Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Glotzie, 7. März 2007 .

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  1. 7. März 2007
    Also ich hab mich jetzt mal extrem schlau gemacht im netz und ich habe google jetzt 2 stunden lang ausgeschlachtet aber ich habe immer noch 1,2 fragen zum Theme Wehrdienst und zwar: Wie ist das mit der Mieterstattung und sonstiger besoldung? und noch eine frage die aber eigentlich nicht so wichtig ist aber wie ist das mit dem Freigang am wochenende? muss man die kaserne in uniform verlassen und auch wieder in Uniform betreten oder ist das genau anders? oder sogar egal?
     
  2. 7. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    Also du hast generell eh nur Militärklamotten und die Klamotten, die du beim ersten Mal mitnimmst. Wie das nun beim verlassen ist kann ich dir nicht sagen aber generell tragen alle Soldaten ihre Uniform beim verlassen, denn das sind die einzigen frischen Klamotten. Also hygienisch schon normal und betreten ist außer beim ersten Mal nur mit Uniform. Ist das selbe als wenn du zu Arbeit gehst. Das sind deine Arbeitsklamotten.
    Und was du mit Mietbeihilfe meinst kann ich dir leider nicht beantworten.
     
  3. 7. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    ich war vor 2 jahren beim bund, mir wurde meine wohnung bezahlt, jedoch sollte die miete nicht höher als 300 euro betragen, dann musste selber was dazu leisten, nach der aga, also nachdem gelöbnis darfste mit uniform nachhause, jedoch wenn du dies dann möchtest solltest du beachten das du jeden grüßen müsst, hauptfeldwebel etc. das ist manchmal echt anstrengend
     
  4. 7. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    klingt schonmal interesant das mit der uniform. Also ich hab jetzt ne info gefunden

    Zitat:
    Mietbeihilfe, wenn du alleinstehend und Mieter von Wohnraum bist. Dann werden dir im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen 100 Prozent der Mietkosten erstattet, wenn du dringenden Bedarf an einer eigenen Wohnung hastn oder wenn du deine Wohnung bereits 6 Monate vor der Einberufung gemietet hast. Alleinstehende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten - ebenfalls bis zu einer Höchstgrenze - 70 Prozent der Mietkosten erstattet, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.

    Achja vielleicht habe ich ja das glück und einer kommt aus nrw und war in der kaserne in coesfeld und kann mir was darüber erzählen wenn nicht hab ich pech gehabt.^^
     
  5. 7. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    ich kann dir was zum freigang sagen.
    in der grundausbildung wirst du dieses problem nciht haben. es gibt quasi keine freizeit. erst am ende der grundausbildung wird dann das erste frei wochenede kommen. also so nach 7 wochen.
    da du ja gerade 9 monate wehrdienst hast hast du auch nciht viele frei wochenden. wen es hochkommt vielleicht 4. mehr sind es nicht. dies hört sich zwar wenig an aber du musst bedenken, dass du sehr oft wache schieben musst udn andere nützliche dinge tun musst. daher hast meistens nur einen tag zur freien verfügung. auch wirst dann in der späteren ausbildung viel auf reisen sein. überlebenstraining manöver usw du kannst damit rechnen das du gute 2 monate von deinen 9 auf reisen bist. bei mir wars so ne übung in frankreich dann eine in kiel eine in magdeburg und zwiemal in die pfalz. da kommt was zusammen.

    mit der uniform sieht es so aus. du willst sie eigentlich gar nciht mehr ablegen. glaub mir. nach 2 monaten merkst gar nciht das du sowas trägst. und du wirst eher mit deinen kammeraden saufen gehen wie in discos oder so. und wenn nach hause gehst wirst dich auch nicht umziehen. kostet alles nur zeit.
     
  6. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    Also das mit dem Freigang ist etwas übertrieben.

    Ich hatte ab dem ersten Woche jedes Wochenende frei, ausser man befand sich über längere Zeit auf einem Truppenübungsplatz. Ausgang hast du auch unter der Woche, dann halt nach Dienstschluss.

    Nun zum Thema Uniform : Ich durfte während meiner Grundausbildungzeit die Kaserne NICHT uniformiert verlassen, nur in Zivil. Weil man kein vollwertiger Soldat war. Nach der Grundausbildung war das egal.

    PS : Alle Angaben ohne Gewähr, da das von Einheit zu Einheit anders gehandhabt wird.
     
  7. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    Wie ist das mit der Mieterstattung / Sonstige Besoldung:

    Also wenn du im Kreiswehrersatzamt warst haben sie dich eventuell gefragt ob du eine eigene Wohnung besitzt. Und dann sollst du deinen Mitvertrag mit zur Kaserne nehmen ggf. im KWEA abgeben.

    Wohngeld:
    Alleinstehende Grundwehrdienstleistende können für ihre Mietwohnung grundsätzlich kein Wohngeld beanspruchen. Zur Sicherung ihres Wohnbedarfs ist Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehen.
    Verheiratete Grundwehrdienstleistende sollten vorsorglich einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung des Heimatortes stellen. Leben Sie bei Ihren Eltern und tragen Sie finanziell zum Familienunterhalt bei, so kann durch den Wegfall Ihres Beitrages für Ihre Eltern evtl. ein Anspruch auf Wohngeld entstehen oder ein bestehender Anspruch sich erhöhen. Vorsorglich sollten Ihre Eltern sich darüber bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren.

    Wehrpflichtige werden nach ihrem Eintritt in die Bundeswehr vom Dienstherrn vollständig versorgt. Neben einer Unterkunft werden u. a. Verpflegung, Kleidung und medizinische Versorgung gestellt. Darüber hinaus erhält jeder Wehrpflichtige sein "Gehalt" - den Wehrsold, der wie folgt gestaffelt ist: (Alle Angaben in Euro)


    Dienstmonat - Wehrsold für 30 Tage
    1.-3. - Soldat - 222,30

    4.-6. - Gefreiter - 245,40

    7.-9. - Obergefreiter - 268,50

    ab 12. - Hauptgefreiter - 291,30

    Zusätzlich zum normalen Sold gewährt die Bundeswehr für jeden Soldaten, der mehr als 30 Kilometer von seinem Heimatort entfernt stationiert ist, einen Mobilitätszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 0,51 Euro je Entfernungskilometer, ist jedoch auf 204 Euro im Monat begrenzt.

    Darüber hinaus gibt es ein Weihnachtsgeld von 172,56 Euro (Ob das auf dich zutrifft.... ist fraglich)

    Alle finanziellen Leistungen sind steuerfrei und werden im Normalfall am 15. des Monats erbracht.
    Im Übrigen ist die Familienheimfahrt mit der Bahn in der 2. Klasse kostenlos. Mit dem Bahnberechtigungsschein, den jeder Wehrdienstleistende erhält, besteht zusätzlich auch Anspruch auf eine Ermäßigung von 25% bei allen anderen Bahnfahrten.


    Urlaubsanspruch eines Grundwehrdienstleistenden
    Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Soldatenurlaubsverordnung. Danach stehen dem Grundwehrdienstleistenden insgesamt 20 Tage Erholungsurlaub zu. Ein Grundwehrdienstleistender, der freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistet, erhält für jeden weiteren vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs für Berufssoldaten (26 Tage).



    Freigang am wochenende:
    Es kommt immer auf die Einheit an. Manche haben das glück das sie jeden Tag nach ca 18 Uhr dienstausscheid haben und raus dürfen.
    Manche Soldaten / Rekruten / etc. Kommen die ersten 2 - 3 Monate nur am Wochenende raus, wenn sie nach Hause Fahren.

    Meine AGA war ein reiner Luxus Nach der 1. Woche sind wir jeden Tag um ca 17 uhr raus gekommen. (Ist aber von einiges abhänig)


    Uniform:
    Wenn du vom Dienstherr gesagt bekommst: "Die 1. Insoektion fährt am Wochenende unifomiert nach hause, muss du am Sonntag abend auch wieder mit Uniform in der Kaserne antreten. (Das ist von Kaserne zu Kaserne unterschiedlich)
    Normalerweise kommst du auch erst nach der Grußabnahme oder Vereidigung / Gelöbnis mit der Uniform aus der Kaserne Raus. Was nutzt dir das wenn du in der ersten Woche mit deiner Uniform raus kommst, und am Bahnhof steht ein Feldwebel / Bootsmann und du Grüßt ihn nicht ?
    Der reisst dir mal angenehm den ***** auf =)


    Joar sonst wüsste ich nicht mehr was ich schreiben sollte. Aber wenn du noch Fragen hast... frag ruhig.
     
  8. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    Während meiner kompletten Bundzeit war ich fast jedes Wochenende Zuhause......hatte nur dreimal Wache oder Bereitschaftsdienst übers WE.....

    Ich bin nicht einmal in Uniform raus....hat auch nie jemand gefordert


    Um dieses Problem zu umgehen geh zur Marine.....von uns hat nie jemand einen höheren Dienstgrad von Heer oder Luftwaffe gegrüßt....getreu dem Motto "seit wann grüßt Gold Silber" ;-)
     
  9. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    =) Das schaffen die ja jetzt leider ab. Gold soll jetzt auch schwarz werden (Schnüff)
    Ich find die goldenen Schulterklappen Geil =)

    Solltest du dir aber nicht zum Herzen nehmen =) Immer schön grüßen .... lieber einmal mehr als ne Bombe vom Dienstgrad höheren zu bekommen ^^

    Marine rockt alles !

    Ich seh gerade ... someone ... Du bist also nen Heckenpisser ? (Nicht ernst nehmen Aber kannst ja nichts dafür das du beim Heer bist ^^ Solltest den ja kennen wenn du mit Marineleuten zu tun hast
     
  10. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    HEER? Das sehe ich jetzt als Beleidigung an *g*

    Ich war Ostseerocker......gibt nix besseres als so ein schönes kleines Flitzeboot


    Das mit dem Grüßen is eigentlich nur wichtig während der AGA......da pisst dich jeder Maat/Unteroffizier an, weil jeder denkt, er is was besseres als du. Von uns wollte sogar mal nen HG während der AGA, dass wir ihn grüßen......aber das hat er nur einmal versucht......nachdem wir ihn ausgelacht haben (aber richtig ausgelacht ;-) kam er nichtmal mehr ins Mannheim *g*

    Nach der AGA kommt es drauf an, wo man seinen Dienst tut. Bei meiner ersten Einheit wurde zB erst ab Offizier gegrüßt.......bei der letzten war überhaupt keine Grußpflicht.
     
  11. 8. März 2007
    AW: Wehrdienst Besoldung/mietbeihilfe?

    scheint geklärt zu sein! Falls nach Klärungsbedarf besteht --> PN an mich!

    greetz
    Kabio
     
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