#1 6. Juli 2009 Sagt mal ihr lieben - ich arbeite in einem Nebenjob auf 400€ Basis und bei meinem Arbeitgeber ist natürlich auch meine Lohnsteuerkarte. Nun möchte ich in den Ferien nebenbei Arbeiten (Ferienlager) und auch dort verlangen sie meine Lohnsteuerkarte. Werwiewowas muss ich tun? oO Danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Warum braucht man für einen 400€ Job die Lohnsteuerkarte? Es wird doch nichts versteuert? Ich arbeite ebenfalls auf 400€ bei einer großen Softwarefirma und dort haben sie nur meine Sozialversicherungsnummer und das wars dann... Ich empfehle Dir einfach mal mit der Personalabteilung zu reden. Schau' auch mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob Du überhaupt zusätzlich arbeiten darfst. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Ich arbeite für knapp 150€ Zeitungsaustragen und brauch ne Lohnsteuerkarte. Zu deinem Problem, kann ich dir leider nicht helfen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Hol die halt ne zweite Lohnsteuerkarte. Wenn dein Jahresgesamtverdienst unter 7000 nochwas Euro ist kannst du die bezahlten Steuern über den Lohnsteuejahresausgleich zurückfordern nächstes Jahr. Selbstverständlich beide Arbeitsgeber von der jeweiligen Zweittätigkeit unterrichten. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Also ich musste für meinen 400 Euro Job damals auch keine Lohnsteuerkarte abgeben, lediglich den Sozialversicherungsausweis bzw die Nummer ... + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Meistens muss man die Abgeben entfall man mal über 400€ in einem Monat ist denn dann muss es ja über die LSK laufen!! + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte ruf deinen steuer berater an und der sagt dir genau wie es abläuft. Sollange du unter 400 € verdinnst brauchst du es ja nicht mal als einen Job anmelden und deswegen eigendlich keine LSK vorlegen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Wieso sollte er einen Steuerberater haben? + Multi-Zitat Zitieren
#11 6. Juli 2009 AW: Lohnsteuerkarte Also eine weitere Lohnsteuerkarte bekommst du bei deiner Gemeinde. Ob man bei seinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben muss, wenn man einen Job kleiner gleich 400€ als regelmäßige Einnahmen(Stichwort: Minijob usw.) hat, hängt davon ab, ob euch der Arbeitgeber als 400€ Jobber(=> Pauschalbesteuerung und deshalb keine Lohnsteuerkarte notwendig) oder als normale Arbeitskraft führt. Da das mit der Pauschalbesteuerung aber nur funktioniert, wenn du regelmäßig arbeitest klappt das beim Ferienjob nicht ohne Lohnsteuerkarte. Wer mehr wissen will: Lohnsteuerkarte – Wikipedia + Multi-Zitat Zitieren