50 Khm zu schnell in der Probezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von elmo, 19. Februar 2009 .

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  1. 19. Februar 2009
    Moin ,

    ne freundin von mir wurde außerorts geblitzt , 50 zu schnell in der probezeit.

    sie wurde schonma mit 20 zu schnell geblitzt . was muss sie jetz erwarten ? lappen weg ?


    gruß
     
  2. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    Nö sie kriegt nen Orden.

    NA klar ist der Lappen weg selbst wenn sie nicht mehr in der Probezeit wäre.

    +Nachschulung+Probezeitverlängerung+Punkte also das volle Programm


    E// GUCKST DU
     
  3. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    50kmh ist aber schon ne Menge
    Wie Blade gesagt hat, volles Programm.
    Ca. 200öcken 3 Punkte, Fahrverbot, Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
     
  4. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    also wenn du alles zusammenrechnest was du alles sie alles zahlen darf bekommste nen neuen lappen für sind rund 2000 euronen

    Selbst schuld btw
     
  5. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    Mein vater hat das selbe gemacht.
    50 zuviel = 1 monat fschein weg punkte und geldstrafe.
    Das es inner probezeit noch viel krasser aussieht kannst du dir denken.
     
  6. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    Jep Lappen ist weg.

    Allerdings kann so eine Geschwindigkeitsübertretung ja auch eher versehentlich auftreten, wenn man z.B. über eine zweispurige Landstraße fährt, die von Ampeln unterbrochen wird. Wenn vorher 120 galt und dann 70 folgt und man nicht schnell genug runterbremst, dann ist der Lappen schneller weg, als erwartet.

    Für Fahrer in der Probezeit sollte man als Maximalgeschwindigkeit höchstens 20km/h zu viel festlegen, das heißt maximal 70 laut Tacho in der Stadt, 25 im verkehrsberuhigten Bereich etc., dann ist der Lappen nicht weg, es gibt keine Nachschulung oder Probezeitverlängerung und man ist dann in Wirklichkeit meistens nur so 10 km/h über erlaubt Meine Philosophie für das Schnellfahren in der Probezeit =)
     
  7. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    soviel wirds nicht sein. 200euro bußgeld + aufbauseminar, was im schnitt ca. 300euro kostet. viel schlimmer ist die verlängerung der probezeit, da läufst du ja ewig gefahr, dass dir sowas passiert.
     
  8. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    Das is ja ne lustige Sprache, aber davon abgesehen totaler Schwachsinn.
    175€ Nachschulung, 200€ Strafe


    50km/h zu viel sind zwischen 1 oder 2 Monaten Fahrverbot. Aber keine Probezeitverlängerung, wenn Sie vorher schonmal eine hatte (wie du ja mit den 20km/h gesagt hast).
     
  9. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    ....
    "
    Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro [naja eigendlich mehr]) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
    "
    ...
     
  10. 19. Februar 2009
    AW: 50 Khm zu schnell in der Probezeit

    ok , dann weis ich ja bescheit

    thx
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