Fremdes Auto - Versicherung?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Got2Be, 8. Februar 2009 .

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  1. 8. Februar 2009
    hi,


    ich bekomme für etwa 4 Tage das Auto von der Mutter einer Freundin, weil wir weiter wegfahren wollen (bleiben jedoch in DE)

    jetzt ist die frage, kann ich das auto ohne weiteres so nehmen? oder brauche ich irgendwelche bescheinigungen, dass ich das auto fahren darf ?
    & wie ist das mit der versicherung und so ?


    naja, hoffentlich weiß da einer weiter


    bewertungen gehen für jede sinnvolle antwort raus
     
  2. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    je nachdem wie sie das versichert hat!

    Es gibt bei der Verischerung Tarif Optionen wo man einstellt das der Fahrer mindestens 25 seien muss (ist günstiger)...

    da muss sie sich mal erkundigen also da gibts einige "Tarife"... es ist teurer jemand junges ans Steuer zu lassen!

    Ansonsten brauchste nur dein Führerschein und die Fahrzeugpapiere
     
  3. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Drittschäden (Haftpflichtschäden) sind offiziell immer mitversichert, aber Versicherungen versuchen da im SChadensfall eigentlich immer drum rum zukommen. Wenn es also sowas gibt wie "Palme" gesagt hat, dann lass das am besten vorher umschreiben.
     
  4. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?


    ok danke


    ich lasse noch bisschen heir offen, vllt kommt noch was anderes .. nur um sicher zu gehen



    & wie geht das? wo muss man das machen lassen?
     
  5. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Da muss die Mutter deiner Freundin einfach zu Ihrer Versicherung gehen und da entweder kurz nen kleinen Brief verfassen wo der Antrag drinsteht, oder einfach mit Ihrem Versicherungsvertreter reden.
     
  6. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    bin mir nicht ganz sicher aber du musst doch nen Tarif nehmen oder net?

    haste dann net ne "mindestlaufzeit" oder so? Is ja doof wenn sie dann so 3 monate oder so dafür zahlen muss das er 2 tage fährt^^
     
  7. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?


    achso und wie nennt man das genau, also was soll sie in den antrag schreiben ?

    "ich möchte mein auto einem 18 jährigen für 4 tage überschreiben" oder so??

    sry dass ich so wenig ahnung davon habe
     
  8. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Es kommt darauf an wie das Auto versichert ist. Also ob es jeder Fahren darf, oder nur die Mutter deiner Freundin bzw. nur die Familie. Fragt doch am besten mal nach. Auto überschreiben ist schwachsinn, hat ja nichts mit dem Fahrzeugbrief/-schein zu tun, sondern mit der Versicherung.
     
  9. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Also, ich kann was zur DEVK sagen. Dort sind die Wagen meiner Eltern und auch meiner versichert. Wir haben extra bei denen abgeklärt, wie das ist wenn mein jüngerer Bruder oder ich mal mit den Autos meiner Eltern fahren. Aussage der DEVK: gar kein Problem, wenn das nicht regelmäßig vorkommt und eher mal die Ausnahme ist. Solltest also nicht zwei Mal im Monat nen Unfall mit dem Auto verursachen ;-) Also hat uns unser Versicherungsvertreter dazu geraten meinen Bruder und mich nicht als offiziellen Fahrer eintragen zu lassen. Ob das eine grundsätzliche Haltung aller Versicherungen ist, weiß ich nicht. Am Besten einfach mal da nach fragen.

    /Edit: Laut unserer Angaben an die Versicherung fahren als nur mein Vater + Ehefrau mit seinem Auto und falls doch mal wer anders fährt, stellt das kein Problem dar. Also einfach mal bei der Versicherung anrufen, denen sagen, dass das nur mal die Ausnahme ist und dann sollte das eigentlich gegessen sein.
     
  10. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Das ist so leider nicht ganz richtig.

    Haftpflichtschäden verursacht durch nicht berechtigte Fahrer (z. B. zu junge Fahrer) sind offiziell nicht mitversichert. Der Versicherer ist im Schadenfall wegen des sogenannten Direktanspruches allerdings dazu verpflichtet, jeden Haftpflichtschaden erstmal zu zahlen. Das Geld wird er sich aber beim Verursacher wieder zurück holen, wenn er laut Versicherungsschein nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu führen. So ist die normale Vorgehensweise.

    Deine Mutter sollte einfach kurz zu ihrem Vertreter gehen und fragen, wie das jetzt aussieht. Die werden ihr schon sagen, was zu tun ist. Aber aufjeden fall brauchst du eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer, dass du für dieses Zeitraum das Fahrzeug benutzen darfst. Sonst bist du im Schadenfall angeschissen.

    Ob der Versicherer so eine Bescheinigung ausstellt, steht natürlich noch nicht fest. Wie gesagt, einfach beim Vertreter mal nachfragen.
     
  11. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Am besten ist da immer, ab zur Versicherung oder dort anrufen, Problem schildern und dann gucken was die sagen. Ist immer das beste. Wenn hier jez zB it gepostet wird, du glaubst es und baust n Unfall bist DU nachher der gearschte....

    Also sowas immer direkt an der Quelle abklären, geht wie gesagt auch per Telefon, da hat man direkt ne Rückmeldung (nicht so wie beim Internet)

    EDIT: Wie du an den obrigen Posts siehst gibt es da schon genug Unstimmigkeiten, ich würd mich auf solche Aussagen nicht verlassen, wäre mir alles zu wage.
     
  12. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Hallo,

    ich hab das auch schon mal gemacht, musste da aber nur bei der Versicherung (Allianz) anrufen und denen sagen, dass ich die nächsten 5 Tage das Auto benutze. Der Typ hat gemeint, wenn des nur ein paar mal im Jahr ist, ist sowas kein Thema. Hab dann auch ohne mehr zu zahlen, ohne umschreiben und dergleichen mit dem Auto fahren dürfen.

    Einfach mal anrufen und nachfragen, ist in deinem Fall warscheinlich das Beste.

    Dr.Diener
     
  13. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    Ich wusste mich grad nicht so genau auszudrücken, aber ich denke das ist richtig so.
    Aber auch da gibts wieder Schlupflöcher, wenn du zum Beispiel das Auto des Versicherungsnehmers benutzt hast, um diesem irgendwas zu besorgen wie Lebensmittel oder so, muss die Versicherung den Schaden trotzdem übernehmen
    Aber das fällt bei nem Urlaub ja raus

    Einfach zum Vertreter gehen und mit dem reden, ist am einfachsten
     
  14. 8. Februar 2009
    AW: Fremdes Auto - Versicherung?

    vielen dank für eure antworten, ich werde morgen erstmal da anrufen (BKK Aktiv) und nachfragen, was genau sache ist

    danach werd ichs der mutter weitergeben und die soll sich dann um eine evtl. bescheinigung oder so kümmern, vielen dank an euch alle !
     
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