§86 a? pflicht handy anzuschalten?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Wikinger, 23. März 2009 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 23. März 2009
    tag
    hab am wochenende mein handy in einer kneipe verloren. es landete beim security. hab morgens angerufen er hat sich gemeldet. dann hab ich ihn gebeten es auszuschalten werde es nachm we abholen. der anstatt es auszumachen, schaut er es durch. hat paar bilder sms fotos usw gesehen und die polizei angerufen. vorhin einen anruf der kriminalpolizei bekommen. mein handy liegt bei ihnen, sie würden es gerne durchschauen, ob ich ihnen den pin geben könnte meinte ich nein sicher nicht. jetzt hab ich morgen einen termin bekommen, dann soll ich da antanzen und im beisein dieses herrn polizisten mein handy anmachen damit er es sich anschauen kann.

    hab ich natürlich keine lust zu. jetzt meinte eine bekannte deren freund jura studiert. ich muss es nicht anmachen. mein eigentum. ich weise nach dass es mein handy ist und fertig. allerdings will das der bulle nicht so schnelöl vergessen wie er mir am telefon gesagt hat.

    wenn ich es nicht anmache, werde ich wohl eine anziege bekommen. damit sie es auf richterlichen beschluss anmachen können. wenn ja, bekomme ich eine anzeige wegen § 86 a. geldstrafe bis 3 jahre freiheitsstrafe.


    meine frage. wenn ich mich weiger es anzumachen. werden die gerichtliche schritte einleiten? wenn sie es mir mitgeben so wie der jura student meinte, lösche ich natürlich alles. aber dass wissen die polizisten ja sicher. gibt es eine möglichkeit da iwie raus zu kommen ohne gericht und mit hand<?? kann mir da jemand weiterhelfen?
     
  2. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    anscheinend haste da wohl jede menge illegale drauf. wenns bei der kriminalpolizei landet muss es ja schon was sein. naja du hast denke ich keine chance, wenn du es anmachst schauen sie es durch. wenn du esn ich anmachst beschlagnahmen sie es und holen sich nen richterlichen beschluss und durchsuchen es dann. löschen wird wohl nichts bringen kann man alles ganz easy wieder herstellen. ob die bullen das machen weiß ich jetzt aber nicht. wäre interessant zu wissen was drauf ist dann könnte man deine frage besser beantworten. denke mal es handelt sich um irgendein rechtes zeug oder so. wird verdammt schwer was glaubwürdiges zu erfinden aber naja...wie gesagt was war drauf?
     
  3. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    wovor haste denn angst? Mach doch einfach das handy an und gut ist.
    Oder haste da kinder ographie drinne???
     
  4. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    ....

    desweiteren wichtige nummern. wichtige sms die eigentlich nur für meine augen bestimmt sind!
     
  5. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Tja Wiki, jetzt ist Dir Dein Nazikram auf den Kopf gefallen, was?
    Und jetzt haste Angst
    Dir ist schon klar, dass ich grade sowas von grinse.

    Also, gehste hin, gibste keinen PIN, kann schon sein, das der ne Anzeige schreibt, aber was soll's? Wichtig ist, Du streitest alles ab, lässt Dich nicht von solchen Sprüchen wie "das vergess ich nicht" verunsichern, lösch die Bilder und gut ist.
    Was natürlich passieren kann und nicht unwahrscheinlich ist, ist, dass der das Handy einbehält, wegen Verdunkelungsgefahr, aber damit musst Du dann leben. Dann musst Du über einen Anwalt eine Frist setzen lassen, bis zu der entweder was vorliegt oder das Handy ist wieder da.
    Den Security würde ich verklagen.
    Und selbst wenn Du ne Anzeige kriegst, sag einfach, ihr habt nur rumgealbert
    Darfste halt nicht mit Thor Steinar antanzen bei Gericht
     
  6. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?


    Er sagte doch §86

    Btw, warum klärste das nicht mit deinem Jura Kollegen?
    Behaupte doch einfach das wäre nicht dein Handy
     
  7. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Aber wenn du da wirklich was illegales drauf hast, würde ich mal Anwalt einschalten. Kostet zwar Kohle, aber ist wohl besser als womöglich im Knast zu landen. Ein Anwalt ist der einzige, der dir da sicher Auskunft geben kann.
     
  8. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Wie geil ist das denn.

    Du hast verfassungswidrige Zeichen auf deinem Handy. Finds krass lustig, hast mir grad den Tag gerettet...

    Na ja wirst du wohl nicht viel machen können. Wer ist auch so dumm und hat Nazikram, wenn er ihn schön nötig hat, auf seinem Handy?
     
  9. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    die security hat bestimmt ne aussage gemacht. und bei dem belastendem material wird es sich sicherlich nicht um nummern handeln^^

    gelaufen, verweiger die aussage nimm dein handy mit und warte ab. red mal mitm anwalt drüber und schalte ihn gegebenenfalls ein.
     
  10. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    ich kann mir keinen anwalt leisten. knast werde ich kaum kommen wegen sachen auf nem handy. aber ne geldstrafe.

    ich habe schon gesagt dass es mein handy ist. ich brauche unbedingt die nummern wieder die darauf sind.

    zu dem jura kumpel. es ist nicht mein kumpel. der freund einer freundinn. ich werde heute abend noch mal mit der telefonieren. aber er meinte ich kann es einfach mitnehmen.. wohl kaum.

    mrknut. ich werde das handy wohl kaum mitnehmen dürfen. ist wohl klar dass ich 1 sekunde nachdem ich die wache verlassen habe alles lösche.

    den security kann ich nicht verklagen. er hat ja nur versucht zu schauen wem das handy gehört.. so seine aussage sicherlich.

    @ Dani500.. finde dich auch lustig
     
  11. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    stimmt den Security-Typen würd ich auch verklagen, der hat dein Handy nicht zu durchsuchen das ist Privatsphäre und da Du ihm noch drauf hingewiesen hast es auszuschalten!!!
     
  12. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Die Simkarte wurd wohl auf seinen Namen Angemeldet sein

    Da der Security-Mann dein Handy in den fingern hatte, hätte er alles damit machen können, u.a. auch Dateien Draufladen *zwinker* *unschuldigguck*
     
  13. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    ja das prob ist der klang türkishc oder sowas. wird mir wohl keiner glauben,. außerdem bin ich ja im ach so tollen polizei computer einschlägig drinne.. von daher werd ich da wenig erfolgschancen haben.

    ja stimmt es ist vertragshandy bzw simkarte. von daher ist es klar dass es meins ist
     
  14. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Job, habe mcih schon die vergangenen monate mit so fällen beschäftigt rein interessehalber in Freizeit, und so ne Zwickmühle findet man oft und meistens geht es nciht zu gunsten des betroffenen aus.

    aber ich frage mcih wirklich was so extremes drauf ist, n bekannter hatte auhc mal probleme damit weil aufem pda so rechtradikale videos die "guten alten rechten lieder" etc drauf hatte...
    und da war es aber so dass der nach einigen scherereien mit nem blauen auge davon gekommen ist...und wenn es wirklich so brisant ist, was is drauf?!?

    Achja und als mögliche milderung kann man halt den typen glaubhaft, dass man es eben so gemaht hat eils alle machten, weil man eben in seinem jugendlichen leichtsinn so gehandelt hat^^

    aber das hängt davon ab wie alt du bist , ob es in der situation glaubhaft ist und wie du sonst so drauf bist^^

    und wenn das ding quasi son planer für die nächste rechte organisation is, sieht es schon schlechter aus...

    in ähnlichen fällen, die ich mir zu gemüte geführt habe ist der betroffene aber wie gesagt nicht einfahc damit durchgekomen zu sagen, es ist mein eigentum fertig.
     
  15. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?



    So würde ich es auch drehen und ich mein was sind das für Nummern das sie sooooo wichtig sind etwa rechtsextreme Freunde ? *hust hust*


    Naja is gelaufen würde denen den Pin auch net sagen sagste halt haste vergessen und dann dem Kerl da direkt sagen das du ne Anzeige gegen den Securitytypen machen willst aufgrund dessen, das er dien Handy einfach durchsucht hat :S


    Ich glaube auch kaum das die da nen mega Aufriss machen mit Knast/Geldstrafe dafür is die Sache einfach viel zu undurchsichtig der Kerl könnte alles aussagen und alles gemacht haben [Man kann aber sicher nachvollziehen wann die Sachen aufs Handy geladen wurden]


    Naja viel Glück auch wenn ich Nazis eigentlich net unterstütze
     
  16. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    was hat das jetzt damit zutun?

    da bist du 1. selbst schuld und 2. wenn du weißt das du wenig erfolgschancen hast wieso fragst du dann hier wo niemand jura studiert hat oder sich damit auskennt? red mit dem freund deiner freundin und gut is.
     
  17. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    naja, wenn du von vornherein weißt, dass du da zeug drauf hast, das andre leute besser nicht zu gesicht bekommen sollten, hättes da besser nen pw reingemacht.

    dennoch ist es so, dass sie dich nicht dazu zwingen können, den pin einzugeben.
    das ist eig. wie mit deinem pc/safe usw. dich kann niemand zwingen irgend einen pin oder kennwort preiszugeben.

    wenn du das handy wieder mitnehmen darfst, kannst du es einfach in den werkszustand zurücksetzten o.ä. dann hätte sich die sache eig. erledigt, weil sie ja dann später auch nixmehr finden würden, wenn sie es nochmal einziehn.
    fraglich ist eben nur, ob du das teil mitnehmen darfst, weil die ja den verdacht haben, dass da eben illegales material drauf ist.
    hängt denke ich jetzt vom richter ab, wenn er der meinung ist, dass dieser verdacht ausreicht, kann der veranlassen, dass die den pin versuchen zu knacken un dann eben schaun, inwieweit das möglich ist, ka, da müsste man sich nochmal genau informieren.
     
  18. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    ich weis nicht wer hier jura studiert, anwaltsgehilfe oder sonst was ist fragen kostet nicht

    dass mit dem türkisch war darauf bezogen dass er das in den fingern hatte und drauf machen hätte können was er will.. es sind fotos von mir die nicht gut kommen. sms mit treffpunkten zb. nummern von konzerten... infonummern....

    und zu dem jura student. wie gesagt nicht mein kumpel. ich warte bis heut abend bis mich die freundinn anruft. und die fragt auch nur das was ich heute mittag gefragt hatte. mehr nicht. ich selbe kann nicht mit dem reden,.
     
  19. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Mal ein technischer Einwand, der PIN ist ja von der SIM-Karte abhängig und wenn es illegale Daten in Form von mp3, video etc... sind, dann sind die ja meistens auf dem Handy oder auf ner Speicherkarte, aber nicht auf der SIM-Karte.

    Dann könnten die Bullen doch einfach ne andere SIM einlegen und den Speicher des Handys auslesen ?!
     
  20. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    die nummern kann der doch wohl kaum als naziinfonummern identifiziern oder? bei den sms wirds wohl auch schwer oder schreiben dir deine freunde "heute abend am opernplatz hartes nazikonzert!!11einself"?

    wenn man mal drüber nachdenkt..auch wenn man verdächtigt wird ne straftat begangen zu haben ist man nicht verpflichtet passwörter rauszugeben (bestes beispiel truecrypt container) denke das ist mit nem handy genauso.
     
  21. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Haha, Wiki hat wahrscheinlich die halbe Naziszene von BaWü angef****
    Mein Antifaheld
    Naja, wie gesagt, PIN nicht rausgeben, vielleicht haste Schwein und sie finden sie nicht raus
    Und Frist setzen
    Warum Du das allerdings in den Politik-Topic geschoben hast, würde mich mal interessieren. Du weisst selbst, dass es einen Alltagsproblemebereich gibt
    @Knut: Du musst gar nix rausgeben, Kooperation ist keine Pflicht
     
  22. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Mhh joa wenn du schon richtig brisantes Zeug drauf hast wirds dir siher nichts bringen das einfach zu löschen ,wo ein Wille ist ist auch ein weg und die Pozilei findet wenn sie dazu angeregt ist auch sicher einen Weg das alles zu rekonstruieren

    Ja bei der Scurity würde ich mich auch beschweren das geht ja nicht das der so nen scheiß macht .....................
     
  23. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    da kann die security nix machen. die müssen den besitzer raussuchen und da muss man nun mal im handy rumkramen..

    ansonsten kann ich dir leider nicht helfen. vielleicht haste ja einen anwalt in der verwandschaft der dir helfen kann.. ansonsten pech =)
     
  24. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Biete dich als

    V-Mann


    oder


    Kronzeuge

    an.
     
  25. 23. März 2009
    AW: §86 a? pflicht handy anzuschalten?

    Mach dir nicht ins Hemd. Einfach das Handy nicht anmachen und abwarten. Maxmal springt eine kleine Geldstrafe bzw. ein paar Sozialstunden als Schüler raus.

    Der Geldbetrag kann auch etwas höher sein wie in folgendem Beispiel. Dort wurde jedoch Gedankengut verbreitet und nicht nur gespeichert.

    Bei der EM hat jemand in der Bodenseeregion eine SMS verschickt. Beim Öffnen dieser stand folgende Meldung auf dem Display: "Sie haben soeben einen Türken getötet. Bitte leiten Sie die SMS weiter um eine saubere EM zu ermöglichen."

    Der wurde zu 1.800€ Geldstrafe verurteilt. Er war nicht der Schöpfer der SMS sondern hat sie nur weitergeleitet.
    Wow! Der Linksstaat in Aktion.
    Da wären 80% der User hier im Forum ebenso fällig.
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.