fehlender Freistellungsauftrag

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von tada, 19. Februar 2009 .

Schlagworte:
  1. 19. Februar 2009
    Huhu,

    also folgendes, meine Eltern hatten für mich Geld angelegt als ich geboren wurde,
    den Sparvertrag hatte ich letztes Anfang letztes Jahr mit 18 gekündigt
    und das Geld ausgezahlt bekommen.
    Jetzt hab ich dieses Jahr eine Jahressteuerbescheinigung zugeschickt bekommen
    und festgestellt, dass meine Eltern keinen Freistellungsantrag auf das Konto
    angelegt hatten, was im Endeffekt heißt es gingen im Lauf des ganzen Kontos
    gut 3000 Euro nur für Zinsabschlagsteuer drauf.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit das im Nachhinein einzureichen oder ist in dem Fall
    alles zu spät?
    Gleiches Problem hatte ich bei einem Tagesgeldkonto meinerseits, bei der comdirect Bank,
    die haben mir aber versichert es sei nicht möglich im Nachhinein eine Einreichung zu machen.

    Irgendwelche Finanzexperten hier, die mir das bestätigen oder widerlegen können und
    auch auf das obere Problem eingehen können?

    Über jede konstruktive Hilfe bin ich dankbar.

    mfg
     
  2. 19. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    leg die steuerbescheinigung deiner einkommenssteuererklärung bei..
    dann bekommst garantiert wieder einen teil raus ;-)
     
  3. 19. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    Müsste ich einen bestimmten Betrag im Jahr 2008 verdient haben um
    das geltend machen zu können, den Tipp hab ich heute familiär schonmal
    bekommen, darauf wusste man mir allerdings keine Antwort.

    Danke schonmal für die Hilfe
     
  4. 20. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    Für 2008 kannst Du noch etwas machen, die anderen Jahre sind 'verloren'.
    In 2008 darf jeder 801 EUR Zinsen steuerfrei bekommen. Wenn Du also nirgendswo schon einen Freistellungsauftrag hattest (oder auch generell), dann machst Du eine Aufstellung aller Kapitaleinkünfte von 2008 (diese hat das Finanzamt intern eigentlich auch schon, aber so läuft das Spiel halt). Wenn dann noch nicht diese 801 EUR ausgeschöpft waren, dann bekommst Du diesen DifferenzBetrag mit der eingereichten Lohnsteuererklärung zurück

    Lars.Riedel
     
  5. 20. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    Ok super vielen Dank für die Info, den Betrag hab ich zum Glück weitgehend noch
    nicht ausgeschöpft dürften noch an die 500 euro übrig sein die für das Jahr 2008
    auch ausreichen.
    Damit wäre meine Frage dann geklärt, werde das dann noch machen die nächsten Tage

    mfg
     
  6. 20. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    ich glaube du kannst auch noch die erklährung für 2007 abgeben. 2006 weiß ich nicht. am besten du rufst bei deinem finanzamt an und fragst da nach bis wann du noch die steuererklährungen abgeben kannst.
    ps die sind da netter als ihr ruf ^^
    mfg
     
  7. 27. Februar 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    Habe mich heute nochmals beim Bänker informiert:

    1.) Jeder Deutsche kann ca. 7000 EUR steuerfrei im Jahr verdienen. D. h. wenn man zusammengerechnet nicht mehr als 7000 EUR Lohn + Zinseinkünfte hat, dann bekommt man alle bereits bezahlten Steuern auf die Zinsen wieder, die über die 801 EUR hinausgehen.

    2.) Für 2007 kannste auch noch eine Lohnsteuererklärung machen ( 2 JahresFrist gilt) - Sorry, hier war ich falsch informiert

    Lars.Riedel
     
  8. 25. April 2009
    AW: fehlender Freistellungsauftrag

    Hey danke für die Info, hab im März? Glaub ich schon die Steuererklärung gemacht und
    direkt 1 1/2 Wochen danach den vollen Betrag zurückerhalten, hat sich sowieso nur
    für 2008 gelohnt, nur da war auf Grund einer Kontoauflösung (frühzeitiger riesen Zinsenberg)
    der Freistellungsantrag nicht ausreichend gestellt.

    Danke für die Infos nochmal, hab dich nochmal bewertet.

    Vllt. hilft das ja Leuten deswegen hab ich auf mein altes Thema hiermit noch geantwortet
     
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