Fahrwerk+Felgen Eintragung?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von squaLL#63, 25. Februar 2009 .

  1. 25. Februar 2009
    Hallo,

    habe einen Passat 35i bj 95 Facelift mit einem Weitec Gewindefahrwerk (Weitec Hicon GT) in Kombination mit Stilauto SR300 Felgen (205/40/17)

    Die Frage ist ob ich das so eingetragen bekomme? Muss ich dafür auf einen Haupttüv oder kann ich es auch in einer Werkstatt meines Vertrauens von einem Tüv-Menschen, der jeden Dienstag in die Werkstatt kommt, eintragen lassen?

    Habe gehört das man Kombinationen nur auf dem Haupttüv eingetragen bekommt?

    thx an jede sinnvolle Antwort, bw is kla


    gruß squaLL#63
     
  2. 25. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Wenn es für beides ein Teilegutachten gibt, kann es jeder Hinterhof-TÜV, GTÜ, DEKRA, KÜS und sonstwer eintragen.
     
  3. 25. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Jepp brauchs für beides en teilegutachten, dann gehts so.... kann allerdings sein das der tüv mensch rummault wegen gewissen kombinationen, aber bei dienem anliegen dürfte alles problemlos gehen!
     
  4. 25. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Moep falsch, Teilegutachten gelten nur wenn das Teil einzeln eingebaut wird, sollte es ne Kombination geben (wie zB jetzt der Fall) könnte es sein das die Teilegutachten nichtig sind, jedoch sollte das eigentlich kein Problem sein.

    Der TÜV gibt auch gern Auskunft, also nicht scheuen und anrufen
     
  5. 26. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    teilgutachten zählt das wars, in jedem gutachten steht drinn das die wenn die vorraussetzung gegeben ist zählt das teilgutachten, oder macht man bei jeder spurplatte ne einzelabnahme von rad/reifen und fahrwerk??
    wohl eher nicht, was du brauchst um sicher zu sein ist ein wisch wo drinne steht das der tacho noch bei der reifengröße im normbereich ist, was mit ner reifenfreigabe vom hersteller aber gegeben ist
    normal gibts auch kombopreise beim tüv etc. für 2 sachen eintragen die miteinander verknüpft sind, bsp. felgen/fahrwerk, fahrwerk/spurplatten etc.
    hab für meine z.b. 69€ in kombo gezahlt
    haben die felgen kein gutachten wo dein auto eingetragen ist, brauchst du n festigkeitsgutachten der felge und sämtliche papiere, normal langt ein vergleichsgutachten für ne einzelabnahme aus
     
  6. 26. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    kannst auch in deiner werkstatt machen lassen brauchst nicht zum richtigen tüv hab nämlich selber schon erfahrungen damit gemacht

    mfg:golf3v8
     
  7. 26. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    hmmmmm bei kombinationen gibts immer probleme, bei denen dir aber der TÜV am besten helfen kann, wie blubberbob schon sagte....

    erst schaun ob alles klar geht, DANN einbauen
     
  8. 26. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?


    Verwirre hier bitte nicht die Leute, daran ist gar nichts falsch. Mir sind keine Teilegutachten für Fahrwerke bekannt, die durch "Sonderräder" nichtig werden. Und solang die Teilegutachten gültig sind braucht man keine Einzelabnahme ---> man kann es bei allen von mir genannten Prüfunternehmen eintragen lassen.
     
  9. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    das fahrwerk is ja au net problematisch, sondern die felgengröße die dann noch draufpasst....

    un da des 17ner sin, würd ich scho ma nachfragen
     
  10. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Genau so ist es auch. Da es eine Kombination ist kann die Werkstatt deines Vertrauens es nicht machen.
     
  11. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Doch es ist falsch ganz einfach.
    Fährst du ein Fahrwerk mit Teilegutachten ists okay, fährst du nur Felgen mit Teilegutachten ists auch okay, wird aber beides kombiniert kann es Schwierigkeiten geben. Ganz einfach, so is es halt.
    Das hat nichts mit verwirren zu tun.

    Hier zB mal ein Auszug von Weitec Federn:

    III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
    Die Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serienmäßige
    Fahrzeuge. Die Zulässigkeit der Änderung in Kombination mit weiteren Änderungen ist
    für das jeweilige Fahrzeug nach § 21 bzw. § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erneut zu begutachten.

    Denke das reicht soweit erstmal.
     
  12. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    jaa also wenn ein teilgutachten ein abe is dann würde ich dir sagen musste mal googlen mein pa is kfz mechaniker und ich lade ihm die abe´s auch immer ausn inet und beim tüv bekommste auch nur ne kopie also kannste sie dir ja auch ausn inet holen

    MFG TeBoy007
     
  13. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    aber ein "Hinterhof-Tüv Gutachter" ist doch ein amtlich anerkannter Sachverständiger, oder?


    ah und ich habe jetzt noch an der Hinterachse 2 Spurverbreiterungsplatten je 20mm drunter?! Wird das zu viel oder kann ich dennoch die Felgen, Fahrwerk und Spurplatten aufeinmal eintragen?

    danke an alle bis jetzt
     
  14. 27. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    kannst du eintragen ohne probleme, die gutachten zählen immer dafür, das mit dem serienmäßig etc. hat da keinen bezug drauf, überleg mal, wenn du n auto tieferlegst und die kanten umlegen lassen musst, bzw. noch vorne damit du voll lenken kannst und keine lenkeinschlagbegrenzer brauchst musst du die radhausschale bearbeiten, willste dann alles per einzelabnahme eintragen lassen?
    erkundige dich mal bitte vorher bevor man so n scheiss von sich gibt und auf ein satz bezieht, les mal in so nem gutachten weiter und versuch es zu verstehen....
    zu den spurplatten, es steht immer im gutachten vom fahrwerk drinn, wie breit die spurplatten sein dürfen und es kommt auch noch aufs gutachten von den spurplatten drauf an, wie breit die felge sein darf
    normal sind verbreiterungen der achse um 2% erlaubt, mehr wird in keinem gutachten zu finden sein, kann sich unterscheiden von hersteller zu hersteller, musst halt im teilgutachten vom fahrwerk mal nachlesen!
     
  15. 28. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Hier mal ein Link zu einem vollständigen Gutachten: http://www.h-r.com/bin/31026.pdf

    Hier geht bei Punkt III ganz klar hervor, dass das Teilegutachten der Alufelgen seine Gültigkeit behält. Daraus folgt: Beide Gutachten sind gültig. Daher kann JEDE Prüforganisation den Spaß eintragen.

    Wäre schön, wenn du von deinem Weitec auch das vollständige Gutachten posten würdest, denn Auszüge aus dem Gutachten sagen gar nichts. Vielleicht steht woanders noch was von Sonderrädern oder so.

    Wie gesagt, ich konnte bisher Problemlos Fahrwerke mit Felgen eintragen und das nicht nur einmal. Und nein, ich war nicht beim TÜV.

    Am Besten schaut der Beitragersteller mal in sein Gutachten. Dann ist die Sache geklärt.
     
  16. 28. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Ja immerhin ......Teilegutachten für 250er Reifen+ Felge hab ich, Teilegutachten fürn 75/75 Fahrwerk hab ich auch, also bekomm ich das locker auf nem Golf II eingetragen?
    Alles klar, dann werd ich mal losziehen, is ja total easy.

    Schon okay Leute, ihr rallt das wohl nicht so ganz, aber soll mir auch schnuppe sein.

    zu dem Auszug aussm Gutachten: Es steht weiter sonst nichts über Felgen, Spurplatten etc drin, sons hätt ich das wohl auch gepostet.
     
  17. 28. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Dann lass es halt bleiben und renn zum TÜV.

    Obwohl mir deine Ironie nicht verborgen geblieben ist würde es klappen, wenn es:
    a) 250er Reifen geben würde
    b) beide Gutachten auch für den 2er Golf wären (was ich anhand der Reifengröße nicht glaube)
    c) das Gutachten vom Fahrwerk so aussieht, wie z.B. das von mir gepostete

    Ich streite ja gar nicht ab, dass es auch andere Gutachten gibt (wie z.B. deins von Weitec, obwohl ich von der Firma sowieso nix kaufen würde). Bei diesen ist wohl dann auch ne Einzelabnahme fällig.
    Aber komischerweise wurden bisher H&R Gewindefahrwerke, Fahrwerke von KAW und ein FK-Fahrwerk NICHT beim TÜV, sondern bei einer anderen Prüfinstitution (jedesmal eine andere, bin umgezogen) eingetragen. Alle natürlich in Verbindung mit Sonderrädern. Glaubst du ernsthaft, dass auch nur einer von den Prüfern seinen Job auf`s Spiel setzt. Natürlich nicht.

    Von daher: Sieh es bitte ein, dass es mit entsprechend verfassten Teilegutachten (und das waren bisher alle, die ich in den Händen hatte) problemlos möglich ist, die Kombinationen überall eintragen zu lassen.

    Vielleicht gibts wirklich ausnahmen (Weitec). Darum hab ich ja geschrieben, dass der Beitragsersteller in seinem Gutachten nachschauen soll.

    PS: Du kannst mir gerne die Textstelle in dem von mir geposteten Gutachten zeigen, die meinen Ausführungen widerspricht.
     
  18. 28. Februar 2009
    AW: Fahrwerk+Felgen Eintragung?

    Ist ja auch schön und gut das du es immer eingetragen bekommen hast, nur zu sagen das dieses "serienmäßig" zu ignorieren ist (so wie sharken es ja meint) ist lachhaft, ganz einfach.

    Es ist einfach so das gewisse Kombinationen auch mit Teilegutachten nicht eingetragen werden, ganz einfach weil Teilegutachten sich immer nur darauf beziehen, dass das Teil einzeln eingebaut wird. So und nicht anders. Sonderregelungen gibt es natürlich auch, aber pauschal zu sagen das es geht kann man nicht. Kommt immer drauf an was für ein Fahrwerk und was für Felgen.
    Und von der Meinung könnt ihr beiden mich auch garantiert nicht abbringen, weil ich definitv weiss das ich Recht habe.


    Es geht dabei auch nicht darum das es Weitec ist, ist bei anderen genau so.
     
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