#1 19. Februar 2009 Huhu, also folgendes, meine Eltern hatten für mich Geld angelegt als ich geboren wurde, den Sparvertrag hatte ich letztes Anfang letztes Jahr mit 18 gekündigt und das Geld ausgezahlt bekommen. Jetzt hab ich dieses Jahr eine Jahressteuerbescheinigung zugeschickt bekommen und festgestellt, dass meine Eltern keinen Freistellungsantrag auf das Konto angelegt hatten, was im Endeffekt heißt es gingen im Lauf des ganzen Kontos gut 3000 Euro nur für Zinsabschlagsteuer drauf. Gibt es irgendeine Möglichkeit das im Nachhinein einzureichen oder ist in dem Fall alles zu spät? Gleiches Problem hatte ich bei einem Tagesgeldkonto meinerseits, bei der comdirect Bank, die haben mir aber versichert es sei nicht möglich im Nachhinein eine Einreichung zu machen. Irgendwelche Finanzexperten hier, die mir das bestätigen oder widerlegen können und auch auf das obere Problem eingehen können? Über jede konstruktive Hilfe bin ich dankbar. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag leg die steuerbescheinigung deiner einkommenssteuererklärung bei.. dann bekommst garantiert wieder einen teil raus ;-) + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag Müsste ich einen bestimmten Betrag im Jahr 2008 verdient haben um das geltend machen zu können, den Tipp hab ich heute familiär schonmal bekommen, darauf wusste man mir allerdings keine Antwort. Danke schonmal für die Hilfe + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag Für 2008 kannst Du noch etwas machen, die anderen Jahre sind 'verloren'. In 2008 darf jeder 801 EUR Zinsen steuerfrei bekommen. Wenn Du also nirgendswo schon einen Freistellungsauftrag hattest (oder auch generell), dann machst Du eine Aufstellung aller Kapitaleinkünfte von 2008 (diese hat das Finanzamt intern eigentlich auch schon, aber so läuft das Spiel halt). Wenn dann noch nicht diese 801 EUR ausgeschöpft waren, dann bekommst Du diesen DifferenzBetrag mit der eingereichten Lohnsteuererklärung zurück Lars.Riedel + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag Ok super vielen Dank für die Info, den Betrag hab ich zum Glück weitgehend noch nicht ausgeschöpft dürften noch an die 500 euro übrig sein die für das Jahr 2008 auch ausreichen. Damit wäre meine Frage dann geklärt, werde das dann noch machen die nächsten Tage mfg + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag ich glaube du kannst auch noch die erklährung für 2007 abgeben. 2006 weiß ich nicht. am besten du rufst bei deinem finanzamt an und fragst da nach bis wann du noch die steuererklährungen abgeben kannst. ps die sind da netter als ihr ruf ^^ mfg + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. Februar 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag Habe mich heute nochmals beim Bänker informiert: 1.) Jeder Deutsche kann ca. 7000 EUR steuerfrei im Jahr verdienen. D. h. wenn man zusammengerechnet nicht mehr als 7000 EUR Lohn + Zinseinkünfte hat, dann bekommt man alle bereits bezahlten Steuern auf die Zinsen wieder, die über die 801 EUR hinausgehen. 2.) Für 2007 kannste auch noch eine Lohnsteuererklärung machen ( 2 JahresFrist gilt) - Sorry, hier war ich falsch informiert Lars.Riedel + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. April 2009 AW: fehlender Freistellungsauftrag Hey danke für die Info, hab im März? Glaub ich schon die Steuererklärung gemacht und direkt 1 1/2 Wochen danach den vollen Betrag zurückerhalten, hat sich sowieso nur für 2008 gelohnt, nur da war auf Grund einer Kontoauflösung (frühzeitiger riesen Zinsenberg) der Freistellungsantrag nicht ausreichend gestellt. Danke für die Infos nochmal, hab dich nochmal bewertet. Vllt. hilft das ja Leuten deswegen hab ich auf mein altes Thema hiermit noch geantwortet + Multi-Zitat Zitieren