Musik auf Rechnung Weitergeben.. Gema?

Dieses Thema im Forum "Musik & Musiker" wurde erstellt von kalli, 17. Mai 2017 .

  1. 17. Mai 2017
    Hallo Hallo, ich war ewig nicht aktiv und melde mich mit einer für mich schwierigen Situation zurück.

    Es ist folgende Situation, Ich bin Dj und habe dementsprechend eine große Sammlung an Platten sowie eine große digitale Sammlung an Musik.
    Jetzt fragt mich eine Freundin welche in einem Laden für Bekleidung arbeitet ob ich dem Laden nicht Musik zur Verfügung stellen könnte. Ich schreibe also mit dem Geschäftsführer und der will natürlich eine Rechnung für den Ausgemachten Betrag.

    Meine Frage ist, da der Ladenbesitzer Gema entrichtet und ich ihm offiziell eine Rechnung schreiben muss, muss in meiner Rechnung ein posten Gema auftauchen und muss ich diesen Betrag auch an die Gema entrichten oder reicht es das der Ladenbesitzer dafür zahlt?

    Darf ich überhaupt gegen Bezahlung fremde Musik weitergeben, oder sollte ich das lieber anders auf der Rechnung nennen?
    Lg
    kalli
     
  2. 17. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2017
    Hi Kalli,

    also ich würde nichts Formulieren das so aussieht als würdest du die Musik-Kopien verkaufen.

    Besser wäre, das du eine Dienstleistung anbietest welche Musik in den Laden bringt. Du verkaufst also keine Musik und keine Rechte sondern deine Dienstleistung als DJ das du eben Musik "organisierst", für die du bzw der Geschäftsinhaber ja GEMA bezahlt.

    Die Gebühr wird auch nur fällig wenn es sich dabei um eine Kopie handelt. Wenn du das Medium also den Datenträger (Platte) im original verwendest nicht. In der Praxis sind es oft Kopien, zB wenn es dann vom PC abgespielt wird oder ähnliches.
    Wie du auch richtig erkannt hast, zahlt meist der Veranstalter die Gebühren, diese musst du dann nicht mehr extra/doppelt entrichten/zahlen. Es reicht also wenn du für deine Kopie zahlst. Wenn es die originalen Platten/CDs sind würde keine Gebühr anfallen nur für den Veranstalter/Geschäftsführer zwecks öffentlicher Beschallung.

    Generell würde ich auf der Rechnung so wenig Details wie möglich nennen (außer du hast Angst er klaut dir die Platten ^^ dann wäre die gezahlte Rechnung ein Beweis). Keine Anzahl von Titeln oder ähnliches. "DJ Dienstleistung" und eben die gesetzlichen Angaben.

    Eine Gebühr wird immer fällig wenn es sich um eine Vermietung handelt also Gewinnerzielung da ist. Ein original Verleih (also ohne Kosten) wäre Gebührenfrei.

     
    kalli gefällt das.
  3. 19. Mai 2017
    Gema muss nur der Ladenbesitzer zahlen, weil er die Platten spielt und mit dem Abspielen Geld verdient. Und die Plattenfirma musste Gema zahlen, fürs Pressen der Platten. Aber fürs Verkaufen wird keine Gema fällig. Sonst hätte Karstadt wo Du vielleicht die Platte gekauft hast, ja auch Gema bezahlen müssen. Müssen sie aber nicht.
     
  4. 19. Mai 2017
    Vielen dank für die schnelle Antwort. Das habe ich mir schon so ungefähr gedacht, gut aber das du mir das nochmal bestätigst.
    Sprich eine gewöhnliche Rechnung für erbrachte Dienstleistung reicht aus.
     
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