In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

Dieses Thema im Forum "Sicherheit & Datenschutz" wurde erstellt von Cyzec, 19. August 2007 .

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  1. 19. August 2007
    Hy @ all,

    ich habe bei mir neulich offenes WLAN Netzwerk gefunden, und mit dem connecten hat auch alles gefunzt...
    Ist es aber eig strafbar, über den Acc vom nachbarn ins Internet zu gehn, wenn er das WLAN Netz ohne irg welche Verschlüsselung bereitstellt?

    Besten Dank im Vorraus.
     
  2. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Hm, rechtlich strafbar oder nich lässt sich glaub ich schwer sagen...

    Nur zum Vergleich: Ist es legal, wenn jemand sein Auto offen stehen lässt, der Schlüssel steckt und du damit wegfährst?
     
  3. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    hey ich habe mal etwas rumgesurft und nachgeforscht für dich bin letztendlich auf den artikel gestoßen bitteschön



    1. Strafverfahren wegen W-Lan Schwarzsurfen



    Nunmehr ist das erste Strafverfahren gegen einen W-Lan Hacker öffentlich geworden . Wie heise online - IT-News, Nachrichten und Hintergründe am 13.06.2004 meldete hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen einen Studenten eingestellt, der sich beim Surfen in völlig offenen Funknetzen erwischen ließ. Der Vorfall wurde anscheinend ernst genommen, da das Notebook des Studenten beschlagnahmt und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde.



    Die Einstellungsmitteilung gibt dem geschulten Juristen jedoch Rätsel auf. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld gemäß § 153 Strafprozeßordnung eingestellt, die Behörde scheint sich selber nicht ganz klar zu sein, was dem Studenten eigentlich vorgeworfen wird. Soweit hier der Tatbestand "Ausspähen von Daten“ genannt wird, kann dieser Tatbestand bei einem offenen W-Lan Netz nicht erfüllt sein. Dies ergibt sich zwangsläufig schon aus dem Wortlaut des Gesetzes selber:



    § 202 a StGB Ausspähen von Daten.



    I. Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt oder die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem Anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    II. Daten im Sinne des Abs. I. sind nur solche die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.



    Bei offenen Funknetzen fehlt es in der Regel bei einer besonderen Sicherung gegen den unberechtigten Zugang. Wer somit weder eine Verschlüsselung seines Funknetzes vornimmt, noch weitere Vorkehrungen trifft, bietet keinerlei Sicherung gegen einen unberechtigten Zugang, so dass eine Strafbarkeit vor diesem Hintergrund nicht gegeben sein kann. In der Kommentarliteratur heißt es in sofern: "Der Verfügungsberechtigte muss durch die Zugangssicherung sein Interesse an der Geheimhaltung der Daten durch geeignete Schutzmaßnahmen zum Ausdruck bringen. Sicherungen im Sinne von § 202 a StGB sind auch Datenverschlüsselungen weil sie den Zugang zu den Originaldaten ausschließen sollen. Da der Gesetzgeber ausdrücklich auch Datenübertragung per Funk schützen und dabei nicht auf eine besondere Technologie abstellen wollte, Datenverschlüsselung aber die Wirksamste und übliche Schutzmaßnahme darstellen, verschafft sich der Täter Zugang zu den Daten mit Überwindung der Verschlüsselung.“



    Ergo liegt somit keine besondere Sicherung vor, wenn gar keine Verschlüsselung gegeben ist.
     
  4. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Genau dieser Vergleich ist mir auch eingefalln
    Und beim Auto wäre es strafbar, Diebstahl halt..

    Aber ich habe gelesen, dass es strafbar sei, ein WLAN Netzwerk, dass geschützt ist, zu knacken...
    Und da frag ich mich halt, obs auch so sei, wenn das Ding offen ist.
     
  5. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Sicherlich strafbar aber man kann vor gericht nicht verurteilt werden, da man ja auch nicht wirklich was verbrochen hat.
    Wenn jemand seine Autotür auflässt und den Schlüssel stecken lässt, ist es natürlich Diebstahl, wenn man mit dem dann wegfährt, aber andererseits musste man das Auto nicht gewaltsam oder so klauen und der Eigentümer hatte es nicht abgeschlossen.

    Wie gesagt... kann man jeden drehen und wenden, aber prinzipiell hat der "Täter" zwar unrecht, aber laut deutschen Gesetz nichts verbrochen.
     
  6. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    ZU dem Bericht oben:
    Da steht ja immer was vom >>Ausspähen von Daten<<.

    Aber im Grunde habe ich ja noch nichtmal seine Daten ausgespäht..
    Sondern nur über sein Router ins Internet gegang....
     
  7. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Das is dann Erschleichung einer Dienstleistung, ergo strafbar.
    Aber wenn sich dein Notebook automatisch zum nächsten AP verbindet,
    kannst du ja nix für, denn du hast ja keine Ahnung von PCs ;-)
    Es gibt kein Gesetz, das es verbietet sich in offene Netze einzuloggen,
    aber wenn du Daten ausspähst oder das Internet benutzt, ist das strafbar.

    Greetz
     
  8. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Soweit ich weiss ist es nicht verboten wenn man im offenen Wlan surft!
    Verboten ist es jedoch illegale Dateien zu downloaden oder zu verbreiten.
    Wenn der Besitzer des Internetanschlusses feststellt das DU drin warst kann er dich "wahrscheins" Anzeigen wegen dem Verbrauchten Traffics..
    Aber wenn du nur reingehst zum Surfen dürfte nix passieren.

    Ansonsten jedes umgehen von WEP, WPA usw ist verboten und wieder NICHT erlaubt!

    MfG 3x3x3x3
     
  9. 19. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    es ist pbrigens auch strafbar sein auto mit steckendem schlüssel stehen zu lassen! verführung oder anstiftung zum diebstahl oder so nennt sich das!
     
  10. 20. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    naja , ich selbst benutze den acc von meinem nachbarn, aber hald für nix illegales... bloss zum surfen für inetradio usw... und mit meinem normalen anschluss sauge ich eben, denke ma es wird dir ned wirklich was geschene wenn du mit seinem anschluss nixillegales machst


    greez
     
  11. 20. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Weiß der davon?

    ich habe auch nur überlegt, weil meine Nachbarn kenn ich net, und die sehn dann aj trotzdem mein Gerät mit der Mac Adresse....
     
  12. 20. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Dann spoof doch einfach deine MAC, kannst zB die MAC deines Nachbers nehmen, dann fällts nicht unbedingt auf ^^

    Greetz
     
  13. 29. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    lol also ich benutze auch das wlan von meinen Nachbarn, da die 1000er-Leitung von der firma meiner mutter viel zu lahm is, wenn 6 Mitarbeiterinnen im netz sind... So hab ich wenigstens n 6000er-DSL^^
     
  14. 29. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Es ist nicht strafbar in offene Netze einzudringen, sie sind ja offen ...
    Es ist natürlich möglich, dass der betroffene das nicht schön findet, aber wayne interessierts

    Strafbar wird es, wenn du illegale Sachen über den Anschluss machst oder in verschlüsselte Netze eindringst.

    Greets Ogen
     
  15. 30. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Also,
    wie schon gesagt ist das einloggen in ein fremdes Netzwerk,
    wenn es offen ist, legal.
    Das anschließende nutzen der Internetverbindung jedoch illegal.
    Hat der Geschdigte keine Flatrate,
    kann er von dir den entstandenen Schaden durch das Trafic oder Zeitlimit, erlagen.
    Ob der dabei recht erhält ist dabei aber erher unwarscheinlich.
    Denn man bewegt sich, wenn man sich in ein offenes
    WLAN-Netzwerk einloggt, nach deutschem Recht in einer Lücke.

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    Ich habe zur Zeit nen Verfahren wegen hacken eines gesicherten Netzeres am Hals.
    Glaub mir das macht keinen Spass.... X(
     
  16. 30. August 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Du darfst connecten und es nutzen wie bereits gesagt wurde.

    Außerdem sollte, was ich mal gehört hab eine MAC Adresse vor Gericht nicht brauchbar sein, was aber auch das einzige (im normalfall) ist, was "geloggt" wird bei dem, also kann dass auch keiner konkret verfolgen... Wenn sie dich doch busten, dann wirst wohl nicht gleich ne Fette Strafe bekommen, sondern es wird allerhöchstwahrsch. eingestellt.
     
  17. 18. November 2007
    AW: In offenes WLAN-Netzwerk connecten strafbar?

    Guuut...
    ich denke, Thema hat sich erledigt.
    Danke für alle Infos.

    -wird geschlossen-
     
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