Würgen [Strafmaß]

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Moglijungleman, 4. März 2009 .

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  1. 4. März 2009
    Hallo Leute wollte mal fragen wie das Strafmaß beim "würgen" ist, wenn der gewürgte danach en bluterguss hat und mit einem seil gewürgt wurde...

    leichte
    gefährliche oder schwere körperverletzung?

    das intressiert mich, konnte nix finden im internet, wäre cool wenn ihr mir helfen könntet danke
     
  2. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    gefährliche bis schwere
     
  3. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Ich weiss es nicht.

    Aber ich stell mir so vor :
    Würgen ? Schwere Körperverletzung mit versuchtem Mord ? Ich mein Würgen ist kein Kinderquatsch im gegensatz zu in die haun
     
  4. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Eben. Und dann noch mit einem Seil O_O
    Dafür gibt es auf jeden Fall harte Strafen und als leichte Körperverletzung geht das auch niemals durch!
     
  5. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Hm das kommt ja immer auf denn Richter und die Situation das ist in Deutschland ja nicht so wie in Amerika wo es nach Prezedenzfällen behandelt wird und der Richter das Urteil dann mehr oder weniger übernimmt hier wird in jedem fall neu geurteilt natürlich richten sich die Richter auch an andere Urteile.

    hmm ich wollte grade mal in meinem StGB nachschlagen aber ich find nur das BGB und das HGB ^^ aber ich meine das ich mal gelesen habe das es bei schwerer Körperverletzung um verletzungen handelt die bleibende schäden am Menschen hinterlassen.
     
  6. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Wenn ne Kopfnuss schon unter schwere Körperverletzung fällt, dann nen Tötungsversuch mit nem
    Seil erst recht xD
    Wenns denn nur bei Körperverletzung bleibt, weil das Würgen an sich tödlich verlaufen kann.
    Vorallem die Absicht des Tötens naheliegt, wenn man jemanden würgt.

    MfG -_//craZe
     
  7. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Ganz klar versuchter Totschlag bzw. Mord
     
  8. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    nope ...
    immer noch gefährliche bis schwere

    les dir ma den gesetztes text zu "vers. totschlag" und 'mord" durch...

    €dit:
    der kopf ist eins deiner wichtigsten nerven systeme...
    also is es natürlich schlimmer als wenn dich jemand mit der faust auf die schulter schlägt ...
     
  9. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    wow is doch härter als ich gedacht habe... nunja danke soweit mhill?
    hast du das stgb nich da?^^
     
  10. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    Schau mal hier:

    Schwere Körperverletzung - JuraForum.de

    Ist aber ohne Seil.

    Oder hier:

    の一覧ページです。

    hier kannste auch noch nachlesen was eine Waffe ist, bzw. welcher Gegenstand zu einer "Waffe" werden kann.

    alos mindestens schwere Körperverletzung.

    Ach ja, wen hast du den gewürgt ?

    MfG
     
  11. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    rein aus meinem gefühl raus würde ich sagen: gefährliche körperverletzung


    weil wenn dus zulang oder zufest machst dann kann der typ schon drauf gehen...
     
  12. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    warst du der würger oder der gewürgte?
     
  13. 4. März 2009
    AW: Würgen [Strafmaß]

    war der gewürgte aber von ner klassenkameradin, die mit sich durchgegangen is... is jetzt nich so dass sie mich umgebracht hätte oder hasst... aber wer weiß schon wie schnell sowas geht^^ danke leute ich close mal sinnvolles hat ne bw
     
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