Hund: Mietwohnung gekündigt wegen Tierhaltung

Dieses Thema im Forum "Haus, Garten, Tiere & Pflanzen" wurde erstellt von Xhelpx, 24. April 2017 .

  1. 24. April 2017
    Hallo bitte lest es euch durch. Nun ich wohne mit meiner Mutter in einer 80m2 großen Wohnung. Wir haben vor 1 1/2 Jahren einen liebenswerten Labrador in die Familie aufgenommen. Nun habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem steht, dass wir 10 Tage Zeit haben den Hund abzugeben, ansonsten kündigt er uns die Wohnung. Zudem behauptet er es wäre ein aggressiver Rottweiler, der die Nachbarn stört (?), obwohl es noch nie Kontakt mit den Nachbarn und dem Hund gab. Ich und andere ausländische Familien hatten schon einige Probleme mit dem Vermieter bspw. behauptet er ich würde illegal Vögel züchten, da im Frühling und Sommer viele Vögel auf unserem Balkon sind. Ich musste daraufhin den ganzen Balkon vernetzen und abdecken. Die Polizei hat er wegen angeblicher Züchtungen anderer Tiere wie Hasen verständigt, sie kam und es war natürlich nichts. Im Haus wohnen noch 10 andere Mieter, 3 davon halten große Hunde, einer hält eine Katze, einer ein Vogel. Obwohl nun 2 von den 3 Hundehaltern wegen Tod und Umzug weg sind, behauptet der Vermieter es hätte nie eine Tierhaltung im Haus gegeben, vorallem keine Hundehaltung. Denn es sind gar keine Tiere im Haus erlaubt. Er gibt uns 3 Monate Zeit die Wohnung zu kündigen, ansonsten kündigt er sie fristlos und reicht eine Klage ein. Darf er das ?
     
  2. 24. April 2017
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2017
    Wenn der Hund keine Gefahr ist, kein Dreck macht und keinen Lärm und damit für potentielle andere Mieter kein Problem ist, sollte das Mietverhältnis auch stabil sein und rechtlich sicher.
    Liegen aber Beweise vor, das der Hund andere Mieter stört oder potentielle Mieter fern hält oder sogar Mietminderungen gefordert wurden, dann sehe ich das durchaus als gerechtfertigt zu Kündigen. Zudem sind manche Hunderassen in vielen Gemeinden sogar verboten oder ganz strenge Auflagen nötig. Ein Vermieter kann entsprechend auch so eine Haltung verbieten oder kündigen.

    Generell wird das aber im Mietvertrag geklärt.

    Als Vermieter würde ich keine große Hunde in einer Immobilie akzeptieren. Hundehalter/Tierhalter machen eher Probleme, das ist so die allgemeine Erfahrung von Vermietern. Also versucht man Tierhalter zu meiden. Natürlich darf man das nicht pauschalisieren aber um sich Arbeitszeit zu ersparen setzt man eben auf Statistiken. In der Formulierung muss man natürlich wegen Diskriminierung aufpassen.

    Urteil des BGH zur Hund- und Katzenhaltung
    Was allerdings schon gegeben ist wenn der Hund zu bestimmten Uhrzeiten nicht ruhig ist, zu lange bellt oder schlicht ein andere Mieter eine Allergie hat gegen den Hund. Ist der Hund dann auch noch groß oder eine bestimmte Rasse wie oben genannt, wird die Einzelprüfung fast immer ein Verbot zulassen.
     
  3. 26. April 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. April 2017
    Ich würde auf jeden fall mal im Mitvertrag nachgucken, ob da die Hunde bzw. die Tierhaltung verboten ist. Wenn ja, hast du wohl leider schlechte karten, wenn nein würde ich überlegen mir mal einen Anwalt zu holen, der die Sache mit dem Vermieter klärt. Klingt ja so, als wolle er euch da rausmobben....
     
  4. 26. April 2017
    Ihr seid wohl schon sehr lange in der Wohnung und zahlt relativ wenig Miete. Ich würde es auf keinen Fall eskalieren lassen und die Sache ruhig angehen. Solange nichts im Mietvertrag drinne steht, seid ihr auf der sicheren Seite, ansonsten müsstet ihr einfach freundlich fragen ob bei euch eine Ausnahme gemacht wird. (Egal ob er euch leiden oder nicht leiden kann, Freundlichkeit siegt meistens)
     
  5. 26. April 2017
    Rechtlich hat raid-rush schon alles dazu gesagt. Solange durch den Hund nicht nachweislich die Rechte anderer Hausbewohner wiederholt oder andauernd verletzt werden, ergibt sich daraus für den Vermieter kein Recht das Mietverhältnis zu kündigen - egal ob Tierhaltung laut Mietvertrag verboten ist oder nicht. Etwaige Regelungen im Mietvertrag bezüglich Tierhaltung sind schlicht und ergreifend ungültig, es sei denn es besteht eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien.
     
  6. 13. Mai 2017
    Auch mein Tipp: Im Mietvertrag nachschauen, sich über die jeweilige rechtliche Lage informieren und dann Kontakt mit dem Mieterschutzbund aufnehmen.

    Mach dich mal schlau, ob du das nicht dem Vermieter in Rechnung stellen kannst. Ich hatte bei mir auf der Terrasse auch ein großes Taubenproblem (die Nachbarin füttert die Viecher..) und nachdem ich genug Druck gemacht und mit einer Mietminderung gedroht habe, wurden ein Taubennetz und Spikes angebracht. Ist nämlich Aufgabe des Vermieters.
     
  7. 17. Mai 2017
    Und zum dritten Mal: Klauseln im Mietvertrag bezüglich Tierhaltung sind schlicht und ergreifend ungültig. Laut Bundesgerichtshofs kann Tierhaltung im Mietvertrag nicht generell ausgeschlossen werden. Die Rechtslage ist somit auch hinreichend geschildert worden.

    Den Gang zu irgendwelchen Mietervereinen kann man sich bei so einer einfachen Sache auch sparen - sollte deswegen eine Mahnung oder Kündigung reinflattern: Widerspruch einlegen und für gegenstandslos erklären. Solange der Hund das Mietverhältnis nicht nachweislich stört, kann der Vermieter nichts machen. Soll der doch dann zum Anwalt gehen, der wird ihm schon sagen, dass er da ohne weiteres keine Handhabe hat.
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.