#1 14. Dezember 2009 Shalom, Für Donnerstag haben Lehrer bei mir auf der Schule für unseren Jahrgang eine Jahrgangsstufenkonferenz einberufen. Jetzt habe ich die Frage, ob ich als Jahrgangssprcher nicht ein Recht auf Anwesenheit bei dieser Konferenz habe. Denn bei Klassenkonferenzen etc. müssen diese ja auch dabei sein. Habe bis heute noch keine Einladung erhalten. Wäre echt fett, wenn mir jemand helfen könnte. Bewertung ist drin. greets.
#2 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Heyho, kommt ganz drauf an, was für ein Typ von Konferenz es ist: Ist es eine mit anschliessender Disziplinarmaßnahme oder lediglich eine Besprechung, wie fortgefahren wird? Sollte nämlich eine Disziplinarmaßnahme gegen einzelne gestartet werden, ist das ganze nicht rechts, wenn keine Schülervertreter / Elternvertreter dabei sind. Sollte das jedoch nur eine Konferenz im Sinne von Besprechung sein, hast du als Jahrgangsstufensprecher keinerlei Rechte darauf anwesend zu sein - du kannst höchstens mal nachfragen und auf die Kulanz deiner Lehrer hoffen! Bei einer Lehrerkonferenz bist du ja schließlich auch nicht dabei... ;-) greets & viel erfolg!
#3 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Außerdem kommt es absolut auf deine Schule drauf an. Ich bezweifel das es dafür wirklich ein deutsches Gesetz gibt. Sowas wie Stufensprecher sind eher ein Entgegenkommen der Schule und keine Pflicht.
#4 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Doch gibt es! Steht im deutschen Schulgesetz, dass bei einer Klassen / Stufenkonferenz (in dem Fall ist es ja eine ganze Stufe) Schüler anwesend sein müssen! Mindestens die betroffenen und bei Zustimmung des Betroffenen auch der Schülersprecher (ich war letztes Jahr Schülersprecher und wurde gefragt, ob ich mit teilnehme! ;-))
#5 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz im deutschen schulgesetz? Du bist vlt ne Nase^ Bildung = Ländersache. Daher kommt's voll auf dein bundesland und eventuelle SV Verordnungen an. Da du ja noch 3 Tage hast, könntest du einfach mal beim SV Bildungswerk oder deiner LandesschülerInnenvertretung nachfragen. Google verrät dir deren mail adresse
#6 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Stimmt, hast du Recht - hab jetzt mal den ein oder anderen Paragraphen aus dem Schulgesetz NRW (mein Bundesland) rausgesucht: Zusammengefasst: Wenn keine Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, ist alles rechtens, das kein Schüler dabei ist. Wenn nicht, ist das ganze nicht Rechtens - dagegen würde ich vorgehen!
#7 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Ihr müsstet rein theoretisch für eure Stufe bzw. für eure Sekundarstufe betreuende Lehrer haben, die du bestimmt fragen kannst. Zur Not gehste einfach zum/zur Schulleiter/in und fragst nach oder rufst beim Schulministerium an. LG
#8 14. Dezember 2009 AW: Jahrgangsstufenkonferenz Hey, Vielen Dank für die schnellen Antworten! Bewertungen gehen raus. ~closed