Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Juanez, 17. Januar 2008 .

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  1. 17. Januar 2008
    tach

    Das geht hier an die die mir auch einen guten rat geben können
    bei mir wurde eingebrochen und hab da mal einen kollegen gefragt den ich von der arbeit kenne
    der so leute eben kennt und sagte ihm soll sich mal umhören.

    so... der depp geht zu dem bestimmten typ den ich ihn gefragt hab ob er es sein könnte und fragt ihn direkt ob er es war und das ich ihn verdächtige.

    promt steht der typ (mehrere vorstrafen) bei mir vor der tür und meint "sowas lass ich mir nicht bieten"

    er sagte "ich war eben bei den bullen und hab dich angezeigt rufmord und verleugnung"

    und es kommt auf jedenfall vor gericht meinte er..

    und er gehe diesen montag also vor paar tagen zum anwalt.



    heute hab ich ihn gesehn und er fragte na schon post bekommen?
    hab gesagt nein weil kam nix und meinte ich kann jedenfalls vor gericht aussagen das ich dich nie beschuldigt hab...





    so was kann ich tun?

    Edit: bin 27 und zur zeit nich genug kohle für n anwalt falls es doch keine heiße luft von ihm war
     
  2. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    na was wohl? aussage gegen aussage. du kannst nur deinen kollegen fragen ob er für dich aussagen würde, aber er muss dann auch zugeben, das nicht du, sondern er das behauptet hatte.
     
  3. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Hey also erst mal ich denk das das eh nur heiße Luft war aber wenn nicht leugne es einfach das du so etwas je gesagt hast.
    Außerdem wenn du kein Geld für einen Anwalt hast bekommst du einen gestellt.

    Falls noch etwas kommen sollte kannst du dich gerne noch mal mit mir in Verbindung setzten dann kann ich dir vll. Weiter helfen habe da vll. Connections^^.

    Greezz

    Zwiggy
     
  4. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    1) Du kriegst keinen Anwalt gestellt. Du kannst dir einen Verteidiger deiner wahl aussuchen und so genannte PKH (prozesskostenhilfe) beim amtsgericht beantragen, dass macht aber vielleicht auch schon der anwalt. Denk aber dran dass allein bei der beratung schon kosten entstehen, aber dafür gibt es zur not auch die beratungshilfe. diese hilfen kriegst du allerdings echt nur wenn absolut keine patte hast.
    2) "Connections" wie sie dir von XxxZwiggyxxX angeboten wurden kannst du auch vergessen weil er wahrscheinlich nen anwalt meint. anwälte dürfen aber ein fall laut gesetz nicht billiger bearbeiten weil der bund bestimmt wieviel ein anwalt mind. nehmen muss. Außerdem hilft dir auch nur ein regionaler anwalt weiter.
    3) Rufmord ist es dann wenn du wirklich überall verbreiten würdest dass er der täter wäre. Indem du nur bei einem freund die vermutung äußerst ist der tatbestand noch lange nicht erfüllt.
     
  5. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Hi,

    ich würde mir mal keinen Stress machen. Du hast dir nichts vorzuwerfen und wegen einer Beschuldigung, bzw. Verdächtigung wird sich sicherlich kein Amtsrichter aus seiner schön beheizten Amtstube bewegen.

    Die Drohung "Anwalt" ist hohles Geschwätz, da die entsprechende Person sicher weder Zeit / Lust und genug Geld hat einen Anwalt zu bezahlen und zwar im Voraus.

    Für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass du wirklich Post von Amtswegen bekommen solltest wird dir ein Pflichtverteidiger gestellt - bezahlt, sofern du kein Geld für einen Rechtsbeistand hast. Um den Papiekram kümmert der Rechtsbeistand sich dann aber aus eigenem Interesse sicherlich selber.

    Kurz, hak die Sache ab und geh dem Typ einfach aus dem Weg.
     
  6. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    ich sag mal
    wie oben schon genannt aussage gegen aussage
    ich glaub nicht das das überhaupt zu ner verhandlung kommt

    was sollen denn die beweise sein das du irgendwas gesagt hast
    ich glaub nicht das da irgendwas durchkommt

    locker bleiben und so xD
     
  7. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Hast du denn Anzeige erstattet?

    Wenn nicht, dumm..oder wurden dir deine Drogen geklaut. *Scherz*

    Wenn ja, geh zu den Bullen und verlang den Fuzzi der das bearbeitet und dann scheißt du den gleich an (Mr.Ich-habn-Anwalt), falls du ihn nicht sowieso als Verdächtigen genannt hast und gibts das zur Aussage mit dabei.

    Erklär dem Bullen warum du den Typ verdächtigst und erzähl dem auch ruhig von der Nummer da...

    Entweder war er es und er hat sowieso Probleme.. evtl. isser sowieso vorbestraft... und sollte es, ja sollte es dann vor Gericht gehen kannste ganz locker erzählen, warum du den verdächtigt hast und das die Anzeige wegen Rufmord ja sowieso nur Racheakt war.

    V2 wäre: Falls die Einladung zur Vernehmung kommt gehste halt dahin und erzählst wie es war.. schließlich haste ja nur jemand gefragt und der hat gequatscht. Ich meine Rufmord gilt sowieso nur, wenn du es mit der Gewißheit erzählst, dass es weitergequatscht wird.. wenn du es jemand im Vertrauen sagst, dann iiset halt eine Privatunterhaltung.
     
  8. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Jop, eine Anzeige ist schnell geschrieben. Aber Damit du wegen Rufmord verurteilt wirst musst du schon ganz schön große bauen. Auch wenn es stimmen sollte, dann würde das Verfahren sicher eingestellt werden.

    Einfach abwarten. Wurde auch neulich angezeigt und ich hatte nach 2 Wochen eine Antwort.

    Und wenn der Typ schon Vorstrafen hat (vllt sogar wegen Unterstellung) ist die Sache ehr klar.

    PS: Tollen Kollegen hast du da auf der Arbeit.
     
  9. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    naja ich bin mir noch unsicher ob da was kommt aber bin mal gespannt...

    naja was heißt kollege ich kenne den schon länger aber is keiner aus meinem kreis.
    bin mal gespannt und wenn ihr wollt halte ich euch hier auf dem laufenden.


    bw geht an alle gleich rauß soweit es geht
     
  10. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Kurze und einfache antwort:

    Dir passiert nix.

    1. Es gibt keine Beweise
    2. Du hast sowas nie gesagt

    Wenn dir dein eigener Freund in den rücken fällt siehts schon schlecht aus denn dann sind 2 gegen 1.
    Aber im normalfall steht aussage gegen aussage und daher wird nix passieren.
    Nen anwalt brauchste da net und ich glaub nicht das das vors gericht geht...

    //EDIT: Ok wenns nich dein freund is naja >_> Wenn er dir in den rücken fällt
    Aber wenn die keinen zusammenhang finden können zwischen dir und diesem typen is das eh abgeharkt. Man beschuldigt schließlich keine fremden >_>
     
  11. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Da wird nichts vor Gericht gehen, sein Anwalt wird dir ein Unterlassungsschreiben schicken mit bestimmten Auflagen.....zb das du jetzt einmalig 500€ zahlst...und falls du soetwas wieder machst 1000€ bezahlst...

    Das sind aber alles leere drohungen.....dieses schreiben gibst du deinem anwalt...der soll frech antworten und die Sache is gegessen...also keinesfalls unterschreiben !
     
  12. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    ganz klar er hat keine beweise vorliegen das du ihn beschuldigt hast...und wenn er dann sagt das er es von nem anderen mitgekriegt hat wo sind dann die beweise ....ohne einen fessten nachweis kann dir nix passieren get low
     
  13. 17. Januar 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Rufmord ist sowieso immer eine ganz spezielle sache, wenn du es nur mit einer Person darüber gerdetet hast, wirst du nichts erwarten müssen. Hast ja seinem "Ruf" in dem sinne nicht geschadet, bist ja nicht mit plakten und lautsprechern durch die stadt gelaufen

    Und mal ehrlich, wer hat noch nicht mal hinter dem rücken von jemandem mit einem Freund über ihn geredet und irgendeine vermutung geäußert ? Und wenn du "frei" gesprochen wirst, kannste ja auch mal zu dem hingehen und sagen : "so und jetzt ist es genau andersrum. ich zeig dich wegen rufmord an"

    Also keine sorge... das Gericht hat besseres zu tun
     
  14. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten*UPDATE*

    **UPDATE**

    Dachte mal für die die es interessierte was passiert ist bis jetzt^^
    Mein nachbar kam heute rüber und sagte:

    "hey schon mitbekommen die haben den einbrecher"
    ich sagte wer?

    "na der der dich anzeigen wollte"

    kurz darauf polizeibericht gelesen hier der artikel:

    Ort: *peep*

    Termine: 09.04.2008

    Staatsanwaltschaft und Polizei teilen mit

    Kurzbeschreibung: 30-jähriger Einbrecher in Haft/DNA-Spur erbrachte entscheidenden Hinweis

    Ein Serie von fünf Einbrüchen in Wohnungen, Firmen und einen Kindergarten zum Jahresende 2007 in *peep* mit einem Diebstahl- und Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro, konnte von den Beamten des Bezirksdienstes beim Polizeirevier *peep* geklärt und ein 30-Jähriger mit Wohnsitz in *peep* als Täter ermittelt werden. Den entscheidenden Hinweis erbrachte ein Abgleich einer DNA-Spur, die an einem der Tatorte gesichert werden konnte.

    Aufgrund des bestehenden dringenden Tatverdachtes wurde seitens der Staatsanwaltschaft *peep* ein Haftbefehl beantragt und ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Der Durchsuchungsbeschluss wurde am heutigen Vormittag vollzogen und der 30-Jährige dabei festgenommen.

    In der Wohnung konnte noch Diebesgut aus den Einbrüchen aufgefunden und sichergestellt werden. Ferner konnten Gegenstände festgestellt werden, mit denen weitere gesicherte Tatortspuren durch den Festgenommenen verursacht worden waren.

    Der 30-Jährige, der schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist, machte im Rahmen seiner Vernehmung keine Angaben zu den Tatvorwürfen.

    Noch im Laufe des Vormittags wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den bestehenden Haftbefehl erließ. Der Beschuldigte wurde im Anschluss in eine Vollzugsanstalt verbracht.

    Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, inwieweit weitere Straftaten auf das Konto des Festgenommenen gehen.


    Hammerhart find ich das und dann bei mir antanzen und auf stress machen er war es nicht.
    da fällt mir nix mehr zu ein.
     
  15. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten*UPDATE*

    warum??
    nun ist es ja wohl auch kein rufmord mehr!!!
    du hast ja sowieso nichts gesgat aber wenn wäre das ja keine lüge es ist ja die wahrheit
    also
     
  16. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Genau so siehts aus!

    Also keine Panik und einfach schön locker bleiben, weil der Typ nichts gegen dich in der Hand hat und nur sein Geld zum Fenster rausschmeißt (wegen seinem Anwalt)^^
     
  17. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten


    öhm das update nich gelesen?
     
  18. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Es ist nicht verboten zufragen solange du selber keine Namen nennst und es rumerzählst...der Typ kann dir gar nichts, da auch 1:1 Aussage ist. Nur weil dein Kollege eine vermuhtung hatte und zu ihm hinging heißt es nicht das du Rufmord betreibst...das ist sowas von schwachsinnig das ich glaueb er wollte dir nur Angst einjagen...welcher Anwalt sagt bei solchen sachne man solle eine Anzeige machen wen er doch genau weiß wie die Sache ablief (e sei den der Typ hat dem da mist erzählt) ?( ...
     
  19. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    Du hättest schon daran sehen können, dass er keine Ahnung hat, wenn er dir mit Verleugnung kommt. Höchtwahrscheinlich hat er das mit Verleumdung verwechselt (§187 StGB afaik) und selbst wenn es vor Gericht gekommen wäre, wäre es in deinem Fall keine Verleumdung gewesen, da du nicht behauptet hast, dass er es war.

    Phunny
     
  20. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    dein kollege soll sagen,dass er es nicht gesagt hat und letztendlich hast du ja nix gesagt , also hast du nichts zu befürchten. außerdem kann es sein dass es garnicht zu ner anzeige kommt...habe ich auch shcon gehabt....der grund ist nicht stark genug....wäre zu teuer für vater staat. er muss ne privatklage machen.... und wnen dann bekomsmt du erst nach monaten post. lass dich nicht volllabern.
     
  21. 10. April 2008
    AW: Frage wegen anzeige bitte nur ernste antworten

    naja ich mach hier mal dicht weil irgendwie niemand mehr das update lesen will^^
     
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