Vorfahrt genommen, was kann passieren?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von sge4ever, 7. Dezember 2007 .

Schlagworte:
  1. 7. Dezember 2007
    Hey,

    war eben mit dem Auto meiner Mutter unterwegs und war beim Lidl. Ich habe die ganze Zeit schon so schlecht gesehen da die Sonne geblendet hat. Ich wollte nach rechts abbiegen hab kurz nach links geschaut nichts kommen gesehen und bin abgebogen, plötzlich hupt es hinter mir und ich sehe ein rotes Auto sehr dicht hinter mir bremsen, war wirklich ziemlich knapp...habe ihn im rückspiegel beobachtet und er hat sich mein kennzeichen aufgeschrieben, das war deutlich zu erkennen -.-X(
    ja ok klar hab ich ihm die vorfahrt genommen, aber es ist ja nichts passiert und ich war halt unachtsam....was kann da jetzt auf mich zukommen??? kann das sogar zu ner Anzeige führen?

    man man hab mich so aufs wochenende gefreut un jetzt sowas...

    bw ist ehrensache

    mfg
     
  2. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    selbst wenn der ne anzeige macht kann nichts weiter passieren wenn er keine zeugen hat steht aussage gegen aussage kannst ja auch sagen es kam nichts und er muss mit ziemlich hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein was ja auch oft der fall ist. würde mir an deiner stelle da nicht soviel Gedanken machen geniese lieber erst mal is we und denk nicht mehr dran
     
  3. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Wenn nichts passiert ist kein Unfall, kann keiner was machen würde ich mir keine sorgen machen.
     
  4. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Sollte wirklch eine Anzeige kommen, Und du "Protest" einlegst steht Aussage gegen Aussage und dann sollte die Anzeie eingestellt werden. So einfach ne Strafe zu bekommen is nicht, da hätt ich schon oft zahlen müssen

    Gruß Moe
     
  5. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    oke, also wenn was kommt sage ich einfach dass er mit hoher geschwindigkeit gekommen ist?


    ja er hatte keinen beifahrer und zeugen auch nicht bin ich mir ziemlich sicher


    wegen was wäre das dann eigentlich ne anzeige? grobe gefährdung des straßenverkehrs?

    ja es ist ja nichts passiert er musste halt nur stark bremsen
     
  6. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Moin,

    grundsätzlich hast du ihm die Vorfahrt genommen und damit eine Straßenverkehrsgefärhdung begangen. Da er sich dein Kennzeichen aufgeschrieben hat, wird er evtl. auch eine Anzeige erstatten. Da wirst du dann in den nächsten Wochen wohl von hören.

    @ Calikey, lies mal deine Sig !!

    Man muss nicht immer einen Zeugen haben, der kann sich evtl. über einen Zeitungsbericht melden. Der Quark mit Aussage gegen Aussage ist ein echter Irrglaube.

    Also warte mal die nächsten Tage ab.

    Gruß

    Zipmac

    Ach ja, habe ich ganz vergessen. Deine Mutter ist Halterin des Autos und muss damit auch keine Angaben machen, wenn ein naher Verwandter gefahren ist. Sie kann von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
     
  7. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    hmmmmm


    hoffentlich erstattet er keine anzeige

    was kanns für sowas höchstens geben?
     
  8. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Schätze mal, wenn es zu einer Verurteilung kommen würde, so ca. 1 Jahr Führerscheinentzug.

    Hast du noch den Lappen auf Probe?
     
  9. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Ich wurde schon öfters aufgeschriben udn hab ne Anzeige nach hause bekommen. Man braucht nur höflich und sachlich bekanntgeben, das man sich keiner Schuld bewußt ist und das so niht geschehen sein kann.

    Sonnst könnte man doch jeden Anzeigen den man net mag weil er mir die Vorfahrt genommen hat.

    looool

    Gruß moe
     
  10. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Wenn du meinst, aber dann könnte ja auch jeder eine Straftat begehen, wenn kein Zeuge dabei ist. Es kann ja gut sein, dass deine Sachen im Sande verlaufen sind, muss aber nicht grundsätzlich so sein !!
     
  11. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    lol jetzt übertreibst du aber!!!

    Nur weil mich irgendeiner Anzeigt und es KEIN Zeuge gesehn hat, kann mir nicht für 1 Jahr der Führerschein entzogen werden.

    lol schwachsinn ?(
     
  12. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Wenn das auf dem Parkplatz passiert ist, gilt doch rechts vor links. Also hättest du Vorfahrt gehabt.
    Oder wo genau ist es passiert?
     
  13. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Die 7 Todsünden im Straßenverkehr

    Wenn ein Verkehrsteilnehmer
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend absichert,
    so wird dies im Normalfall als ein ordnungswidriges Verhalten mit einer Geldbuße und ggf. zusätzlich mit einem Fahrverbot geahndet. Strafbar ist ein derartiges falsches Verhalten im Straßenverkehr in der Regel hingegen nicht. Freilich sind die aufgezählten Verhaltensweisen besonders gefährlich; man bezeichnet sie daher auch als die 7 Todsünden im Straßenverkehr.

    Treten jedoch weitere äußere oder innere Merkmale zum Fehlverhalten hinzu, so wird unter Umständen die Schwelle vom Ordnungswidrigkeiten- zum Strafrecht überschritten. Der Gesetzgeber stellt dann unter bestimmten Umständen derartige Verhaltensweisen mit der Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkohol- oder Drogenkonsums auf eine Stufe.

    Als äußere Folge einer der aufgeführten Todsünden muss es zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gekommen sein.

    Als innere Voraussetzung für die Strafbarkeit muss der Täter grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt haben.

    Die Bestrafung und weitere Folgen der Straßenverkehrsgefährdung:

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so wird ein im Verkehrszentralregister unvorbelasteter Täter in der Regel mit einer Geldstrafe von ca. 30 bis 80 Tagessätzen belegt.

    Zudem sieht der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsgefährdung einen Regelfall, durch den der Täter sich als charakterlich ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr erwiesen hat, so dass ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Hiervon darf nur in Ausnahmefällen einer äußerst günstigen Täterprognose abgesehen werden, was ein Gericht in einem solchen Fall unter besonderen Begründungszwang setzt.

    Wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausnahmsweise nicht erfolgt, so kann dennoch zur erzieherischen Einwirkung auf den Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden.

    Eine strafrechtliche Straßenverkehrsgefährdung wird im Verkehrszentralregister mit 7 Punkten bewertet.

    Es handelt sich um einen sog. A-Verstoß mit der Folge der Anordnung einer Nachschulung bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
     
  14. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?


    mach dem jungen doch mal net sone angst. und außer dem muss es erst mal nach gewiesen werden das er gefahren ist wenn die mutter nichts sagt ist es schwer nachzuweisen

    is gesetz sagt folgendes

    § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

    (1) Wer im Straßenverkehr

    1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

    1. infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

    2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel


    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

    2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

    1. die Vorfahrt nicht beachtet,

    2. falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

    3. an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

    4. an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

    5. an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

    6. auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

    7. haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder 2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
  15. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    Ich will ihm ja keine Angst machen.

    Wahrscheinlich wird da nichtmal Post von den Grünweißen kommen und wenn, dann in Form eines Ordnungsgeldes.

    So, ich muss jetzt zur Arbeit und bin raus hier !!

    Schönens WE an alle !!

    Gruß

    Zipmac
     
  16. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    würd ich auch meinen zumal es wirklich erstmal nachgewiesen werden muss das er gefahren ist und wenn nichts nachgewiesen werden kann weil keiner was sagt bzw davon weis dann läuft das ding in sand also wie gesagt mach dir da jetzt mal keine sorgen und schönes we
     
  17. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    1 jahr führerscheinentzug omg ja damit habt ihr mir wirklich schiss gemacht^^

    also denkt ihr es ist klüger alles abzustreiten wenn was kommt?

    mfg
     
  18. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    nein ne anzeige gibts keine. Es wirds vllt versuchen aber die bullen lachen ihn eher aus. Vorfahrt nehmen passiert jeden Tag millionen mal egal wo auf der erde. Sowas kann passieren.

    Auserdem wenn du angeschrieben wirst schreibste einfach das es keine absicht sondern ein versehen war. Das es tut leid tut etc. Da nix passiert is gibts au keine anzeige oder sonst was. Gibt ja keine schäden.

    Achja ganz vergessen. Post bekommt deine Mutter. Is schließllich ihr auto
     
  19. 7. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    rofl vorfahrt genommen = 1jahr führerschein weg XD

    n1...

    hör net auf son schwachsinn! wenn iwas passiert wäre wie ein unfall, dann hättest du die schuld bekommen, denn er hatte vorfahrt! ansonsten musst du HÖCHSTENS mit einer verwarnung rechnen. ich glaube auch kaum das der fogl ne anzeige erstatten wird, denn wegen soner kinderkacke macht man sich doch nich die arbeit bei den bullen anzutanzen etc.

    keine sorge, wird schon

    mfg
     
  20. 9. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    wenn du wegen so was ne anzeige bekommst würden die mit anzeigen schreiben gar nich rauskommen
    den vorfahr nehmen sehr viele leute vohin wars bei mir au so ein mercedes was wiedermal typisch ist....
    und wegen sowas geh ich au nich zur polizei da is mir meine zeit zu schade dafür
     
  21. 9. Dezember 2007
    AW: Vorfahrt genommen, was kann passieren?

    wenn was kommt dann sagst du einfach das es dir leid tut und dich die sonne geblendet hat, du deswegen nichts gesehen hast. Jeder macht mal fehler...
     
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