eidesstattliche erklärung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von 27WERWolf89, 8. Juli 2009 .

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  1. 8. Juli 2009
    Hallo, hab folgende Frage...

    Ich habe vor einem Jahr einen PC beim MM gekauft. Vor zwei Wochen ging er dann kaputt, da aufeinmal kein Bild mehr da war und der PC so komisch piepste. Aufjedenfall hab ich ihn zur reparatur geschickt und gedacht, dass des unter die Garantie fällt weil is ja Hardware fehler...

    So nun bekomme ich heute post, wo drin steht, dass irgendein Lüfter nicht eingesteckt war und nun die Grafikkarte kaputt ist, da diese nicht gekühlt wurde. Aber es fällt nicht unter die Garantie meint der Hersteller... und die Reparatur kostet 214,55€

    Hab beim MM angerufen und gesagt es gibt 2 möglichkeiten...
    entweder zahlen oder eine eidesstattliche erklärung schreiben, dass ich nichts am PC gemacht habe, was ich auch nicht hab...
    Er meinte vielleicht überlegt sichs der Herstelle (Microstar) nochmal und machts doch über Garantie.

    Jetzt wollte ich mal fragen ob jemand schon mal erfahrung gemacht hat oder mir einen Tipp geben kann...?
    200 Euro klingt nicht viel aber ich bin Schüler und kann mir des net leisten und da ich nix am PC gemacht habe sehe ich nicht ein, dass ich des zahlen soll
     
  2. 8. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    also erstmal heißt das reparatur und nicht so komtm nämlcih voon reparieren xD

    so udn 2. mach dich doch da nicht verrückt wann ahst du das genau gekauft? Wenn du doch sagst du hast daran nie was rumgeschraubt war da so eine "sicherheits blombe" drauf wenn ja hast du die geöffnet?

    3. würde einfach schreiben das das nicht sein kann das du hier einen garantie fall bezahlen sollst unterhalte dich da mal mit deinem dad oder so die alten hasen kennen da eher die tricks
     
  3. 8. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Wen du wirklich nichts an dem PC gemacht hast, dan schreib den die eidesstattliche erklärung.

    ( Du sollst den mit einem schreiben und deiner Unterschrieft versichern, das du ncihts an dem PC gemacht hast ).

    Wen du das dan geschrieben hast, gib es ab und der hersteller muss irgendwie bezeugen, das es dein Fehler war oder das du am PC zu gange warst, da es aber nicht der fall ist wirst du warscheinlich nichts für die repapatur zahlen müssen.

    Und wen der Hersteller doch Probleme macht, bist du ja als schüler über deine Eltern Haftpflicht versichert ( sollange deine Eltern eine Haftpflicht versicherung haben ) dan lass es einfach auf dich und wen es nicht anders geht, geh zum Anwalt.


    Microstar ist auch so eine Kleine firma die jedes Geld einsparren muss um nciht pleite zu gehen, deswegen machen die nur stress wegen sowas.
     
  4. 8. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Wenn du und auch sonst niemand aus deinem privaten Umfeld den PC niemals geöffnet habt, dann unterschreib halt die eidesstättliche ERklärung und fertig, wo is des Problem.

    Wobei man festhalten kann, dass sich MM (bzw. Microstar) absolut kundenunfreundlioch verhalten und versuchen, jegliche Verantwortung von sich zu weisen.

    Eine Sache fällt mir noch ein: Ist der PC versiegelt? Wenn ja und wenn das Siegel unbeschädigt ist, dann kannst du das gegenüber MM klar und deutlich sagen, dann ist MM nämlich in der Gewährleistungspflich und du kannst (anhand des Siegels) nachweisen, dass es sich um einen Fehler handelt, derbereits beim Kauf des Gerätes vorhanden war.
     
  5. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Ich hab mcih mal intensiv mit dem Thema "Garantie" und "Gewährleistung" ausseinandergesetzt.
    Du hast in diesem Falle praktisch eigentlich KEINE Chance,
    außer du kannst beweisen, dass in den ersten sechs Monaten der Fehler schon vorlag, denn es gibt KEINE festgeschriebene GARANTIE. Nur Gewährleistung, die geht normal zwei Jahre und beinhaltet nur Fehler, die AM ANFANG schon waren, nicht erst nach ~1 1/2 Jahren.
    Deshalb wär es schon toll wenn die dir das erstatten würden.
    Das Lüfterkabel kann ja von Anfang an nicht richtig eingesteckt worden sein, kann aber acuh sein, dass die dich verarschen und die Graka einfach sonst nen Sprung hatte.
    Wie auch immer, laut Gesetz hast du eh keine Chance, also mach das was die dir anbieten unterschreib das Ding und beeil dich
     
  6. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Schon schlimm, wenn man für ein PC einenn Eid ablassen muss,
    Media Marrkt eben !

    Naja B2t: Hinterfrag mal lieber die Reparatur genauer eigentlich hast du doch Garantie drauf, ich würde mir das nicht gefallen lassen, Saftladen !

    Edit: wie grafix sacht "selber reparieren" oder selber alleine austauschen !

    MfG
     
  7. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Lass dir doch die Kiste schicken und sag du willst es nicht repariert haben, wenn der 1,5 Jahre alt ist wird die entsprechende Graka vllt noch 50€ kosten !! -.-
     
  8. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    das solltest du noch intensivieren, denn:

    ist schlicht falsch. du musst beweisen, dass der fehler zum zeitpunkt des kaufes (bzw. präziser für kenner: gefahrübergang) schon vorlag... nur in den ersten 6 monaten ab kauf/gefahrübergang muss dir der händler (nicht hersteller) beweisen, dass der defekt beim kauf nicht vorlag.

    daher:

    der TS hat nur ein recht auf nachbesserung, wenn er gegenüber dem händler beweisen kann, dass schon beim kauf der lüfterstecker nicht eingesteckt war. und das kann er wohl nicht: wieso verreckt die karte erst nach 1,5a? normalerweise sollte sie deutlich früher den geist aufgeben...
     
  9. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Wenn der PC aber halt noch versiegelt ist, dann ist somit doch praktisch der Beweis erbracht, dass es ein Montagefehler war u8nd der Defekt bei Gefahrenübergang bereist vorlag!

    Wenn alles korrekt montiert gewesen wäre, hätt man den PC soviel schütteln und rappeln können wie man will, davon währe das Lüfterkabel nicht aus dem Stecker gesprungen...
     
  10. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Er muss eigendlcih garnichts beweisen, den der Händler ( MM ) muss beweisen, das das Kabel nach 1/2 Abgegangen ist oder er sich an dem Rechner zu schafen gemacht hat.

    Was das Siegel eigendlich ausschliest und sie somit im das ding Kostenlos austauschen müsse, auser MM reist das siegel und du kannst nichts beweisen und blaibst drauf sitzen!
     
  11. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    nein; lies meinen beitrag oben... danke
     
  12. 9. Juli 2009
    AW: eidesstattliche erklärung

    Der PC war nicht versiegelt...

    ich hatte ihn mal aufgemacht um ein Laufwerk einzubauen, weil des andere fast keine CDs gelesen hat... Ich hab aber nie was anderes gemacht und ach keine anderen Stecker oder so rausgemacht, warum auch ?(

    Hab mal was genau im Brief steht:

    Garantiereparatur Ablehnung durch den Hersteller es liegt eine Mechanische Beschädigung vor. Stromstecker des Lüfters abgezogen. VGA wurde durch fehlende Lüftung beschädigt.

    Hab gedacht VGA wär Grafikkarte ist ja aber ne Kabelverbindung, hab da aber auch nie was daran gemacht...

    Wäre des net gleich aufgefallen oder kommt des erst später?
    Also am Tag wo er kaputt ging, hatte ich ihn morgens an und da liefs perfekt und abends wollte ich wieder an machen und aufeinam gings nimmer?!?!?!?
     
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