Frage zur Lohnsteuerklasse 6

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von BamSteve, 17. April 2009 .

  1. 17. April 2009
    Hallo,

    Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und habe dort ganz normal meine Lohnsteuerkarte Klasse eins abgegeben.

    Nun habe ich seit einiger Zeit einen Nebenjob. Dort hat es bis jetzt immer gereicht wenn ich eine Kopie meiner Lohnsteuerkarte abgegeben habe. Es hat sich nie jmd. beschwert und ich habe dort mein Gehalt ohne irgendwelche Abzüge bekommen.
    Doch diesen Monat wurde mir plötzlich einen Teil des Gehalts abgezogen. Als ich dann bei dem Nebenjob nachgefragt habe woran das liegt , sagten die mir , dass ich dort jetzt doch eine eigene Lohnsteuerkarte abgeben muss, da die Kopie nicht mehr reichen würde.
    Die hab ich mit mittlerweile auch schon besorgt, dort steht Lohnsteuerklasse 6 drauf.

    Nun hab ich mir bei Wikipedia mal durchgelesen was Lohnsteuerklasse 6 bedeutet:


    Nun zu meiner Frage. Heißt das für mich nun im Klartext ich muss obwohl ich Auszubildener bin am Ende des Jahres eine Lohnsteuererklärung abgeben um das Geld wiederzusehen?

    und die zweite Frage. Bekomme ich das Geld komplett wieder, da ich ja eigentlich schon Abgaben über meine Ausbildung zahle ? bzw. bekomme ich so viel wieder das sich der Nebenjob noch für mich lohnt ?

    und zu meiner dritten Frage. Ist das überhaupt normal, dass man bei einem Nebenjob auf 400 Euro Basis solche Abzüge hat? Ich komm noch nicht mal annähernd an die 400 Euro und bekomme dann noch 115 Euro abgezogen?

    Ich fühl mich im Moment dafür gestraft, dass ich arbeiten gehe!


    Danke schonmal für eure Antworten und für eure Mühen.

    mfg
     
  2. 17. April 2009
    AW: Frage zur Lohnsteuerklasse 6

    Hi, das Finanzamt weiß nicht, wie hoch deine Bezüge aus dem 1. Arbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse 1) sind. Deshalb haut man dir da ordentlich Abzüge drauf d.h. das Finanzamt geht davon aus, dass du in deinem 1. Arbeitsverhältnis ordentlich Kohle bekommst und darfst deshalb ordentlich blechen bzw. bekommst für deine 2. Arbeitsverhältnis einen viel höheren Lohnsteuersatz.

    Die Lohnsteuer, die du zu viel entrichtet hast, bekommst dann mit der Abgabe einer Steuererklärung wieder zurück.
     
  3. 17. April 2009
    AW: Frage zur Lohnsteuerklasse 6

    Danke schonmal für deine Antwort.

    Also heißt das ich bekomme das komplett wieder ?

    Kann ich beim Finanzamt nicht einfach angeben wie hoch meine Bezüge von der Ausbildung sind ? bzw. wissen die das nicht ?
     
  4. 17. April 2009
    AW: Frage zur Lohnsteuerklasse 6

    Nein, das machst du durch deinen Lohnsteueraussgleich bzw. Steuererklärung am Ende des Jahres.

    So viel ich weiß zahlen Azubis keine Lohnsteuer deswegen dürftest du alles zurück bekommen.

    //
    bei mir war es zum Beispiel so, das ich durch Urlaubs und Sonderzulage über diese ~10k € Jahresgrenze gekommen bin deshalb musste ich für diese Monate auch Steuern abdrücken trotz meines Azubidaseins. Durch den Lohnsteuerausgleich hab ich das geld dann wieder bekommen.
     
  5. 17. April 2009
    AW: Frage zur Lohnsteuerklasse 6

    Das Finanzamt rechnet im Prinzip Einnahmen minus Werbungskosten (Pendlerpauschale&Co) = Einkünfte.

    Von diesen Einkünften werden dann noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Späße abgezogen. Was da raus kommt ist dann dein Einkommen. Wenn dein Einkommen über 7664 Euro ist, musst Einkommensteuer zahlen. Die Höhe richtet sich danach, wie hoch du über 7664 € bist.
     
  6. 21. April 2009
    AW: Frage zur Lohnsteuerklasse 6

    Also bei jobs unter 400€musst du eigentlich keine Steuern oder sonstige beiträge abdrücken. Aber dein 1. Arbeitgeber sprich deine Ausbildungsstelle sollte von einer nebenbeschäftigung was wissen, weil hauptveruflich bist ja nunmal azubi!

    mfg
     
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