Hundehaftpflicht

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Strawberryhills, 31. Januar 2009 .

  1. 31. Januar 2009
    Hab neulich ne Hundehaftpflichtversicherung abschliessen wollen, weil mein Hund Zerstörungswahn hat und immermal in Urlaubsbetreuung geht.

    Naja ich will keine Werbung machen - ist bei der Axa ...

    Hab jetzt die Formulare zugeschickt bekommen... das sin millionen blätter, beidseitig bedruckt, in ganz klein...
    Soll ich mir das echt alles durchlesen? oder gibts da tricks worauf ich bloß achten muss oder so?
    Das is ja die Hölle ...
    Glaub in ferner Zukunft hat sich mein Mann damit rumzuschlagen =)

    Würd ja sagen BW geht raus, aber das ist ja für die Katz xD (kleiner hundewitz)
     
  2. 31. Januar 2009
    ehm ja ich würd alles durchlesen ^^
    nur zur deiner eigenen Sicherheit XD
     
  3. 31. Januar 2009
    dauert zwar ein wenig aber lies dir lieber alles durch nicht das du durch Tricks was überliest und dann ein böses erwachen hast...

    sowie ich bei meinem PC der plötzlich weil ich Vorort gekafut habe nur 2 Jahre gewährleistung hatte statt wie im Inet bei Online Bestellung 2 Jahre Garantie^^
     
  4. 31. Januar 2009
    naja reicht es nicht zu wissen, dass die alle schäden bis 1ne millionen Euro übernehmen? Also bei Personen und Sachschäden... und wie viel das im jahr kostet?

    Mir reicht zu wissen dass wenn sie was woanders kaputt macht, oder iwas wegen ihr kaputt geht, dass das bezahlt wird!
     
  5. 31. Januar 2009
    Wenn du Bock hast, kannste dir ja die Versicherungsbedingungen durchlesen. Da steht das drin, was für dich interessant sein kann (wann leistet der Versicherer? welche Ausschlüsse gibt es? in welchem Umfang wird Versicherungsschutz geboten? Welchen Obliegenheiten (sehr wichtig!!) unterliegst du als Versicherungsnehmer? etc.). Die Versicherungsbedingungen machen nur einen Teil dieses Papierhaufens aus. Der Rest ist eigentlich Müll, der nicht so wichtig ist.

    Die Versicherer, bzw. die Vermittler sind gesetzlich dazu gezwungen, dir diese Papierfluten auszuhändigen. Dies war ein Schritt in Richtung Verbraucherfreundlichkeit im Rahmen der VVG-Reform 2008. Aber ob das wirklich Verbraucherfreundlich war, ist sehr umstritten. Was wichtig zu wissen ist, sind die Deckungssummen, die jährliche Maximierung und das der Versicherer bei Vorsatz nicht Leistungspflichtig ist, bzw. nach neuem Gesetz nur zu einem bestimmten Prozentsatz Leistungspflichtig ist.

    Aber allgemein kann man sagen, dass du (ihr) mit der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung den richtigen Schritt getan habt. Bei der Haftung aus der Haltung von Luxustieren (u. a. Hunde) besteht nämlich keine Entlastungsmöglichkeit für den Halter und somit ist eine Versicherung hier ziemlich wichtig. Du brauchst jetzt also nicht Angst haben, dass man euch da totalen Müll aufgeschwatzt hat. Ich hoffe nur, dass ihr ebenfalls eine Privat-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen habt?

    Edit: wobei noch zu sagen ist, dass 1.000.000 EUR Deckungssumme für Personen-/Sachschäden ziemlich niedrig ist. Normalerweise bekommt man auch 3.000.000 EUR für einen günstigen Beitrag.
     
  6. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    Geschafft - Meine Bestie hat den ersten Schaden angerichtet.
    Nachbarin angesprungen, Treppe runtergefallen, Zähne ausgeschlagen....
    Also die Nachbarin, net der Hund.

    Aber die Sache is nicht ganz Koscher, die behauptet dass vom Sturz von 4 Stufen eine Skiunterhose und ihre Winterstiefel kaputt gegangen seien.

    Soll ich der Versicherung sagen dass ich glaube dass das it ist, oder soll ichs dabei belassen?
    Soll ich der Versicherung melden dass ich glaube dass einfach ihre Treppe nicht geräumt war und sie deshalb ausgerutscht ist?

    Nicht dass es heißt beihilfe zum Versicherungsbetrug (und ja ich will ihr eins Auswischen) Aber halt alles aufm rechten Wege. Ist ja echt so dass ich das alles Anzweifel, weil sie die Sachen bloß neu haben will (ua auch ne Armbanduhr)

    Wie gesagt, ich bin neu in der Welt und weis net wie ich mir ärger erspar und trotzdem das richtige mache...

    Hilfen wären nett ( + 3 Punkte BW ^^)
     
  7. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    Sie kann nicht nachweisen ob das Ding vorher in Ordnung war.
    Das ist nur ne Masche damit sie ne schei* neue Hose bekommt mehr aber auch nicht.

    Wenn es klar ist das dein Hund dran schuld ist dann schreibst du der Versicherung das es dein Hund war, aber das du weißt das die Hose dadruch nicht kaputt gegangen ist.
    Wenn sie dann mit Zeugen oder sonstwas ankommt dann haste natürlich den kürzeren gezogen, aber in erster Linie würde ich es erstmal vor der Verischerung anzweifeln, da sie ja viel erzählen kann wenn der Tag lang ist !

    Meine Hunde haben zwar noch niemandem was zu leide getan, aber gerade wenn es um das eigene Tier geht dann würde ich erstmal jede Unterstellung anzweifeln wenn du nicht selber direkt daneben standes, weil der Hund / die Hündin ja nicht sprechen kann.

    Und für etwas zahlen was du nicht gemacht hast ?
    Das willst du ja selber nicht oder ?


    MFG Fle3
     
  8. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    Naja, wie ich weiter oben schon beschrieben habe, hast du aus der Haltung eines Luxustieres keine Entlastungsmöglichkeit. Dies bedeutet, dass du der Gefährdungshaftung unterliegst und du die Beweislast trägst. Du musst beweisen, dass der Hund nicht Schuld war. (Edit: falls es dich interessiert: § 833 BGB)

    Das ist so ähnlich wie bei der Haftung aus der Haltung eines Kfz. Sobald du jemanden anfährst, hast du keine Möglichkeit mehr dich rauszureden, da du der Gefährdungshaftung unterliegst. Hat dein Hund deine Nachbarin also wirklich angesprungen, wirst du den Anspruch wahrscheinlich gegen dich gelten lassen müssen.

    Aber sag deinem Versicherungsvertreter ruhig, dass du nicht glaubst, dass der Unfall wegen deinem Hund passiert ist. Die Haftpflicht-Versicherung trägt nämlich ebenfalls eine passive Rechtsschutzfunktion und wird versuchen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Und wenn die auch berechtigte Zweifel an der Sache haben, werden die versuchen den Fall zu untersuchen. Somit brauchst du dann auch keine Angst haben, dass die dir Beihilfe zum Versicherungsbetrug vorwerfen werden.

    Aber wie gesagt denke ich nicht, dass du aus der Nummer rauskommen wirst. Wenn dein Hund sie tatsächlich angesprungen hat, kannst du dich eigentlich nicht mehr rausreden. Bleibt nur zu prüfen, ob die Hose wirklich wegen des Sturzes gerissen ist. Nur gut, dass du eine Versicherung abgeschlossen hast
     
  9. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    Ja, denk ich auch, zum ersten mal was richtig gemacht xD und rechtzeitig ....

    Naja, dass der Hund die angesprungen hat bezweifel ich nicht, auch nicht dass die deshalb womöglich gefallen ist.
    Aber defintiv ist da keine SKI !!!! unterhose und keine Winterstiefel kaputt gegangen!
    Also der ihren Kleiderschrank will ich net bezahlen.Gut, das macht die Versicherung. Aber wenn ich alles schweigend hinnehme ist es ein Schuldeingeständnis, und das seh ich auf gar keine Fall ein.

    Die hat schonmal behauptet unser alter Hund hätte die gebissen. Gabs wesenstest und raus kam dass der Hund NIE NIE beißt. gingse auch leer aus die ****** ******


    Also ich will auf jedenfall kontern. Ich handel mir also höchstens Nachbarschaftskrieg ein?
     
  10. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    Wenn es Tatsache ist, dass der Hund sie angesprungen hat, kommst du aus der Haftung nicht raus. Je nach dem wie hoch der Wert der Hose und der Stiefel war, wird der Versicherer möglicherweise Versicherungsdetektive einschalten, die überprüfen werden, ob der Schaden aus dem Sturz resultierte. Aber wenn es sich nur um geringe Werte handelt, wird er das nicht machen und den Schaden einfach bezahlen.

    Da du in der Haftung stehst und diese durch den Versicherungsvertrag auf den Versicherer übertragen wird, kannst du dich auch nicht gegen eine Auszahlung wehren. Du musst das dann einfach so hinnehmen.

    Frag da einfach mal deinen Vertreter, was er jetzt weiter veranlassen wird. Ich gehe davon aus, dass der Schaden bezahlt wird, weil der Aufwand für den Versicherer viel zu hoch wäre.

    Achja, und erwähne deinem Versicherungsvertreter gegenüber bloß nicht, dass du deinen Nachbarin nicht leiden kannst. Sonst erweckst du schnell den Verdacht, du hättest vorsätzlich gehandelt. Vorsatz ist in der Haftplicht-Versicherung nicht mitversichert. Lass dir also nicht anmerken, dass du sie eigentlich nicht ausstehen kannst. Erwähne ihm gegebüber einfach nur, dass du nicht glaubst, dass die Hose und die Stiefel auf Grund des Sturzes kaputt gegangen sind. Dann musst du halt abwarten, was der Versicherer veranlassen wird.
     
  11. 17. Februar 2009
    AW: Hundehaftpflicht

    okay danke! Werd mich genauso verhalten. Sachlich bleiben wollt ich schon. Dachte nur dass da nicht mehr kommt als nötig.

    Bewerten muss ich dich später, hab ich erst gemacht ^^
    naja 3 punkte is ja net so tragisch...

    Thread bleibt erstma bitte offen, weil ich ja net weis was noch kommt xD

    So Far
     
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