Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Red Panda, 4. November 2009 .

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  1. 4. November 2009
    Bei sogut wie jedem Angebot steht ein Satz wie zB dieser:


    Hier handelt es sich um eine Privatauktion. Daher schließe ich jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme aus.


    Jetzt habe ich eine Frage inwieweit das gilt, denn wenn derselbe User auch noch schreibt, zB:

    Sie bieten hier auf ein völlig neues XYZ
    Das Gerät ist Orginal Verpackt und hat 24 Monate Garantie


    Was ist, wenn das Gerät dann doch nicht neu ist oder Mängel hat die nicht genannt wurden? Hab ich dann *****karte?



    Oder als Beispiel dieser Text:

     
  2. 4. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    is eigentlich ganz easy wenn die irgendwelche mängel verheimlicht wurden und die auch nicht auf den bildern zu sehen sind, hast du das recht die ware zurückzugeben. der verkäufer muss alle mängel die er erkennen kann auflisten und auch etwas zur funktionstüchtigkeit des gerätes sagen.

    ansonsten muss er im falle einer reklamation die ware zurücknehmen
     
  3. 4. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    Okay, danke - und das gilt immer, selbst wenn der hinschreibt dass er die Ware nicht zurücknimmt auch wenn Mängel im Nachinnein auffallen?

    Also kann mir eigtl gar nix passieren, selbst wenn ich ein billiges Handy (das viel mehr wert ist) von jemandem kaufe der da in schlechtem Deutsch hingeschrieben hat dass es aussieht wie neu? (Mit PayPal Käuferschutz)
     
  4. 4. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    Wenn man Mängel verschweigt ist das ja Betrug und das noch absichtlich
     
  5. 4. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    Das einzige Problem bei der Sache ist, dass wenn er nen richtiger ***** ist einfach sagt, dass die Mängel beim Transport enstanden sein müssen. Wenn die Mängel aber nicht dadurch entstehen hätten können, dann hast du Glück. Ansonsten musst wohl oder übel ihn zu Hause besuchen und ihm kräftig was auf die hauen :-/

    Ebay ist nen hartes Pflaster. Ich hab nem Ammi ne negativ Bewertung geben, weil er mir die Ware nicht geschickt hat und zu spät das Geld zurücküberwiesen hat. Da hat er mir geschrieben, dass er mich das nächste mal besucht wenn er hier in Kassel ist. Hat er auch wirklich gemacht, lustiger Weise war mein Vater auchnoch zu Hause als er dann kam und somit hat er sich nur ein paar Prellungen und nen blaues Auge abgeholt, da mein Vater leider kein Spaß versteht, wenn jemand mich bedroht...als ob ich ihn net selbst vermöbeln hätte können-.-
     
  6. 4. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    ja, das ist immer so:

    §444 BGB schließt den haftungsausschluss, wenn der verkäufer arglistig einen sachmangel (§434 BGB) verschweigt..

    arglist ist es, wenn der käufer bewusst vom verkäufer getäuscht wurde.

    afaik übernimmt paypal solche fälle im käuferschutz...
     
  7. 5. November 2009
    AW: Ebay - Frage zum Gesetz bzgl. Warenqualität

    Okay vielen Dank für die ausführliche Hilfe.
    Bws sind ma raus
     
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