Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Zoowaerter, 25. Dezember 2009 .

Schlagworte:
  1. 25. Dezember 2009
    Hey,
    also im Wald gibt es jetzt ja wieder jeder Menge Langlaufloipen. Dort neben angebracht sind Schilder auf denen auf ein Hundverbot hingewiesen wird, da die Hunde die Loipen kaput machen koennten. Auch werden die Wanderer um Achtung gegenueber den Langlaeufern gebeten.

    Nun frage ich mich, ob das rechtlich so korekt ist?
    Mit welchen Strafen kann man bei Verstoss rechenen?
    Ist der Betreiber von einem Langlaufcenter ueberhaupt berechtigt solche Schilder aufzustellen?
    ....?

    Greetz Zoo
     
  2. 25. Dezember 2009
    AW: Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

    ka woher kommst du?
    Frag mal beim Ordnungsamt nach :]
     
  3. 25. Dezember 2009
    AW: Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

    die frage bezieht sich auf den buehler bereich, aber ich denke kaum, dass das lokal soooo unterschiedlich ist.
    aber vllt. hat sich ja schonmal jemand darueber informiert
     
  4. 25. Dezember 2009
    AW: Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

    Also wenn er z.b. die Wege gepachted hat dann ist das ok. Aber auch so ist das bestimmt rechmäßig es gibt ja auch genug Anweisugnen Hunde an die leihne zu nehmen und im Ski gebit oder gibt es bestimmt auch dafür Gesetze..

    Letztendlich solltest du dich einfach net erwischen lassen xD ich denke mal es wird eh nur ne Verwahnung geben..
     
  5. 25. Dezember 2009
    AW: Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

    Hi,

    ich behaupte jetzt einfach mal ganz unverschämt, dass der Besitzer dieser Fläche diese sperren kann, wenn er möchte.
    Nun ist eben die Frage, ob die Betreiber von dem Langlaufcenter von der Gemeinde oder der Stadt etc. die Erlaubnis erhalten haben bzw. eine Absprache mit denen haben. Wird ja sicher nicht das erste Jahr sein an dem dies praktiziert wird.

    Deshalb würde ich am Montag einfach bei der entsprechenden Behörde anrufen und mich darüber informieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Ansonsten eben aufpassen das der Hund nichts macht und fertig.
    Man könnte ja auch sagen dass im schlimmsten Falle nachts irgend ein Tier sich denkt "haha diese bösen Menschen, ich buddel jetzt hier alles um aus Langeweile"
    kann auch keiner kontrollieren ^^
     
  6. 26. Dezember 2009
    AW: Langlaufloipen -> Hundeverbot -> rechtliche grundlage?

    Hm, der domestizierte und mit Schildern bepflasterte Wald ?
    Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch in sich ?

    Rechtliche lage ?

    Wenn dich die Schilder stören entferne sie eben....

    Einer nimmt sich das Recht raus welche ausfzustellen, ein andere nimmt
    sich eben das Recht sie wieder zu entfernen.

    Naja und mir Hunden und Hundehaltern ist das so eine Sache ...
    "Wir guten" Halter leiden leider unter der Aktion der Idioten...
    Manche halten sich nämlich keinen Hund sondern Kampfmaschinen,
    und finden das auch nocht toll, wenn andere Leute durch Ihre blöden Tölen verschreckt bzw. sogar gebissen werden.(soll dich aber nicht daran hindern deine Tiere weiter mit Liebe zu halten.)

    Wegen der rechtlichen Grundlage, wenn du das über Justiz und Gesetz geregelt wissen willst,
    kann ich dir nur anraten eine der div. freien Anwaltsseiten im Netz aufzusuchen, statt hier in einem
    kinderboard(nicht bös gemeint @RR und Member ) nacht Antworten zu angeln.


    grüz
    KK
     
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