Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

Dieses Thema im Forum "Gamer Support" wurde erstellt von bLinD1606, 23. März 2009 .

Schlagworte:
  1. 23. März 2009
    Hallo Leute,

    ich habe vor , meine xbox zu verkaufen. Da ich sie aber ebreits habe reparieren lassen ist sie also auf meinen namen registriert bei xbox. muss ich mich da wenn ich sie verkaufe irgendwie melden und mich abmelden oder ist das egal wenn der nächste sagt ich hab mir die gebraucht gekauft dann ändern die das um oder was muss ich da tun?
     
  2. 23. März 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    Eigentlich müsste der Käufer, wenn sie dann mal zu Microsoft muss, nur den Kaufbeleg oder sowas vorweisen das die sehen, das er die Xbox von dir gekauft hat und die jetzt ihm gehört.

    Gruß W33D_MaN
     
  3. 23. März 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    Nope,

    Garantie kann in Deutschland nicht mit verkauft werden. Nur der Registrar hat in deinem Fall die Garantieleistung.
     
  4. 24. März 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    ach als ob ... du verkaufst die x box und achtest darauf dass deine benutzerkonten weg sind und das wars...
    was soll denn schon passieren und wer achtet darauf wer die xbox von wem gekauft hat????
    dad is ne konsole und kein porsche
     
  5. 24. März 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    er sollte den kaufbeleg haben dann ist es kein problem und bei xbox support anrufen und das sagen ^^
     
  6. 24. März 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    Watt manche labern ^^

    Natürlich geht das das wenn du ihm (dem Käufer) den Kaufbeleg mitgibts, er auch Garantie drauf hat.

    Hatte ich auch mal, warum wird wohl sonst bei Ebay dauernd mit Garantie was angeboten, wäre ja unnütz wenns nicht gehen würde
     
  7. 16. April 2009
    AW: Xbox 360 verkaufen aber Frage dazu

    Dann google mal ein bischen danach. Der Verkäufer oder Hersteller ist nicht verpflichtet die Garantie gegenüber dritten einzulösen. Microsoft stellt sich da auch oftmals quer. Gerade bei registrierten Konsolen. Bei einer unregistrierten kann man das mit dem Gebrauchtkauf einfach verschweigen und die auf sich registrieren. Ist die Konsole bereits registriert (MIT EINER EINMALIGEN SERIENNUMMER) dann hat nur der Registrierte Anspruch auf Garantie. Kann man auch im BGB nachlesen das Garantie nicht mitverkauft werden kann sondern in dem Fall die Privatverkäufer (wenn er Garantie geben will) die Garantie geben muss.
     
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