Mängelkarte bekommen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von HaGGi, 21. Januar 2009 .

  1. 21. Januar 2009
    Hi,

    ich wurde heute morgen hier in Hamburg von der Polizei angehalten.
    Haben dann alles gecheckt und haben auch geguckt, dass alles eingetragen is. (steht alles im fahrzeugschein). War auch alles i.O. außer dass das Fahrwerk nicht eingetragen ist( also kein Gutachten vom Tüv vorhanden) Hab dann gesagt, dass ich das wahrscheinlich noch zuhause liegen hab (vom Vorbesitzer) und ob ich ihm das in den nächsten Tage vorzeigen könne. Er sagte OK und stellte mir eine Mängelkarte aus. Jetzt hab ich jedoch doch kein Gutachten. Jetzt ist die Frage: Meint ihr wenn ich das Fahrwerk jetzt neu eintragen lasse, dass der Polizist dann meckert, weil ich davor ja ohne BE gefahren bin? Der sieht das ja am Datum von der Bescheinigung, dass ich das neu eingetragen hab. Oder meint ihr ich muss das nur vorzeigen und dann ist alles ok?

    Hoffe ihr könnt mir helfen bw is klar

    Gruß, HAGGi
     
  2. 21. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Fahrwerk musst du doch so oder so eintragen lassen .....

    Am besten ist aber du googelst mal nach dem Gutachten, ausdrucken und ab damit zur Polizei. Sie wollten ja anscheinend das Gutachten und das besorgst du einfach. Gibt genug Quellen dafür im Internet ....also da nichts zu finden ist eigentlich unmöglich
     
  3. 21. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Ja das Gutachten hab ich ja und eintragen lass ich das Fahrwerk ja auch. Die Frage is nur ob der Polizist mir ne Strafe dafür gibt, dass ich zu dem Zeitpunkt, als er mich angehalten hab keine Bestätigung vom Tüv hatte, oder ob er sagt egal, hauptsache jetzt ist es eingetragen. Weil ich dachte ja dass ich die EIntragung zuhause hab. Das hab ich ihm auch erzählt. Das is aber nicht so!!
     
  4. 21. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Achso sorry dann hab ichs falsch verstanden .....joa is gelaufen ...denke da wird ne Strafe auf dich zukommen .....hättest menn lieber ne andere Ausrede benutzt ^^

    Also ich fahr schon seit 1 Jahr mit nicht eingetragenem Fahrwerk rum und wenn sie mich mal anhalten sollten und Fragen werd ich Ihnen sagen das ich es erst seit 1 Tag oder so drinnen hab und erstmal teste .....da werden die bei uns garantiert nichts sagen (ja unsere Polizei ist nicht so die härteste)

    Also ich denke das gibt ne Strafe weils zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht eingetragen war und du (dummerweise) gesagt hast du hast die Papiere etc zu Hause .....Wird aber nicht die Welt sein

    PS: Ich hoffe ich habs jez richtig gerafft ^^
     
  5. 21. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    was n des für n fahrwerk?
    wenns ein koni is ohne gewinde dann is des eintragungsfrei, ansonsten gibts glaub ich n punkt wegen fahren ohne betriebserlaubnis, kannst des allerdings auf den vorbesitzer schieben, wenn er das auto so verkauft hat mit dem hinweis das alles eingetragen ist, steht es nicht drinn, is es deine pflicht dich darum zu informieren und du hast leider pech gehabt, man kann das verhandeln versuchen, kommt halt auf den poli drauf an
     
  6. 21. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    sind Koni Dämpfer mit Tieferlegungsfedern.

    @Blubberbob: DIe Polizei hat mich vorher auch schon 3 mal angehalten und nichts ist passiert. Doch wenn man mal an einen gerät, der Ahnung hat, dann klaptt deine Ausrede bestimmt auch nicht. Die haben se bestimmt schon 20x gehört.

    und das is doch die Welt, da ich noch in der Probezeit bin und deshaln ne Nachschulung machen müsste (ca. 400€+2 Jahre Probezeitverlängerung)
     
  7. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    schau dir die marke der federn an, ist beides von koni, so sind diese eintragungsfrei, nur manche bullen n sich da rum... kenn ich gut, hat n kumpel von mir auch gehabt im polo und da gabs jedesmal stress weil du dafür auch keine abe brauchst
     
  8. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Hi,
    da Du eine Mängelkarte bekommen hast ist das gal wann Du es eintragen läßt. Du kannst es also jetzt eintragen lassen ( das mußt Du auch, oder das originale wieder einbauen ) Nach dem eintragen fährtst Du dann damit zur polizeidinststelle und zeigst es vor. Die Mängelkarte legst Du ebenfalls beim TÜV vor er stemmpelt die dann ab, weil der Mangel ja behoben ist. Mit beiden Papieren wie gesagt zur Polizeidienststelle und vorzeigen, damit ist das dann erledigt. Eine Geldstrafe kommt trotzdem auf Dich zu, und evtl. auch Punkte in Flenzburg....
    so long
     
  9. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Also ich hab das jetzt das 2. mal von dir gehört aber glauben kann ich es nicht .....wenn irgendwelche gravierende Sachen am Auto geändert werden, muss das eingetragen werden, z.B. Fahrwerk, Felgen, Stossstangen (wegen der neuen Länge des Autos). Also glauben tu ich dir net ...

    Hätte gerne mal ne Quelle die deine Aussage bestätigt ....
     
  10. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Sorry, aber das kann und will ich nicht glauben, dass man das Koni Fahrwerk nicht eintragen lassen muss. Die ABE möchte ich mal gerne sehen.
     
  11. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Moin Moin,

    es empfiehlt sich, das Fahrwerk eintragen zu lassen, schon aus versicherungsrechtilichen Gründen. Eintragen sollte kein Problem sein beim Tüv / Dekra. Falls du ein Unfall verursachts und sich ein Gutachter dein Fahrzeug ansieht und merkt, dass das Fahrwerk nicht eingetragen ist, kannst du den Schaden selber Zahlen, da kein Versicherungsschutz mehr ist.

    mfg
     
  12. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    das mit dem versicherungsschutz is falsch, es muss nachgewiesen werden, dass die teile schuld am unfall sind
    wie wollt ihr ne abe sehen, wenns keine gibt??
    solang ihr koni dämpfer fährt, die nicht gekürzt sind und koni federn dazu, die haben dann ne abe, genauso wie weitec, kw, fk etc..
    ne eintragung is bei gekürzten dämpfern oder gewindefahrwerken nötig, ansonsten nicht und übrigens, werd ich keine abe online stellen, schreib koni an und die werden dir das bestätigen
     
  13. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    bis jetzt hat er noch garnichts von Geldstrafe oder Punkten erwähnt. Meinst du der macht da echt noch Stress? Glaub ich versuch dann bisschen zu verhandeln, dass es bei einer Geldstrafe bleibt.
    Manche Polizisten sind ja auch nett^^

    Und laut meinem Wissen muss man Koni Stoßdämpfer nicht eintragen, aber Tieferlegungsfedern muss man auf jeden Fall eintragen. Egal ob nur Federn oder Gewindefahrwerk oder sonst was.
    Ich hab ja Konis mit Nutenverstellung und da hab ich auch schon überlegt meine Originalen Federn einzubauen und die Konis auf unterste Nut zu machen. Dann is mein Auto tiefergelegt, aber mit den Originalen Federn, also eintragungsfrei. Würde mir der Polizist dann zwar nicht glauben, aber der Tüv würde ihm das ja bestätigen. gute idee?
     
  14. 22. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Naja ist wohl eher Quatsch was du erzählst .....Dämpfer musst du eh nicht eintragen sondern nur Federn es sei denn es ist n Gewinde..... Weitec Federn zB muss man eintragen (musste ich schließlich auch), also wie gesagt wohl eher Quatsch. Koni kann sich da auch aus den Vorschriften nicht rausreden.

    Sorry das ich dir das nicht glaube aber es klingt halt komisch.


    PS: Ich lasse mich wie gesagt aber gerne eines besserne belehren.
    Hab auch grad gegoogelt und da find ich auch nichts "anständiges" !!!! darüber.
    Dämpfer wie gesagt eintragungsfrei (ausser Gewinde) und Federn müssen eingetragen werden.
     
  15. 24. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    Mag sein, dass die Dämpfer eintragungsfrei sind, aber die Federn nicht Der Einbau des Fahrwerks führt zu einem verändertem Fahrverhalten und das muss vom TÜV geprüft werden
     
  16. 24. Januar 2009
    AW: Mängelkarte bekommen

    im allgemeinen, wenn irgendwas am Fahrwerk (oder sonst wo) geändert wird z. B. Sportfeder, Fahrwerkssatz - womit die Originalteile ersetzt werden um das Auto tiefer zu legen, sollte eine Achsvermessung vorgenommen werden (wie Stifty meinte: verändertem Fahrverhalten oder anders gesagt die Achsgemetrie hat sich geändert). Dann sollte man das Fahrwerk eintragen lassen damit die Fahrzeug änderung auch im Kfz-Schein steht. Wenn man das nicht macht und keine Dokumente über die änderungen hat z. B. ABE, Teilegutachten und man baut ein Unfall, dann zahlt die Versicherung nicht, weil die ABE des Fahrzeugs mit der Veränderung des Fahrwerks nicht mehr gültig ist. Somit besteht auch kein Versicherungsschutz mehr.
     
  17. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.