Sexualstraftaten

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von The Red Shanks, 19. Januar 2009 .

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  1. 19. Januar 2009
    Dürfen sie verjähren?

    In Deutschland ja: 10 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers.

    In der Schweiz wurde die Verjährung Ende November per Volksabstimmung abgeschafft.

    Aber auch hier bewegt sich was:

    Ein Problem, das auch deutsche Kinderschützer beklagen: Eintragungen von Sexualdelikten im Bundeszentralregister werden nach Verbüßen einer Haftstrafe gelöscht. Im polizeilichen Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber tauchen nur Straftaten auf, die mit mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet wurden. Auch Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen tauchen hier nicht auf. Das bedeutet, dass gerade moderat bestrafte Missbrauchstäter sich in Jobs tummeln können, in denen sie direkten Kontakt zu Kindern haben. Ein Missstand, dem das Bundesjustizministerium nun mit einem "erweiterten Führungszeugnis" begegnen will. In Zukunft sollen sämtliche Sexualstraftaten darin verzeichnet sein - also auch Delikte wie die Verbreitung von Kinder ografie oder Exhibitionismus. Im Januar soll ein Gesetzentwurf im Kabinett eingebracht werden.

    [ Zitat: Sexueller Missbrauch: Die Opfer kriegen immer lebenslänglich - SPIEGEL ONLINE ]

    Wie seht ihr das: ist diese Maßnahme ausreichend, oder sollte auch hier die Verjährung grundsätzlich abgeschafft werden?

    Hintergrund ist der vorliegende Fall eines Missbrauchsopfers, das nun den Peiniger nicht mehr juristisch belangen kann, weil die Tat zu lange zurück liegt.

    Ich persönlich befürworte Verjährung nur bei "harmlosen" Delikten. Beispiel: wer mal als 16-jähriger im Kaufhaus einen Radiergummi geklaut hat, sollte 20 Jahre später daraus keinen Nachteil mehr haben, das ist klar. Aber dass Taten wie Vergewaltigungen und andere schwere Gewaltverbrechen überhaupt jemals verjähren, finde ich ein Unding - und plädiere für die Abschaffung dieser Regelung.
     
  2. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    sicher, dass die verjährungsfrist für sexualdelikte i.s. des eröffnungsposts dieselbe ist, wie für reine gewaltdelikte, bzw. nicht-physische misshandlungen?
     
  3. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Bin auch eher gegen Verjährung bei solchen Straftaten.

    Aber ich denke nicht, dass ein Mensch, der wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern vor Gericht steht, seinen Job im Kindergarten behalten darf.
    Das macht ja innerhalb des Jobs auch die Runde, Eltern werden sowas mitbekommen, das Gericht an sich müsste sowas eigentlich sofort beschließen.
     
  4. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Diese Kinderschützer, die hae ich echt über, ständig irgendwelche Horrorszenarien, die lügen wie die Hunde, keine Info von denen entspricht den Tatsachen. Gerade mal 0,05 Prozent der Deutschen interessieren sich für Kinder ografie, aber diese Typen sehen überall nur Kindesmissbrauch, erfinden irrwitzige Zahlen und bringen so Gesetze durch, die gegen jegliches liberales Denken schützten
     
  5. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Darf ich deinen 1. Satz so verstehen:

    Dir ist der Schutz der Kinder egal? Sollen sie doch missbraucht werden...
    ->Ich lasse dich gerne noch dazu Stellung beziehen, bevor ich mir meine Meinung dazu bilde!

    Ich denke das jedes missbrauchte Kind in Deutschland zu viel ist. Das in diesem Straftaten-Bereich die Dunkelziffer um einiges größer ist als in anderen Bereichen muss nicht genauer erwähnt werden - das dürften die meisten sicherlich wissen.
    Die Verjährung sollte ab einer gewissen schwere der Straftat (Beispiel von Red Shanks - "kleiner" Diebstahl) aufgehoben werden.

    Ich hoffe auf gute Diskussionen hier


    Soji
     
  6. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    BILLIG!
    Nur weil eine/r nicht die Lynchmobkeule auspackt, wird gleich argwöhnisch gefragt: "Aber sind Dir denn die Kinder egal?"
    Muss ich darauf antworten?
    Ich denke nicht.
     
  7. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Ich habe dich nett gefragt, da dein 1. Post/Satz für mich unverständlich ist. Daher verstehe ich nicht deine Reaktion. Ich zwinge dich auch nicht zu arbeiten, finde es lediglich schade das du so reagierst.
     
  8. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Was gibts denn an "lugen wie die Hunde" nicht zu verstehen?
     
  9. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Ich finde das eine Schweinerei, wer solch eine Art von Verbrechen durchführt soll dafür aus seine Haftstrafe absitzen.
    Sollte schnellstmöglich geändert werden finde ich.
     
  10. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    ich finde man sollte da etwas differenzieren zwischen sexualstraftaten an kindern und an erwachsenen. ich sehe nicht ein warum so etwas nicht verjähren wollte denn auch wenn es verwerflich und schlimm ist, versteht mich nicht falsch, sehe ich nicht das eine normale sexualstraftat an einem erwachsenen schlimmer sein soll als eine schwere körperverletzung. warum sollte dann hier ein sonderrecht geltend gemacht werden?
    anders sieht die sache bei gewalt an kindern aus. diese straftaten kommen erst sehr spät ans licht häufig erst wenn die tat bereits lang her ist und das kind erwachsen ist. die kinder lassen sich leicht einschüchtern, ihnen ist nicht klar was sie dagegen tun können und, im falle das der täter ein elternteil ist, haben sie angst auf der straße zu landen. genau diese tatsachen nutzen viele sexualstraftäter aus, die unwissenheit und mittellosigkeit der kinder. ich finde hier sollte aus ebendiesem grund die verjährungsfrist aufgehoben werden damit es den leuten nämlich nicht zu einfach gemacht wird. denn viele menschen, die als kinder vergewaltigt wurden trauen sich erst sehr spät damit an die öffentlichkeit zu gehen, meist zu spät.
    das gilt aber, meiner meinung nach, nicht nur für sexual- sondern auch für gewaltdelikte an kindern, eigentlich jegliche form von kindesmisbrauch.
    und wenn man schon nach einem wegfall des verjähens schreit dann sollte man das für alle straftaten tun die einen physischen/psychischen schaden bei menschen hinterlassen. denn: eine vergewaltigung ist schlimm aber man kann hier nicht sexual- und gewaltstraftaten gegeneinander abwägen - das ist blödsinn
     
  11. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    U Made my day... hast du dich jemals mit dem psychischen verfall von missbrauchs opfern beschäftigt? -_-
    erweitere mal bitte dein horizont...
    Frauen die missbraucht werden leiden teilweise noch jahrzente dadrunter und können keine normale beziehung führen... sie leiden...


    Ach kommen die Taten bei erwachsenen nicht oft spät ans licht?
    ach, frauen lassen sich nicht leicht einschüchtern?
    Überdenk den post bitte nochmal...



    Dein post is blödsinn ^^ - sorry is nun ma so in meinen augen...
    zu viel möchtegern halbwissen


    b2t: man sollte die verjährungsfrist aufheben...
    die schweiz hat einen richtigen schritt in die richtige richtung gemacht.
    Missbrauch gehört schärfer verfolgt...

    mfg.
     
  12. 19. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    und? was willst du mir damit sagen? wenn jemand aus heiterem himmel nachts von leuten verprügelt wird leidet der nicht? glaubst du der traut sihc nochmal nachts auf die straße? bei solchen straftaten entstehen immer psychische schäden die irreparabel sind und das opfer noch jahre lang belasten. du bist anscheinend wieder ein typisches beispiel für leute, die sich zu sehr von den ganzen meldungen über missbrauchsfälle in den medien beeinflussen lassen. ich habe nie gesagt das das missbrauch harmlos ist sondern lediglich das körperverletzung genauso schlimm ist. erweiter mal dein einseitiges denken auf verbrechen jenseits der vergewaltigung.

    kannst du lesen? ich habe geschrieben das die kinder einfach noch nicht das wissen haben um überhaupt angemessen reagieren zu können. schon gar nicht wenn sie von den eltern missbraucht werden. an wen sollen sie sich wenden? eine erwachsene frau weiß "theoretisch" was sie nach einem missbrauch tun kann.
    mit deiner argumentation kann man für alles die verjährungsfrist aufheben. denn wenn ich ne frau kaputtschlage und ihr dann sage wenn du was machst bist du dran: die ist dann nicht eingeschüchtert oder was?
    natürlich kommen auch bei erwachsenen die taten teilweise sehr spät ans licht. aber erstens wird das hier in der regel nicht von den tätern bewusst ausgenutzt und 2., wie schon eine zeile darüber geschrieben, kann man diese ausnahmen-bestätigen-die-regel-geschichte auf alle straftaten anwenden, das ist keine entscheidungsgrundlage.
    toll jetzt hast du versucht meinen post zu zerreißen aber bringst selber null argumente. das die schweiz das gemacht hat zählt zumindest nicht.
    zu viel unwissen
     
  13. 20. Januar 2009
    AW: Sexualstraftaten

    verjährungen machen sinn.

    jeder mensch kann sich ändern, nach diesem prinzip handelt die deutsche justiz zumindest.
    selbst bei vergewaltigung, sollte es von fall zu fall immer neu untersucht werden, da man hier keine allgemeine regel angeben kann. einige menschen machen das, weil sie krank sind, und andere weil sie unreif, doof, besoffen waren. bei einem psychisch gestörten, muss man etwas dagegen unternehmen, aber bei der anderen sorte muss man schauen, ob sie sich geändert haben.

    jetzt mag man sagen, was ist mit den opfern, die haben ihr leben lang was davon, aber was haben sie denn davon, wenn wenn dem vergewaltiger das leben versaut wird, obwohl er möglicherweise sich selber schuldig deswegen fühlt?
    in diesem fall kann man keine, auge um auge, zahn um zahn moral anwenden, sondern im prinzip brauchen vergewaltiger in der regel hilfe, weil diese menschen krank sind, und eher nicht, weil sie abgrundtief böse sind.
     
  14. 20. Januar 2009
    AW: Sexualstraftaten

    Yeah

    habe das ergebnis der volksabstimmung gar nicht mitbekommen, aber habe geen die Verjährung gestimmt
    freut mich, dass es ein gutes ende gegeben hat....Klar machen Verjährungen zum Teil sinn, aber Vergewaltigungen und erst recht an Minderjährigen dürfen nicht verjähren, es ist einfach das Letzte und gehört geahndet, ganz egal wann!

    Klar so ein kleiner Diebstahl kann wegen mir fallen gelassen werden, aber Mord und Vergewaltigungen definitiv nicht =)

    schö
     
  15. 20. Januar 2009
    AW: Sexualstraftaten

    Dazu hier ein zur Debatte passender Bericht.
     
  16. 27. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    verjährung sollte in solchen fällen auf jeden fall abgeschaft werden. solche menschen sollen auch ihre volle strafe bekommen.
     
  17. 27. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Verjährungen bei Sexuellenstraftaten an Erwachsenen sollten wirklich verjähren... mir schwebt da sowas wie 30 Jahre vor, ist schliesslich bei Finanztaten so..z.B erzwungene Unterlassungserklärungen. Warum sollten Taten an Menschen schneller ( 10 Jahre ) verjähren wie besrimmte Finanztaten.
    Bei sexuellen Missbrauch von Kindern sollte allerdings die Tat nicht verjähren und ich glaube da auch nicht an eine Art Heilung oder Rehabilitation der Täter. Da denke ich noch ein Schritt weiter und bin dafür das man solche Menschen einschläfern sollte. JA genau.. Ich meine HINRICHTEN... Derartiger Menschlicher Müll hat meines Erachtens das Recht zu Leben verwirkt.

    F.
     
  18. 27. Januar 2009
    AW: Sexualstraftaten

    Ich finde auch, dass eine Sexualstraftat nicht verjähren sollte.

    Der bleibende Eintrag ins Führungszeugnis ist da auch gar nicht so verkerht. Schließlich muss man ja auch dafür grade stehn.
     
  19. 27. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Gott..Sexualstarfatetn sind natürlich schlimm das ist garkeine frage. Aber nen mord ist noch viel schlimmer. Alle schreiben immer so als ob sexualstraftaten die spitze der verbrechen sei aber das ist sie nicht. Verjährung wunderbar. Wenn andere taten verjähren sollte soetwas auch verjähren.
     
  20. 27. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    Das nenn ich mal ein gefundenes Fressen.

    Vorab, ich bin gegen die Verjährung. Aber eine sachliche Diskussion findet jetzt wohl nicht mehr statt! Macht es dich besser als die Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger oder Heroindealer, wenn du sie hinrichtest?

    Anmerkung: ICH WILL KEINE DISKUSSION ÜBER DIE TODESSTRAFE!!!

    Ich meine, sei mal ehrlich zu dir selbst. Drückst du auf den Knopf und der Kinderschander fällt tot vom Hocker, kannst du dich anschließend direkt als nächster hinsetzen und am besten selbst drücken.

    Das Motto: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" kann und darf in solchen Fällen nicht gelten!

    Ein lebenslanges Wegsperren der Verbrecher macht auch keinen Sinn, kostet den Steuerzahler nur deutlich mehr Geld!

    Ich denke man sollte die Leute ihrem eigenen Schicksal überlassen und sie irgendwo in der Wüste aussetzen, mit ner Dose Schmieröl zum trinken!

    Die Relation stimmt hier doch definitiv nicht! Ein Steuerhinterzieher kann noch bis zu 10 Jahren nach seinem VERBRECHEN (nicht Vergehen) dazu belangt werden, ein Kinderschänder ebenfalls. Wo ist da die Relation?
    Ich sehe es fast genauso wie du. Allerdings differenziert sich unsere Meinung in dem Punkt des "Verbrechen-Rankings". Mord und Missbrauch ist meines Erachtens nach, gleichzustellen.

    b2t:

    Eine Verjährung solcher Straftaten macht überhaupt keinen Sinn. Gründe dafür wurden schon durch meine Vorredner zu genüge angeführt.
    Kinder sind hilflos gegenüber solchen Menschen und haben definitiv ein Recht darauf geschützt zu werden. Wenn dieser Gesetzesentwurf dazu beiträgt, dann bitte!
     
  21. 27. Januar 2009
    AW: ...Sexualstraftaten...

    ok.. die Idee mit der Dose Schmieröl ist auch in Betracht zu ziehen... Und nochmal zum Thema Bestrafung. Natürlich gibt es Mörder die es genauso treffen sollte wie z.B Kinderschänder. Nämlich die, die dies krankhaft tun. Ich weiss nicht mehr wann, aber irgendwann hat mal ein Kinderschänder ( nach absitzen seiner Strafe ) im TV gesagt: Man könne Ihn nicht heilen, er würde jetzt nur verstehen das es Unrecht ist. Er säße jetzt nur noch auf Spielplätzen und beobachte die Kinder. Nun mal meine Frage: Wie lange denkt Ihr dauert es, bis er wieder zuschlägt?. Dies trifft vielleicht auch Triebmörder zu und auf andere Triebtäter. Unterscheiden muss mann da aber zwischen Affekt Morden und eben diesen Trietätern.
    Das schlimme daran ist das die manchmal noch nicht mal im Gefängnis landen sonder in der Forensik... und das kostet den Steuerzahler noch mehr. Also nochmal zum Thread: Derartige Taten dürfen auf keinen Fall verjähren, ob Kindesmisbrauch, Vergewaltigung Erwachsener oder triebgesteuerte Morde. Ich glaube auch in keinem der Fälle an die Möglichkeit einer Heilung. Also einschläfern oder wirklich in die Wüste damit.
    Sry wenn das nun ein wenig OT war

    F.
     
  22. 27. Januar 2009
    AW: Sexualstraftaten

    Ich finde , das so Straftaten wie Vergewaltigung und ähnliche Delikte ins Führungszeignis rein müssen . Denn Ich habe auch mal in den Nachrichten gesehen , das ein Kinderschänder nach der Freilassung wieder in einen Jugendtreff oder sowas gearbeitet ...und sowas darf einfach nicht sein !
     
  23. Video Script

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