Geblitzt im Auto

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von RichiZ, 17. Oktober 2007 .

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  1. 17. Oktober 2007
    Hi Leute, ich habe ein gaaaaaaaanz großes Problem, könnt ihr mir bitte helfen?

    Wäre echt nice also folgendes:

    Ich hatte vor ca 1 Jahr ein Unfall gebaut... Meine Schuld wars und dadurch: Probezeit auf 4 jahre...

    So dann wurde ich am 16.09 bei einer mobilen anlage geblitzt. Bis heute nichts gehöhrt... War warsch. 10 kmh zu schnell (innerorts). Gibts da so eine frist, bis wann ich bescheid bekommen muss??? Verhjähungsfrist oder so?

    So dann bin ich heute in so ne 30er Straße gefahren (innerorts) und dann war da wieder ne mobile anlage... und zack ich habe net auf den tacho geguckt, aber kurz danach... war bei so ca 50 kmh...

    Also wie siehts denn mit meiner zukunft aus? muss ich zur mpu oder so?

    P.S. ich bin über die vers. von meinem Onkel versichert, er hat aber bei mitversicherten angegeben:

    männlich unter 25. Der wagen läuft auch auf seinem Namen.

    Könnte ich die 20 kmh überschreitung über ihn abregeln. D.h. das er die punkte (falls welche kommen) auf seine kappe nehmen... Oder bekommen die raus, wer das war? Oder muss der einfach nur bezahlen und dann halten dann die ?


    Vielen Dank... Jede antwort 10er...


    Richi.
     
  2. 17. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    Normalerweise bekommen sie raus, wer am Steuer saß ... gibt ja ein Foto vom "blitzen" wenns eine Anlage war... wenn du grad die Beifahrerfußmatte zurecht gerückt hast haste vlt Glück, ansonsten wissen sie dass du es warst.

    Das kommt bei innerorts 20 geschätzt zu schnell raus bei sonem Kalkulator:

    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten.
    Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
    Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
    Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
    gibt es auch nicht.

    Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
    wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
    Dann kommen (erst mal) 25,60 Euro Gebühren hinzu.

    Hoffe ich konnte helfen!
     
  3. 17. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    Will hoffen es hilft dir weiter.
     
  4. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    falls es doch eng wird, solltest du mit deinem onkel sprechen, ob er nich den evtuellen punkt übernimmt.
    wenn er nicht angibt wer das auto gefahren hat ziehen sie ihn zur rechenschaft und du wärst aus dem schneider^^
     
  5. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    du musst hoffen, dass du unter 21 km/h bleibst, dann gibt es nur bußgeld. Aber über 21 km/h dickes Bußgeld, 2 Punkte, und Aufbauseminar. Gleiches SPiel mach ich grad durch
     
  6. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    Naja mit dem Bild is das so ne Sache. Selbst wenn die dein Gesicht auf dem Bild erkennen, wissen die ja nicht sofort wer du bist. Wenn das Bild zu deinem Onkel geschickt wird, muss dieser einfach nur behaupten, dass er gefahren ist. Meistens interessiert es dann die Pozilei nicht ob er jetzt wirklich gefahren ist, hauptsache sie haben jemanden der zahlt.
    Falls doch, kann dein Onkel einfach behaupten er kenne die Person auf dem Bild nicht.
    Fertig is die Sache.

    So lief es zumindest bei nem Kumpel von mir. Hauptsache se ham nen Schuldigen, egal wer...

    MFG

    Y0$0
     
  7. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    es kommt darauf an, auf wen das auto angemeldet ist und nicht auf wen es versichert ist.

    derjenige der für das auto die steuern bezahlt bekommt auch zunächst einmal die post. sollte das dein onkel oder dein vater sein zb, dann ist es normalerweise kein problem, dass der halter einfach das verwarn- oder bußgeld bezahlt und fertig.

    solltest du allerdings der halter sein sieht die sache ein wenig anders aus. dann müsste auf dem anhörungsbogen jemand anderes als fahrer angegeben werden und da kann man nicht genau sagen ob das dann genauer kontrolliert wird.
     
  8. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    das war bei meinen vater auch mal so er ist zu schnell gefahrne und das auto läuft über meine mum und meine mum hat dann die punkte bekomen, du bekommst nur punkte wenn du angehalten wirst

    im normal fall hat dein onkel die punkte bekommen auser wenn er sagt nein du bist damit gefahren und er es beweisen kann, dann bekommst du die punkte
     
  9. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto


    beweisen? naja...



    also,
    das auto ist auf deinen onkel gemeldet?? dann bekommt er post, mit dem Vorwurf.....Wenn er dem so zustimmt (was er macht, wenn er nett ist), hast du nix zu erwarten...wenn er dem aber widerspricht und dich als fahrer angibt, wirst du so ein schreiben bekommen und nachher wohl oder übel zugeben müssen. Denn wenn ihr sagt, ihr wisst nicht wer gefahren ist, dann muss dein onkel ein Fahrtenbuch führen. Das ist mehr als nervig!!!
    Ja du könntest so die Strafe auf ihn "legen"
    Wenn er dadrauf nicht eingeht, wird dir der lappen entzogen und nachschulung sowie MPU, FALLS du wieder zugelassen wirst. Das würde von einem Gericht entschieden werden, durch deine VOrstrafe.
    ICh hoffe, dass du weiterfahren darfst, aber mit einer richtigen harten Strafe: MPU und Nachschulung!
    fahr mal vorsichtig ey...Unfall,geblitzt,....man man man

    Also versuch mit deinem onkel zu reden
     
  10. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    Chieftec, der erste Teil des Beitrages stimmt soweit. Der zweite ist allerdings absoluter unfug.

    Bußgeldkatalog + Bußgeldrechner auf verkehrsportal.de
    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet: Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

    nix mpu, nachschulung usw.
     
  11. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    du musst bitte was bedenken!

    Noch in der Probezeit und die bereits VERLÄNGERT!!!!


    ich bezweifel das es dann so easy ist...wenn ja sieht man mal wieder, das die deutschen gesetzte nichts taugen
     
  12. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    würdest du mal auf der seite schauen, dann siehste dass man dort eingeben kann probezeit ja/nein.

    und ob die jetzt schon verlängert ist oder nicht spielt keine rolle.
     
  13. 18. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto


    haha wie soll ich das beweisen????

     
  14. 20. Oktober 2007
    AW: Geblitzt im Auto

    Um etwas Licht in die Sache zu bringen: wie bereits mehrfach erwähnt gibt es bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von maximal 20 km/h nur einen "Eilzuschlag" - keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Probezeitverlängerung, keine Nachschulung. Dein Onkel soll die Verwarnung überweisen, du gibst das Geld deinem Onkel und die Sache ist erledigt.
    Etwas unangenehmer wird die Sache ab 21 km/h drüber, dann gibt es Flenspunkte und die will ja keiner haben, auch dein Onkel nicht. Er wird als Halter des Fahrzeuges zunächst Post bekommen - entweder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter oder einen Zeugenfragebogen. Der Zeugenfragebogen kommt immer dann, wenn der Halter offenbar nicht der der Fahrer ist (z. B. Geschlecht oder Alter passt nicht). Im besten Fall wird also dein Onkel auch als Fahrer vermutet und bekommt einen Anhörungsbogen. Da muss er die Pflichtangaben zur Person machen, weitere Angaben zur Sache sind freiwillig. Ganz unten auf dem Bogen soll der Halter noch ankreuzen, dass er den Verstoß zugibt. Und es ist wichtig, dass man Zeit schindet. Den Anhörungsbogen kann man locker eine Woche länger liegen lassen. Nun bekommt der Halter hoffentlich einen Bußgeldbescheid. Dagegen legt er Einspruch ohne Begründung ein. Hier sollte man zum Zeitgewinn die Einspruchsfrist möglichst ausreizen, allerdings darf der Einspruch nicht zu spät bei der Bußgeldstelle eingehen, weil der Bußgeldbescheid sonst rechtskräftig wird. Also am vorletzen Tag der Frist ein Einschreiben mit Rückschein absenden und am letzten Tag der Frist nochmal online Einspruch einlegen - doppelt genäht hält besser. Nun muss man die Verfolgungsverjährung von drei Monaten (plus ca. zwei Wochen Sicherheit) abwarten. Dann teilt dein Onkel der Bußgeldstelle mit, dass sein Neffe zum fraglichen Zeitpunkt in Besitz des Fahrzeuges war (merke: der Neffe wird nicht als Fahrer benannt, er hätte das Fahrzeug theoretisch auch an eine dritte Person weitergeben können). Damit löst sich die Sache in Wohlgefallen auf und niemand bekommt Punkte oder muss das Bußgeld bezahlen.
    Soweit zur Theorie, in der Praxis lauern noch ein paar Fallen. Das erste Problem ist, wenn tatsächlich der Halter der Fahrer war. Einfach auf dem Anhörungsbogen einen anderen Fahrer angeben ist keine gute Idee, weil eine falsche Beschuldigung strafbar ist, selbst wenn der Beschuldigte damit einverstanden ist. Ähnlich ist es, wenn der Sachbearbeiter merkt, dass der Halter unmöglich der Fahrer sein kann. In diesem Fall sollte man im Radarforum nach der Alberto-Methode schauen - ganz sauber ist die aber auch nicht.
    Wenn der Sachbearbeiter Verdacht schöpft, dann könnte er einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt durchführen oder die Bullen zur Gesichtskontrolle vorbeischicken.
    Und wenn die Behörden zu schnell arbeiten und man die 3,5 Monate zur Verfolgungsverjährung nicht erreicht, dann sollte man die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. Der kann dann erstmal Akteneinsicht beantragen und so die Sache um viele viele Wochen verzögern. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist hier ausgesprochen praktisch.
    Weil das Fahrtenbuch erwähnt wurde: man sollte den Behörden natürlich nicht mitteilen "ich weiss zwar wer gefahren ist, aber ich sage es euch nicht - ätsch". Wenn allerdings die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, dann kann man ja problemlos den tatsächlichen Fahrer nennen. Damit hat man aktiv zur Aufklärung beigetragen und es gibt keinen Grund für eine Fahrtenbuchauflage. Dass die Behörden zu langsam sind, kann man ja nicht dem Halter anlasten.
    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, dass du den Wegelagerern entkommst. Und in Zukunft vielleicht etwas weniger zügig fahren oder zumindest nicht mehr als 20 drüber. Dass das Auto nicht auf dich zugelassen ist, ist schon mal sehr gut, würde dir aber z. B. bei einer Lasermessung mit Sofortkasse auch nicht helfen.
     
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