#1 9. August 2007 Ich hoffe mal bin richtig... Tachchen xD Ich war gestern mit 2 Kumpels unterwegs (angetrunken aber nach außen ham wir nüchtern gewirkt...hatten uns also unter Kontrolle --> vor den 2 Pullizisten^^) Naja, nun wollten wir nach Hause gehen und dabei sind wir auf die wunderbarste und beschissenste Idee meines Lebens gekommen... --> Gelbe Säcke auf Autos legen Naja, wie es kommen muste wurden wir von den Bullen erwischt... Personalien wurden aufgenommen und Sie meinten...eine Geldstrafe folgt.... Nun meine frage, in welchem Bereich (wieviel Geld) kann die Strafe liegen? Und was mich dann auch noch interessiert... Laut der StVo...haben Polizisten auch ohne Martinshorn und Blaulicht vorrechte? Also Einbahnstraße entgegengesetzt (und bestimmt auch schneller als 50 km/h^^) lang zufahren? Würde mich nur so am rande interessieren...und da ich grade meinen Führerschein mache...ob der eventl. gefährdet ist? (Dürfte aber nicht...oder? Naja,bin für jede Antwort Dankbar. + Multi-Zitat Zitieren
#2 9. August 2007 AW: Geldstrafe das die polizei vorrechte hat ohne martinshorn und blaulicht ist falsch soweit ich weiss. naja ihr habt gelbe säcke auf die autos gelegt, solang die nich beschädigt wurden hält sich die geldstrafe in grenzen vllt <100€ ? + Multi-Zitat Zitieren
#3 9. August 2007 AW: Geldstrafe hey ich weiß nur das die polizei das darf, und ich kann mir schon vorstellen das es richtig teuer wird erstens wegen alk am steuer zweitens wegen denn gelben säcken (hehe wieso habt ihr das gemacht) naja egal ich weiß nicht ob die polizei das so sieht als ob das ein "umbau" am wagen war dann kann es passieren das erstmal dein lappen weg ist wenn du auf probe bist mfg + Multi-Zitat Zitieren
#4 9. August 2007 AW: Geldstrafe Hmmz, ich wollte nur nochmal erwähnen...ich stehee kuru vor meiner Theorieprüfung...also ich bin nicht besoffen am Steuer gewesen etc. Und zu den Säcken nochmal...wir haben sie ja dannach freiwillig runtergestellt (ohne das die was gesagt haben), ob es ein Grund ist, dass sie es nicht so teuer machen?^^ + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. August 2007 AW: Geldstrafe lol was für gesetze meine , legst gelbe säcke auf autos == geldstrafe , stechst jemanden ab , kriegst nur bewährung . ROFL die sollen mal da oben alles überdenken + Multi-Zitat Zitieren
#6 9. August 2007 AW: Geldstrafe also sie sind ja nicht betrunken gefahren, er macht ja erst führerschein. wegen der strafe ich glaub auch so 50 - 100€ mehr wäre unlogisch ^^ und wegen den vorrechten, einsatzwagen dürfen gewisse sachen also gegen einbahn fahren und bei rot in die kreuzung fahren. wenn das jetzt ein polizist in ziviel ist mit nem zivielwagen und er hat sein licht nicht auf dem dach darf er das glaubich nicht + Multi-Zitat Zitieren
#7 9. August 2007 AW: Geldstrafe Immernoch zuviel Geld^^ Nee aber wegen dem Vorrecht...zur Fahrschule hab ich gelernt das Krankenwagen (meiner Meihnung, wie nen Polizei Auto^^) hat nur diese Vorrechte, wenn das martinshorn und Signalleuchte an ist...also Blaulich. Naja, wegen den Vorrechnn frage ich nahcher meinen Fahrlehrer.^^ Aber der Führerschein ist nicht gefährdet, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#8 9. August 2007 AW: Geldstrafe Ich würd mal sagen... Kranken- und Feuerwehrwagen, sowie normale Polizeidienstwagen dürfen das auch ohne, da man diese Autos eindeutig als solche (fällt kein passender Ausdruck dazu ein) identifizieren kann. Beim Zivildienst müsste der Beamte erst einmal den zivilen Einsatzwagen auch als solchen Kennzeichnen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 9. August 2007 AW: Geldstrafe naja , sehe ich anders, ewährungsstrafen sind wohl viellll schlimmer als die paar kröten zu zahlen! Dir ist klar dass man bei nicht einhaltung von bewährung innen Bau geht naja solange du doe autos nicht beschädigt hast wirrd sich das in verwarngeldhöhe halten, schätze so 30 euro, kenachdem wie die anklage ost. saxchbeschädigung ist teurer, aber was ist denn das ein Gesetz gegen bsoffen gelbe säcke auf autos legen gibt es nicht! Und wegen Auto schein ..hat ja nix damit zu tun... aja bei sowas kannset schnell mal sozialstumnden machen ..das weird wohl die strafe sein! + Multi-Zitat Zitieren
#10 9. August 2007 AW: Geldstrafe Schonmal erlebt, dass jemand wegen Mordes seinen Führerschein verloren hat? Wohl kaum. Also wieso sollte dein Führerschein in Gefahr sein, wenn du gelbe Säcke auf Autos legst? Hat doch null mit Führerschein zu tun. Wenn die gemerkt hätten dass du betrunken bist und du dann Fahrrad gefahrn wärst oder so wärs was anderes. + Multi-Zitat Zitieren
#11 9. August 2007 AW: Geldstrafe Naja, kennst du doch bestimmt auch...nachdem die Aktion war...erstmal irgendwo hingesetzt und spekuliert, was nun alles passiert bzw.. passieren kann. Achso, wie sieht das denn damit aus, dass man Vorbestraft ist? Ist man, oder?^^ -.- + Multi-Zitat Zitieren
#12 9. August 2007 AW: Geldstrafe Das ist Quatsch, da kommen ja noch ganz andere Kosten auf dich zu. Darüber hinaus, ist Bewährung nichts feines, baust einmal , ab bist im Knast! Was ich aber im Sinne abstechen net glauben kann, das man dort noch Bewährung kriegt + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. August 2007 AW: Geldstrafe LoL! Müllsäcke aufs Auto legen soll Strafe bringen? Wenn das echt so wäre, würde ich in Widerspruch gehen. So ein Kack^^ Solang am Auto keine Beschädigungen sind, ist es doch völlig egal. + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. August 2007 AW: Geldstrafe Denke ich mir ja eigentl. auch, immerhin hab ich ja noch freiwillig gesagt, dass wir die wieder runterreumen...naja, aber irgendwoher müssen die ja auch ihr Geld herbekommen, nur gerade von uns -.- + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. August 2007 AW: Geldstrafe hmm. evt werdens euch versuchen ein Strick draus zu drehen, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr denke aber mal da kommt nichts weiter, Staatanwaltschaft wirds möglicherweise einstellen ist ja weiss Gott nichts passiert ausser da meldet sich nun darauf ein Autobesitzer wegen Lackschäden etc. das wird dann aber zivilgerichtlich naja wünsch dir Glück und halt uns mal auf dem laufenden + Multi-Zitat Zitieren
#16 9. August 2007 AW: Geldstrafe Das klang jetzt so, als würde gar nix kommen...nicht mal ein Brief nach Hause?^^ (wäre nämlich das schlimmste^^) Naja, auf dem laufen halte ich euch dann schon Hoffe erlich gesagt, dass nix kommt...aber naja. + Multi-Zitat Zitieren
#17 15. August 2007 AW: Geldstrafe So hier wird leider viel Blödsinn geschrieben, tut mir leid, aber: 1. ein Streifenwagen darf ohne Martinshorn und Blaulicht GAR NIX, er ist ein normaler Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Bevor er also verkehrt in eine Einbahnstraße fährt oder schneller als man darf, MUSS er sich durch oben genannte Mittel ankündigen, was meint ihr denn was die Sirene für nen Sinn hat??? Leute erschrecken oder wat? 2. dein Lappen kannste im schlimmsten Fall schon vergessen (bin grad mit der Theorie durch da ham wir über ähnliche Fälle geredet), da du auch als Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer bist und nachweisbar Autos gefährdet hast, und zwar unter Alkoholeinfluss!!! Tja dumm gelaufen, ich hoffe dass du einigermaßen davonkommst! Viel Glück!!! + Multi-Zitat Zitieren
#18 15. August 2007 AW: Geldstrafe *autsch -.- Naja, erstmal Danke...also einen Brief hab ich bis jetzt noch nicht bekommen... + Multi-Zitat Zitieren
#20 20. August 2007 AW: Geldstrafe ja, wenn du im auto sitzt und jemanden vorsätzlich überfährst und der dann stirbt. mord mit tatwaffe auto sozusagen. dann is der schein auch weg^^ + Multi-Zitat Zitieren
#21 21. August 2007 AW: Geldstrafe hi also das muss wohl an der uhrzeit liegen aber wo bitte lest ihr was von fahren ich lese da nur das die gegangen sind... und auf so ne idee muß man mal kommen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#22 21. August 2007 AW: Geldstrafe Mhh...klar wars ne dumme Aktion "Mel" (wobei...zu dem Zeitpunkt, als wir noch nicht erwischt worden sind...wars geil^^) aber mir geht es nicht um die Geldstrafe...im Moment geht es mir um den brief, der ja nach Hause kommt^^ + Multi-Zitat Zitieren
#23 22. August 2007 AW: Geldstrafe GELBE SÄCKE? wie geil is doch eigentlich scheiß egal ob man die drauf legt geht ja nix kaputt oda? + Multi-Zitat Zitieren
#24 22. August 2007 AW: Geldstrafe Naja ich denke ihr werdet bei der polizei vorgeladen, dann sagt einfach bei eurer aussage das ihr nicht über die konsequenzen nachgedacht habt und nach der ermahnung von der polizei die gelben säcke wieder an ihren ursprünglichen ort zurückgebracht habt. dann wartet ihr 1-2 monate und ihr bekommt einen netten brief von der staatsanwaltschaft, dass das verfahren eingestellt worden ist. als ob die zeit/lust haben sich mit so n kinderkram herumzuschlagen... MfG Roadkiller + Multi-Zitat Zitieren
#25 22. August 2007 AW: Geldstrafe Du wirst maximal ein paar Sozial Stunden aufgebrummt bekommen, wegen Vandalismus oder sonstwas und das wars. Das kommt nie im Leben in die Akte sowas !!! Was davorhin gesagt haben von wegen ALkohol und Führerschein ist unsinn, kannst nur einen an den ***** bekommen wenn du in den Verkehr eingreifst, stehende Autos zählen allerdings da nur bedingt dazu. Und was Polizei Autos betrifft, sie haben schon kleinere Vorechte, dürfen z.B. durch die Fussgängerzone fahren ( und das glaubts mir oder nicht auch ohne Martinshorn .-) ) bzw auch im Halteverbot parken ect, natürlich alles nur im Intresse des Staates. + Multi-Zitat Zitieren