#1 2. November 2009 Moin, ich beginne Morgen ein Schulpraktikum im Bereich Gastronomie/Küche und wollte mich mal um die Rechte als minderjähriger informieren. Ich habe gehörtm, dass ich als minderjähriger nur max. 8 Std. arbeiten darf und das Nachtarbeit etc. untersagt ist. Aber ich weiß nicht genau was nun stimmt oder nicht. Habt ihr genauere Informationen zum Arbeitsgesetz für Minderjährige? Nochmal zur Info, ich mache ein zweiwöchiges Schulpraktikum, bin 16 und verdiene kein Geld. Bw's sind klar + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Arbeitsrecht: Besch und Azubi & Azubine - Wie viel m hier ist alles ziemlich gut erklärt und beschrieben + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/ Und da ist das Gesetz selber ;> + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige jah 8 stunde am tag! also höchstens 40 inne woche wen du an einen tag z.b 7,5 arbeitest darfste an einen anderen tag 8,5 aber das das höchste! du mussst mindestens 1 stunde pause am tag haben und eine davon muss mind 30 min lang sein! ich glaube bei der gastronomie gibt es sonderregelungen bei nachtarbeit usw bin mir aber nich mehr sicher! + Multi-Zitat Zitieren
#5 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige jo das was im ersten post steht ist schon richtig ^^ aber wenn u 8 stunden an nem tag arbeitest MUSST du mindestens 1 h pause haben. wenn du iwie bis 6 h arbeitest musst du ne halbe h pause haben.. hab ich von nem plakat in meiner schule aufgeschnappt weil die para klasse n halbjähriges praktikum macht und es da große altersunterschiede gibt... joa weiteres fällt mir ejtzt nicht mehr ein ^^ Yuni + Multi-Zitat Zitieren
#6 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Also mein Cousin hat vor nem Monat auch Praktikum in der Kueche gemacht und er meinte es war stressig und er hatte keine Pausen Er hat als Koch das Praktikum bei nem ziemlich guten Restaurant hier in der Stadt gemacht und er meinte viel Zeit fuer Pause war da nicht. Laenger als 8 Stunden darfst du eig. nicht arbeiten und wie schon oft gepostet musst du auch Pausen kriegen, aber ich denke es kann genauso gut passieren, dass du auch mal keine Pause kriegst und durcharbeiten musst, so wars zumindest bei meinem Cousin. + Multi-Zitat Zitieren
#7 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Deine Denkweise ist komisch, du machst das Praktikum ja bestimmt nicht aus Spass, sondern warscheinlich mit dem Ziel in dieser Branche zu Arbeiten, da wird es normal sein das man länger wie 8std macht, und da würde ich auch nicht gleich am 1 Tag alle Pausen machen und pünktlich gehen, das macht echt keinen guten Eindruck! Aber sonst hast du Recht 8Std mehr nicht, von Sonderrechten in der Gastronomie hab ich noch nix gehört kann aber durchaus sein dabei wird dir google weiterhelfen können! + Multi-Zitat Zitieren
#8 2. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Laut dem Link von giX gilt: Nachtruhe (§ 14 JArbSchG ) Minderjährige dürfen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bzw. kann sich bis auf 22 Uhr strecken. + Multi-Zitat Zitieren
#9 3. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Du darfst nur bis höchstens 22 Uhr arbeiten. Wenn am nächsten tag schule ist höchstens bis acht uhr. + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Also ich muss dieses jahr auch nochmal mein Praktikum nachholen, da sitzen geblieben. Ich hatte eine Stelle als Veranstaltungskaufmann bei einer Tanzschule und hätte bis 23 Uhr arbeiten müssen. Darf ich nicht zack. + Multi-Zitat Zitieren
#11 3. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige es passiert aber oft das wenn du in kleineren handwerksbetrieben durchaus mal von 7 bis 17 uhr arbeiten musst + Multi-Zitat Zitieren
#12 4. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige Ich mach gerade meine Ausbildung als Veranstaltungskaufmann, dass du in dieser Branche solange Arbeitest muss dir bewusst sein. Wir nehmen daher auch keine Praktikanten unter 18 an. Ich meine in einigen Unternehmen muss dir einfach bewusst sein das du kein freies Wochenende hast oder lange arbeiten musst. Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#13 4. November 2009 AW: Arbeitsschutzgesetz für Minderjährige also ich bin 16, hab grad Mittagspause. Bis jetz hab ich 6 Stunden gearbeitet muss aber noch von 5 bis minnimum halb 12 arbeiten, das wären dann 12+ Stunden Heute aber solange man Gehalt bekommt seh ich kein Problem, da arbeite ich auch mal länger als erlaubt. + Multi-Zitat Zitieren