Ebay Beschwerde :S

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von buttnutt, 5. März 2007 .

Schlagworte:
  1. 5. März 2007
    Hi,

    also ich habe heute von einem ebay-mitglied eine mitteilung im bezug auf meine auktion empfangen...

    und zwar verkaufe ich ca. 40 steam accounts..unter einem normalen ebay konto...ich wusste nicht, dass man dafür extra ein geschäftskonto anmelden muss bzw. muss man das bei der kleinen menge wirklich? geht es um das geschäftskonto dabei um die menge oder um den verkaufswert?

    jedenfalls hier ist die mail:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind auf Sie durch Ihr Handel bei Ebay aufmerksam geworden und werden Sie erst mall informieren, dass Sie gegen einigen Gesetzliche Richtlinien verstößen:
    - Sie verstößen gegen das allgemeinen deutschen Wettbewerbrecht und Informationspflicht § 321c. Abs. 1
    - Sie handeln bei Ebay als Private Person in Gewerblichen Mängen, in dem Sinne müssen Sie eine Gewerbeanmeldung haben, diese bei Ebay angeben und Steuern zahlen. Das das nicht der Fall ist, verstößen Sie gegen § 380 möglichen Steuerhinterziehung.
    Daher fordern wir Sie SOFORT den Handel von Steam Accounts und Spielen zu beenden. Wenn das binnen 2 Tagen nicht der Fall sein wird, werden wir Sie über unser Anwalt anzeigen. Das liegt im Interesse von gewerblichen Händler und unser Recht als Steuerzahler. Ich werde nicht weiter dulden und zeige Sie heute bei der Deutscher Wettbewerbzentralle an, sowie werde eine Meldung an Ihr zuständiger Finanzamt machen.
    Hochachtungsvoll
    Freak-Games Germany


    Ist das glaubenswürdig? da sind einige recht dumme Rechtschreibfehler drin und ich hab unter Wettbewerbszentrale nichts gefunden.

    Ist das einfach nur einer der mein Geschäft versauen will? wie viele weitere die einfach eine schlechte bewertung abgeben und sagen die Accounts funktionieren nicht.

    Vielen Dank im vorraus.

    mfg nuddi
     
  2. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Ruf bei ebay an dann weißte es, die haben sicher ne service nummer!
     
  3. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    sieht ziemlich suspect aus dieses Schreiben. So viel Rechtschreibfehler auf einen Haufen??(

    Über FreakGames Germany konnte ich bei Google auch nicht viel finden. Kontrolliere mal die Absenderadresse, vielleicht spuckt Google darüber was aus?

    Aber ich denke schon, dass Dir da jemand das Geschäft vermiesen will.
     
  4. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Ich denke auch da will dir jemand das Geschäft vermiesen...die ganzen Rechtschriebfehler und auch die "Artikel"...ohne Angabe des Buches oder sontiges, wo die herseinsollten ^^
     
  5. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Wurde der handel mit Steam Accounts etc. nicht generell verboten, oder wurde das wieder aufgehoben ? Auf jedenfall würde ich einfach bei ebay anrufen, oder eine email schicken und fragen ob man sowas mit einen "normalen" ebay Account anbieten darf. Das ist wohl das beste was du machen kannst.
     
  6. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Also ich glaube da möchte dich nur wer ärgern aber bei ebay fragen is wohl das beste...naja und das das verboten ist..naja...eigentlich verkauft er ja HL1....habe auch schon accounts von anderen Spielen für viel Geld da verkauft =)

    MFG,
    BuffaloBill
     
  7. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    also hier könnt ihr sein profil angucken:

    http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=freak-games_de


    Er hat es über "Frage an den Verkäufer über Artikel" gemacht , was ich ziemlich lustig finde.

    Er hätte es doch direkt bei Ebay melden sollen oder?

    Und er schreibt es ja so, dass er mir eine 2. Chance gibt sofern ich meine Auktion ruasnehme


    Die rückantwort sollte an dvd-imperia@gmx.de gehen...(seine emailadresse)...

    naja..was bringt so ein Gewerbliche Account eigentlich? Die steuern werden doch nicht von ebay verrechnet oder doch?
     
  8. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Joa da hat er schon teilweise recht, denn es ist tatsächlich verboten bei ebeay steam accounts zu verticken...
    Hab ich auch mal gemacht, bis ich ne mahnung bekam von ebay von wegen das es gegen die AGB's von VALVE sei und bei weiteren verstößen mein acc gesperrt werden könnte...

    Naja ich hab au noch min. 50 hier rumliegen die ich nich loswerde weils einfach nich mehr erlaubt is die accs zu sharen

    und ich glaube selbst wenn du nen gewerblichen account hast, dir das nichts wirklich bringt da es einfach nicht erlaubt ist steam accs zu verkaufen...siehe Welcome to Steam im forum steht das auch

    oder bei google mal nach 'steam account verkaufen' 'steam verkaufen illegal' all sowas suchen
     
  9. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Hy der hat recht unzwar bei solch einer Menge gilt das als Gewerblich, solltest du vorher schon mal welche verkauft haben ist dies als Gewerblich anzusehen. Ich arbeite beim in dieser Branche darum kennen ich mich auch aus! Dadurch ist eine Steuerprüfung auch möglich!!
     
  10. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Naja der Typ scheint ja auch Ordentlich am verkaufen von irgendwelche Accounts zu sein....wahrscheinlich hast du ihm das Geschäft versaut und er will dich so los werden.
    Ich würde ihm einfach mal die gleich Mail schicken
     
  11. 5. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    hm...vielen dank für die antworten...

    Aber warum sind dann noch so viele Steam accounts bei Ebay verfügbar?

    mfg

    edit: was soll ich nun machen? ich habs zu einem gewerblichen account gewechselt...aber die auktion nicht rausgenommen...bei der auktion steht noch "angemeldet" als privater verkäufer...

    thx

    edit2: also ich habe jez gelesen sofern man im ersten jahr einen umsatz von weniger als 17000€ macht und im folgejahr weniger als 55000€ ist man von der steuerpflicht befreit.

    was fehlt mir noch alles damit ich legal handeln kann?

    muss ich also zum gewerbeamt und mich dort anmelden?
     
  12. 6. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    okay..der hat sich also heute nochmal gemeldet...


    me:

    Hallo,

    ich habe mein Konto bereits nach dem Empfang Ihrer Benachrichtigung in ein
    ewerbliches Konto umgeändert.

    mfG
    _______________________________________________________________________________

    er:

    wo steht das nun geschrieben bei Ebay?
    Wenn Sie die Ebay Angebote sofort nicht beenden, werde ich zur Rechtlichen
    Mitteln greifen und mein Anwalt beauftragen. Für solches Sauerei bringe ich Sie
    vor Gericht, wie schon einem der im September nicht auf uns gehört hat.
    Kein Scherz jetzt. dies war mein letzer Warnung!

    Hochachtungsvoll

    Freak-Games Germany


    _______________________________________________________________________________

    me:

    Hallo,

    ich weiß nicht wo Sie Ihre informations herhaben. Solang ich im Jahr
    weniger Umsatz als 17.500€ und einen Gewinn von weniger als
    25000€ bin ich stets von der Umsatz- und Gewerbesteuer BEFREIT und
    hinterziehe somit keiner Steuern oder mache sonstiges was Ihnen zu Schaden kommt.

    Somit kann ich gerne bei eBay freiberuflich handeln.

    mfG

    _______________________________________________________________________________

    er:

    Das Befreit Sie aber nicht von der Verpflichtung nach allen Gewerberechten zu
    handeln. 17.500¤ heißt ein Kleinunternemer was dahoch kommt ist bereits ein
    Großunternehmen.
    Ich empfehle dir sofort von einem Anwalt beraten zu lassen. Den dann wirdst
    richtig teuer und der Stadtsanwalt wird nicht auf deiner Seite stehen.
    Insbesonders wird der Finazamt sich sehr darüber freuen.
    Hochachtungsvoll
    _______________________________________________________________________________




    hm...ich versteh nicht was er will? was bringt ihm schon eine anzeige wenn ich nicht mal steuer hinterziehe oder sonst was?

    Ich habe mein Konto tatsächlich UNWISSEND damals auf privater verkäufer gelassen..aber sofort nach seiner ersten nachricht umgeändert.

    hierbei geht es so um den gesamtwert von 400€ vll...

    Was soll ich nun machen? einfach abwarten?

    thx

    mfg
     
  13. 6. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    bei ebay mussm na ein geschäftlichen account haben, wenn man pro woche mindestens 10x das gleiche verkauft!
    wenn du darunter bleibst kannst du weiterhin privat verkaufen
     
  14. 6. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    "Dann werden Sie als eine Gewerbliche Person von meinem Anwalt und
    Wettbewerbzentralle behandelt und abgemahnt werden.
    Ich werde nechste Woche einen Termin bei mein Anwalt machen.
    Dann werden Sie spühren was solch ein Spaß von Ihre Seite kosten wird.

    Hochachtungsvoll"



    hmmm...ich versteh nicht was er fürn grund hat mich anzuklagen....weil ich kurzzeitig unerlaubt als privater verkäufer in größeren Mengen verkauft habe?..das war ja unabsichtlich und ich habe es direkt nach seiner Mitteilung umgeändert.

    naja..irnwie versteh ichs nicht
     
  15. 6. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Die Rechtschreibfehler die er macht sind echt schlimm,frage ihn mal,wofür er dich eig. anzeigen will :?
    Nur weil du kurz nicht als gewerblich angemeldest warst,was eig. nicht schlimm ist,da du bei der Steuer eh noch als Privat kommst? Schreib mal ne Mail an Ebay,und Quote alle Gespräche mit ihm,hoffe das passiert dir nix (denke auch das der nur viel spricht,aber letzendlich nichts bringst...was soll dir die Staatsanwaltschaft antun ô0)
     
  16. 6. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    schreib ebay an und hänge den mail verkehr unten dran bei der email an ebay. schreib seinen ebay namen und alles rein.


    (so jetzt weiter, frag ihn nach seinen firmen daten usw. ust nr. und alles, habt ihr nen rechtsschutz? wenn ja dann übergib des deinen anwalt, dann wirst sehen wie klein der wird. wann da dann plötzlich ein schreiben dann von deinem anwalt eingeht wegen drohung oder so, und wenns wirklich nicht die firma ist für die er sich ausgibt, dann gibts mittel um des rauszufinden wer da wirklich dahinter ist.)

    so würd ichs machen, aber erst mal ebay melden, wenn du noch unter 18 bist mal den eltern bescheid sagen damit die mal bescheid wissen.

    mfg

    eagle!!
     
  17. 7. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    okay...langsam scheints doch ernst zu sein..ich verstehe aber immer noch nicht ganz warum und mit welchem grund er mich anzeigen will.

    hier die letzten mails:

    er:

    Dann werden Sie als eine Gewerbliche Person von meinem Anwalt und
    Wettbewerbzentralle behandelt und abgemahnt werden.
    Ich werde nechste Woche einen Termin bei mein Anwalt machen.
    Dann werden Sie spühren was solch ein Spaß von Ihre Seite kosten wird.

    Hochachtungsvoll

    _______________________________________________________________________________
    ich:

    Ich habe mir hierbei keinen Spaß erlaubt.

    Ich weiß zwar immer noch nicht mit welchem Grund Sie mich anzeigen könnten. Aber Sie werden schon wissen warum.

    Wenn man es streng sieht könnten Sie mich nur anklagen im Bezug dadrauf, dass ich eine kurze Zeit als privater Verkäufer größere Mengen an Artikeln verkauft habe. Jedoch direkt nach Ihrer ersten Mahnung geändert habe.

    Desweiteren sollten Sie wissen, dass das Finanzamt sich nie darüber freuen könnte jemandem, der nicht von Umsatz- und Gewerbesteuer betroffen ist, "auszupumpen".

    Ich bekenne meine Schuld, sehe jedoch in Ihren Mails nur, dass ich mein Angebot beenden soll.
    Erkennbar sind für mich nur Ihre Drohungen und Abschreckungen, die bestimmt auch mit einem Anwalt zu durchgehen sind.

    Ich werde diesen Vorfall mit eBay klären.

    Mit freundlichen Grüßen

    _______________________________________________________________________________

    er:

    Sie sollten solche Sachen mit einem Anwalt klähren und beraten lassen.
    Die § gegen dessen Sie vertößen haben, habe ich Ihnen bereits aufgelistet.
    Eins habe ich aber vergessen:
    - Sie haben gegen die Uhrheberechts von VALVE und Sierra durch handeln von
    Illegalen Accounts aus China verstößen, dass lösst sich auch sehr schnell
    feststellen.
    Ab nächste Woche gehts lös, ein Termin bei meinem Anwalt liegt bereits fest.

    _______________________________________________________________________________

    ich:

    Die von Ihnen aufgelisteten Verstöße betreffen mich leider nicht.
    Wie ich schon sagte, habe ich nicht bewusst mit einem privaten Verkäufer Artikel angeboten und direkt nach Ihrer ersten Drohung umgestellt.
    Des Weiteren ist mein Umsatz so gering, dass keine Steuerhinterziehung mit einem privat Verkäuferkonto möglich ist.
    Das Urheberrecht von Valve verstoßen leider auch Sie, denn auf der Seite steht, dass man ÜBERHAUPT nicht mit Accounts handeln darf. Hierbei spielt die Herkunft keine Rolle.
    Und ich möchte gerne noch mal genau wissen mit welchem Grund Sie mich anzeigen?
    Wegen kurzzeitiger Verkauf gewerblicher Mengen unter einem privaten Konto?
    mfG
    _______________________________________________________________________________




    hmmm...also ich hab keine ahnung was los ist...was kann im schlimmsten falle auf mich zukommen?

    Macht er sich nicht selber strafbar wenn er schon das Urheberrecht von Valve erwähnt?

    hier nochmal sein Profil:

    http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=freak-games_de


    mfG
     
  18. 7. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Also ich würde einfach eine E-Mail an ebay direkt schreiben, und dem auch nicht mehr antworten. Vielleicht ist er nur neidisch das bei dir mehr kaufen als bei ihm. Wie es scheint hat er keine Ahnung. Denn du bist im Moment im Recht. Also lass den ruhig labern wird eh nix kommen. Wovon will er denn seinen Anwalt zahlen ? Und sein Deutsch omg einfach nur lächerlich was er da schreibt. Schenk ihm zur Versöhnung einfach mal einen Duden und gut ist.
     
  19. 7. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    wenn mir jmd soetwas schreiben würde, würde ich meinen account gar nicht umschalten und ihn einfach ignorieren. und ruf doch einfach mal bei ebay an, wo liegts problem?

    der verkäufer ist so seriös wie . guck dir mal seine bewertungskommentare an.
     
  20. 7. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    @buttnutt: Wir sind keine Anwälte und wir haben bis jetzt auch nicht herausgefunden, warum er dich anzeigen möchte. An deiner Stelle würde ich bei ebay anrufen und nicht immer uns fragen, sogenau wissen wir das auch nicht und verkauft hat hier glaub ich bis jetzt keiner in größeren Mengen.
     
  21. 7. März 2007
    AW: Ebay Beschwerde :S

    Das sieht ja mal mehr als merkwürdig aus...


    Fakt ist, dass der Typ der dich "Anklagen" will keine Ahnung hat, von dem was er schreibt und wie er es schreibt.

    Die Paragraphen die er genannt hat haben keinen Bezug auf das, was du angestellt haben könntest ( Er gibt nicht einmal die zutreffenden Gesetzbücher an )


    §321 BGB Unsicherheitseinrede : KLICK
    §380 BGB Nachweis der Empfangsbrechtigung KLICK

    §321 HGB : KLICK
    §380 HGB : KLICK


    Auf welches Gesetzbuch er sich sonst beziehen will ???


    Schalt einfach einen Anwalt ein, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und du bist auf der sicheren Seite.

    Aber was der Typ da von sich gibt, macht wenig Sinn...

    Falls es zu einem Prozess kommen wird, wird er bestimmt wegen Geringfügigkeit eingestellt

    VGL hierzu : §153 StPO KLICK


    MfG
    F.
     
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