noch nicht volljährig ist!!
    Schreib einfach einen Zettel.

    Hiermit bestätige ich, dass mein sohn (dein Name) (die kneipe/discothek) besuchen darf. Für die Beaufsichtigung meines Sohnes sorgt (dein bruder).

    (Unterschrift Eltern)


    Allerdings muss du eine Kopie von dem Personalausweis von einem Elternteil mitnehmen!
     
  21. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Ich glaub, da kannst du lange drauf warten denn er ist doch selbst gerade erstmal volljährig geworden und somit kannst du das schon mal vergessen...
     
  22. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?


    nein. sobald eine person 18, dh volljährig ist, darf es die aufsicht für eine minderjährige person übernehmen. aber auch nur, wenn die eltern damit einverstanden sind -> den von mir geposteten zettel ausfüllen und mitnehmen!:]
     
  23. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    des kannst du vllt. in irgendeiner bauerndisco machen, aber versuch des mal in ner größeren stadt...
    der türsteher lacht dich grad aus
     
  24. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    "Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden, sofern keine Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des Ehrziehungsberechtigten vorhanden ist."
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz#Jugendschutz_in_der_.C3.96ffentlichkeit

    Heißt dass, das ich nur eine Zettel brauch auf dem steht das meine Eltern mir erlauben mich länger in Gaststätten (gehören dazu auch Bars?) aufzuhalten? Also keine Begleitung, die 18 Jahre oder älter ist?
    Hat irgentjemand vll was offizielles dazu? Vll eine Paragraphen im Jugendschutzgesetz?
    Das gleiche gilt übrigens auch für öffentliche Tanzveranstaltungen, ich nehme an Diskos gehören dazu.

    P.S.: Natürlich nur wenn die Türsteher nichts dagegen haben.

    Kann man mit so einem Zettel vll auch die FSK von Filmen außer Kraft setzen? Dass ich als 16-jähriger in 18er Filme darf?
     
  25. 23. Januar 2007
    AW: Vollmacht zum Weggehen?

    Joa den glauben hatte ich bis letzte Woche auch noch das das in Discos funzt, doch ich hab dort angerufen und es kam sofort "Nein! Sowas machen wir nicht. Zudem machen das viele andere Discos auch nicht"
    Es kommt halt drauf an, ob die Disco sowas annimmt oder nicht.


    Hier haste mal son Muster:

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