Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 19. März 2008 .

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  1. 19. März 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [7], die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

    Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält."

    "Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können", ist Werner Hülsmann, Vorstandsmitglied des FIfF e.V. und aktiv im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, überzeugt.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität' [1], während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts: Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar. Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine "systematische Evaluation" fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, "ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen". [3]

    Eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern droht aus Sicht der Bürgerrechtler aktuell unter anderem bei der geplanten Aufrüstung des Bundeskriminalamts einschließlich der Befugnis zum Einsatz von Online-Spionageprogrammen und bei der Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise. Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt: "Mit der zunehmenden zentralisierten Datenspeicherung geht die fortschreitende Zusammenführung von geheimdienstlichen mit polizeilichen Befugnissen einher, wie beim geplanten neuen BKA-Gesetz. Hier sollen in Zukunft noch dazu Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen. Zusammen mit dem Näherrücken von Innen- und Außenpolitik (Stichwort: Bundeswehr im Inneren) formt sich ein bedrohliches Bild vom Zustand unseres Rechtsstaates." Der Arbeitskreis fordert Union und SPD auf, diese Vorhaben unverzüglich zu stoppen.

    Bis zur endgültigen Entscheidung gibt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern auf seiner Webseite Tipps zur Umgehung der Speicherung. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Signal für die tausenden von Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur Wehr gesetzt haben", erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

    Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.

    Der Arbeitskreis rät Bürgerinnen und Bürgern außerdem, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

    1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

    2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

    3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [4].

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die verbreitete "freiwillige" Datenspeicherung durch Anbieter umgangen werden kann [5].

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern und wird von über 45 Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften in seiner Arbeit unterstützt [6].

    Quellen:

    [1] Rede von Brigitte Zypries im Bundestag:
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Debatte und Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung (12.11.2007)

    [2] Verwendung von Telekommunikationsdaten:
    Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
    neue-zahlen-zur-ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/

    [3] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung:
    http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/
    2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf

    [4] Datenfrei kommunizieren:
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Unbeobachtet kommunizieren

    [5] CD "Freiheit statt Angst":
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Produkte

    [6] Liste aller Unterzeichner der "Gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung":
    AK Vorrat - Venus - Default

    [7] Die heutige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf

    Ansprechpartner für die Presse
    • padeluun, Tel. 0521 / 175254
    • Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Tel. 030-94881297 oder Mobil. 0170-2487266
    • Werner Hülsmann, am 19. und 20 März: Tel. 08266 / 869 3676, sonst 07531-365 90 56 oder Mobil. 0177-2828681
    • Ralf Bendrath, Tel. 0179-2154614


    quelle: AK Vorratsdatenspeicherung



    Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft

    Das tickert gerade Spiegel mit einem Agentur-Mix: “Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag zum Teil statt.”
    Das würde explizit gegen den von der grossen Koalition gegenüber der EU-Richtlinie ergänzten Zusatz gehen, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle “mittels Telekommunikation begangenen” Taten verwendet werden darf.

    Auf der Seite des Bundesverfassungsgericht steht noch nichts. Mehr dazu gleich.



    quelle: Netzpolitik



    Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Vor einer halben Stunde ist die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt geworden, dass die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten eingeschränkt werden muss, bis die Verfassungsklage von mehr als 34.000 BürgerInnen entscheiden ist. Die Verfassungsrichter entschieden, das nur in Fällen schwerer Straftaten die Daten vorerst genutzt werden dürfen. Für die Aufklärung von einfachen oder per Telekommunikation begangenen Straftaten dürfen die Daten nicht genutzt werden. In der Entscheidung heisst es zur Begründung unter anderem:
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Eilentscheidung und betont:
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der heutigen Entscheidung den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD):
    quelle: Netzpolitik




    Nachrichtenzusammenstellung: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - RR:Board
     
  2. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    das is doch mal ne gute nachricht am morgen

    kriegen die leute in berlin auch mal mit, dass man net machen kann was man will...
     
  3. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Wieder ein erster richtiger Schritt zurück in die Vergangenheit. Wenigstens sind die VErfassungsrichter noch nicht korrupt.
     
  4. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Hätte ja nicht gedacht, dass der deutsche Bürger so schnell ein Stück Freiheit wieder zurück bekommt.
    Aber ich finds gut, weiter so
     
  5. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    eine nachricht die ein Grinsen auf mein gesicht zaubert ... freut mich zu hoeren ...
    Danke zwa3hnn das du das so umfassend ausgearbeitet hast bin da grad nur druebergeflogen ... werde mir das aber nochmal genau durchlesen ...

    Kekse von mir fuer die Arbeit haste dir aufjedenfall verdient ^^

    MfG seT-87
     
  6. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Das wusste ich noch net ^^ interessant, hab eh nie richtige Daten angegeben xD

    bb. master80
     
  7. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Danke für deine Arbeit, hast eine BW bekommen! Was mich interessiert:

    1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

    2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.


    Diese beiden Punkte. Ich bin bei Netcologne mit DSL Flat, kann ich die jetzt anschreiben und denen sagen, dass sie alle bisher erhobenen Logfiles der IPs löschen sollen?

    Und wieso darf man mit falschem Namen Mailkonten oder Prepaids nun legal anmelden? 8o
     
  8. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Eine wirklich sehr gute Nachricht, nachdem bereits schon andere Sachen in den letzten Wochen eingeschränkt wurden wie die Online Durchsuchung, ist auch dieses endlich wenn auch nur zur Hälfte durch. Dennoch ist es in meinen Augen mehr als nur ein Durchbruch, es hat sich gezeigt, das man auch in der Politik nicht alles richtig macht. Ich meine auf der einen Seite kann ich ja die Vorratsdatenspeicherung verstehen, wenn man dadurch wichtige Kriminelle fassen kann, dann sollte man auch diese Technik möglichst dafür nutzen oder auch um kleinen Sozialschmarotzern auf die Schliche zu kommen. Aber man darf nicht gleich für jedes Bagatelldilikt solche Daten herausgeben, ich bin mir mehr als nur sicher das einige Abmahnungsanwälte die nun ihren Verdienst darauf gründen, sicher versucht hätten auf die Daten zuzugreifen, den mit Hilfe der Musikindustrie, wären sicher bald die Grenzen gefallen und somit auch einige Hobby Leecher aufgeflogen, die sich sicherlich durch alle möglichen Schichten der Gesellschaft gezogen hätten, ob nun arm oder reich, hier wären einige aufgeflogen und das schlimmer als im Steuerskandal. Von daher bin ich zufrieden, dieses Gesetz ist dafür gedacht wirklich die großen Brocken zu verfolgen und nicht nur auf die kleinen zu gehen. In letzter Zeit gab es leider mehr als genug Beispiele, das diese Gesetze durch einige Firmen ausgenutzt wurden, die dann daraus ihren Profit schlugen. Aber eins versteh ich an der Sache nicht wirklich, zwar ist Zypries für diese Sache zuständig, aber sie hat schon vor einigen Monaten das gesagt, was beschlossen wurde, warum sollte sie also zurücktreten.
     
  9. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    war anscheinend schon immer legal. ich denke das liegt daran, dass du bei diesen dienstleistungen keinen vertrag unterzeichnest und dich deswegen nicht der urkundenfälschung bzw. des betrugs strafbar machst, wenn du einen falschen namen angibst.

    zum thema: ist ein schritt in die richtige richtung ... ich hoffe, dass durch das finale urteil das ganze gesetz als verfassungswidrig eingestuft wird.
     
  10. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    äh jetzt mal ne dumme frage aber wie soll ich unter falschem namen ne prepaid karte anmelden? muss man da nicht seinen perso oder so abgegeben und die tippen das ein? darf man also legal seinen ausweis fälschen dafür?^^
     
  11. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Bei Prepaid muss man glaube ich keine Perso Daten angeben, nur bei Vertragsabschlüssen.
     
  12. 19. März 2008
    AW: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

    Sehr schön.

    Aber was das den Staat wieder an Geld kostet... und die Firmen die ihre Speicherkapazitäten aufrüsten mussten...

    Manchmal denkt man, dass in der Regierung auch nur alte Kinder sitzen.... man kann doch nicht einfach ein Gesetz "abnicken" ( <-- tolles Wort ) was Verfassungswiedrig ist... da ist scheinbar die Logik schon im Ski-Urlaub gewesen...



    Aber das beweist nochmal, dass das Rechtssytem in Deutschland garnicht mal so schlecht ist



    MfG
    F.
     
  13. 19. März 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Karlsruhe hebelt Raub- kopierer-Jäger aus

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat brisante Folgen für die Musikindustrie. Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen Daten nur noch bei schweren Straftaten an die Ermittler weiter gegeben werden. Damit brechen schwere Zeiten für Piratenjäger an: Der private Download fällt nicht in diese Kategorie von Rechtsbrüchen. Experten halten die Ermittlung von Filesharern über ihre Verbindungsdaten nun für illegal.

    14566664tidtfw7.jpg
    {img-src: //img355.imageshack.us/img355/5720/14566664tidtfw7.jpg}

    "Ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie erwartet nun etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach dem Urteil aus nicht mehr ohne Weiteres möglich. Die Speicherung der Verbindungsdaten sei zwar weiterhin zulässig. Die Weitergabe dieser Daten sei aber nun an besonders strenge Regeln gebunden.

    Verletzung des Urheberrechts keine schwere Straftat

    Der Download von Raubkopien aus dem Internet bleibt zwar weiterhin strafwürdig. Jedoch dürfen nach dem Spruch der Karlsruher Richter Verbindungsdaten nur bei "besonders schweren Straftaten" zur Ermittlung herangezogen werden. Dazu gehören Mord, Raub und Kinder ografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss aber auch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein. Ein leichter Betrug oder eine unbedeutende Urkundenfälschung genügen hier nicht – genauso wenig wie Verletzungen des Urheberrechts.

    Staatsanwaltschaften müssen nicht mehr ermitteln

    Damit sind die Daten von Musikpiraten nun zunächst vor dem Zugriff der Piratenjäger geschützt. Die Staatsanwaltschaften seien nun nicht mehr verpflichtet, nach Anzeigen der Musikindustrie die Klarnamen von Raubkopierern über deren IP-Adressen zu ermitteln, so Datenschützer Schaar. Ausnahme bleiben nur organisierte Banden wie der kürzlich aufgeflogene FTP-Tauschring in Chemnitz. Nur hier liegt eine besondere Schwere der Straftat vor – private Raubkopierer dürften nun kaum noch aufzuspüren sein.Bei der Abwägung der Folgen ihrer Entscheidung gingen die Richter von einer "erheblichen Gefährdung" des Persönlichkeitsschutzes aus. "Von der Datenbevorratung ist annähernd jeder Bürger bei jeder Nutzung von Telekommunikationsanlagen betroffen, so dass eine Vielzahl von sensiblen Informationen über praktisch jedermann für staatliche Zugriffe verfügbar ist", heißt es in dem Beschluss. Sebastian Knöll, Pressesprecher des Bundesverbands der Musikindustrie widerspricht den datenschutzrechtlichen Bedenken der Richter. "Datenschutz kann auf keinen Fall Deckmantel für unrechtmäßiges Handeln sein."

    Deckmantel für unrechtmäßiges Handeln

    Für die privaten Ermittler der Musikindustrie war es gerade die IP-Adresse, über die sich die Jagd auf Raubkopierer starten ließ. Organisationen wie die aus dem deutschen Ableger der International Federation of Phonographic Industrie (IFPI) hervorgegangenen ProMedia. Dort sucht ein Team von über hundert Spürnasen im Schichtdienst nach Musikpiraten. Dabei bewegen sich die Ermittler in den gängigen Tauschbörsen und suchen nach Anbietern von illegalen Musikdateien. Wer hier mehrere hundert Musikdateien zum Download anbietet, wird genauer unter die Lupe genommen.

    IP-Adresse zentrales Element der Fahndung

    Die privaten Fahnder stellen dabei alle relevanten Daten fest: Art der getauschten Musik, Umfang des Download-Angebots, den Internetprovider des verdächtigen und eben die IP-Adresse. Dieser Datensatz geht dann als Sammlung an die Anwälte der Musikindustrie. Bisher wurde aufgrund dieser Informationen dann Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dann den Anschlussinhaber zu der genannten IP-Adresse. Dem drohten dann strafrechtliche Konsequenzen sowie im schlimmsten Fall eine Zivilklage der Rechteinhaber.

    Urteil ist zunächst vorläufig

    Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. Bis zum 1. September, so das Gericht, solle die Bundesregierung über die Bedeutung der Speicherung für die Strafverfolgung sowie über die Nachteile der Teilaussetzung berichten. Die Anordnung könne dann gegebenenfalls geändert werden.

    Quelle: Freibrief für Musikpiraten (T-Online)
     
  14. 19. März 2008
    Nachrichtenzusammenstellung

    Speicherung von Telefondaten wird eingeschränkt
    Am heutigen Mittwoch, hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Speicherung von Telefondaten deutlich eingeschränkt. Zwar dürfen die Daten weiterhin sechs Monate gespeichert werden, eine Herausgabe an die Behörden erfolgt aber nur noch in bestimmten Fällen.

    So heißt es, dass die Daten beispielsweise nur für Ermittlungsverfahren wegen schweren Straftaten an die Ermittler übergeben werden. Bei Straftaten von mit geringerer Schwere, bleibt die Herausgabe der Daten bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwehrt.

    Als Begründung für die Entscheidung gaben die Verfassungsrichter an, dass mit den gesammelten Daten "Nachteile von erheblichem Gewicht" drohen würden, weil das Kommunikationsverhalten der Betroffenen Personen durch die Datenspeicherung komplett aufgedeckt würde.

    Schon im Vorfeld der umstrittenen Speicherung von Verbindungsdaten, hatten zahlreiche Personen gegen dieses Vorgehen geklagt und es als verfassungswidrig bezeichnet. Mit der Entscheidung haben sie nun teilweise vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen.

    Der Beschluss der Richter ist vorerst für ein halbes Jahr gültig. Sollte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bis dahin noch nicht getroffen worden sein, kann die Anordnung erneut verlängert werden.


    quelle: WinFuture.de



    Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
    Datenschützer fordern Rücktritt von Bundesjustizministerin Zypries


    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung durch einstweilige Anordnung hinsichtlich der Verwendung der Daten einzuschränken. Demnach müssen die Telekommunikationskonzerne die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Weitergabe an Ermittler ist jedoch nur bei schweren Straftaten zulässig.

    Als Konsequenz des Beschlusses fordert der Arbeitskreis den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.

    Frau Zypries habe die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um "schwerste Kriminalität", oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie "in minimaler Weise um". Dabei gehe das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.

    Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung selbst vorerst nicht ausgesetzt hat, bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung optimistisch. "Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend." Man sei überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 Mitklägerinnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können, so Ralf Bendrath vom Arbeitskreis.

    Der Arbeitskreis fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Deutschland müsse die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der die nächste verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung droht, sofort stoppen.

    Ebenso solle dem Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen Einhalt geboten werden. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sei eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.


    quelle: ZDNet.de



    Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
    Speicherung zulässig, Übermittlung an Strafverfolger aber nur als Ausnahme
    Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.


    Wie die Verfassungsrichter feststellten, darf die Karlsruher Kammer das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes nur mit großer Vorsicht aussetzen. Daher wurde nun im Eilverfahren noch keine Entscheidung gefällt, ob die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetverbindungen sowie E-Mails generell zulässig ist.

    Die in §113b des Telekommunikationsgesetzes geregelte Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden schränkte das Gericht jedoch stark ein. Sie darf bis auf weiteres nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre", erklärten die Verfassungsrichter. Sie verwiesen dabei auf den § 100a der Strafprozessordnung, welcher die schweren Straftaten wie Mord, Hochverrat, Raub, aber auch Computerbetrug genauer definiert.

    Sofern für solche Tatbestände kein Verdacht besteht, müssen die Provider die Daten zwar weiterhin speichern, dürfen sie aber auch auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden nicht an diese übermitteln. Eine Aussetzung der Speicherungspflicht selbst lehnten die Verfassungsrichter ab, da nur durch die Speicherung selbst kein Nachteil für den Bürger entstehe - erst durch die Übermittlung und Auswertung.

    Die Karlsruher Richter gaben in ihrem Beschluss zudem der Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2008 über die praktische Anwendung der Vorratsdatenspeicherung und deren Einschränkung Bericht zu erstatten. Erst danach will das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit der Methode an sich entscheiden.

    Der Eilantrag gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung kam durch einen Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zustande, den mehr als 30.000 Bundesbürger unterzeichnet hatten.


    quelle: Golem.de



    Datenschützer: Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten
    Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid
    Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwartet hingegen nur "geringfügige Einschränkungen".


    Die Karlsruher Richter hätten keinen Anlass dafür gesehen, die heftig umstrittene sechsmonatige Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, freut sich Zypries. "Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen gerecht werden kann", erinnerte die SPD-Politikerin an die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Zugriff auf die Nutzerspuren dürfe bei "erheblichen" oder "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" nur dann nicht mehr erfolgen, wenn diese nicht ohnehin bereits von den Providern etwa zu Abrechnungszwecken vorgehalten würden. Die meisten Zugangsanbieter haben bisher aber noch gar keine Systeme und technischen Lösungen aufgesetzt, um die gesetzlich geforderten Vorratsdaten und die für eigene Belange aufbewahrten Verbindungsinformationen zu trennen.

    Schaar unterstrich dagegen in Berlin, dass Ermittler nur noch bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die so genannten Verkehrsdaten zugreifen dürften. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. Zugleich erhoffte sich Schaar "ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung" in der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung über die von Tausenden Nutzern und Oppositionspolitikern eingebrachten Verfassungsbeschwerden.

    Für Thilo Weichert, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, bleibt weiterhin offensichtlich, "dass nicht nur die Nutzung von TK-Verbindungsdaten für minder schwere Straftaten gegen unsere Verfassung und gegen den europäischen Grundrechtsschutz verstößt". Dies sei vielmehr auch schon bei schon bei ihrer monatelangen anlasslosen Speicherung der Fall. Dies solle und könne aber vorrangig der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erst nachrangig das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Bundesregierung müsse zugleich auf europäischer Ebene alles unternehmen, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückgängig zu machen.

    Die betroffene TK-Branche, die vorerst ihre Systeme weiter für die Massendatenlagerung kostspielig aufrüsten muss, sieht sich im Regen stehen gelassen. "Die Telekommunikationsunternehmen müssen jetzt leider bis zum Hauptverfahren warten, um Rechtsicherheit zu erlangen", monierte Dieter Kempf vom Branchenverband Bitkom. Erst dann werde man wissen, "welche Daten letztlich gespeichert werden müssen". Bis dahin sei es "umso wichtiger, dass sich die Politik endlich zur vollständigen Erstattung der Investitions- und konkreten Abfragekosten durchringt".

    Ähnlich äußerte sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Für ihn lautet das Gebot der Stunde: "Verzicht auf die Verhängung von Strafen wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren und Ersatz aller Investitionskosten." Zugleich begrüßte die Lobbyvereinigung "das klare Signal in Richtung Musikindustrie", dass die gespeicherten Daten nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürften.

    Wolfgang Neskovic erklärte für die Linke, dass dem Gesetzgeber das verfassungsrechtliche Gewissen vollständig abhanden gekommen sei. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern würden seit vielen Jahren Verfassungsbruch im Fortsetzungszusammenhang begehen. Die FDP-Bundestagsfraktion sprach von einer schweren Niederlage für die Bundesjustizministerin, die bis zuletzt die Eingriffsqualität der Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der Bürger heruntergespielt hätte. Auch der Bundestag sollte ihrer Ansicht nach die Mahnungen des Gerichts ernst nehmen und sich stärker von den Vorgaben des Gerichts bei der Gesetzgebung leiten lassen. Grüne Spitzenpolitiker forderten ebenfalls, dass die Regierung mit der erneuten roten Karte aus Karlsruhe "nun aufwachen und ihren Kampf gegen den Rechtsstaat endlich einstellen muss".

    Sprecher der Fraktionen der großen Koalition im Bundestag blickten vor allem nach vorn auf die Verpflichtung der Bundesregierung, bis September 2008 einen Bericht über die Nutzung der Vorratsdaten nach Karlsruhe zu liefern. Laut dem Rechtsexperten der Union, Jürgen Gehb, werde damit deutlich zu machen sein, "weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist". Es wäre "befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde". Medienpolitiker der SPD wollen indes zugleich geprüft wissen, ob "die Relativierung des Zeugnisverweigerungsrechtes und vor allem die vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Praxis tatsächlich den notwendigen Berufsgeheimnisschutz" etwa bei Journalisten, Anwälten oder Ärzten sicherstellen kann.

    Um die Privatsphäre der Nutzer bis zur Hauptentscheidung zu stärken, setzt die Humanistische Union auf technische Möglichkeiten zum Selbstschutz. Die Bürgerrechtsorganisation bietet ab sofort neben anderen Vereinigungen wie dem Chaos Computer Club einen Anonymisierungsserver im Tor-Netzwerk an. "Mit diesem Service können sich Bürger effektiv gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten wehren", heißt es zur Begründung. Die Nutzung des Anonymisierungsdienstes sei legal und kostenfrei möglich.


    quelle: Golem.de



    Stimmen zum Verfassungsgericht: Piratenpartei und Justizministerium
    Pfeifen im Walde: Das BMJ tönt lauthals, wie einig man sich mit dem BVerfG sei, welches der Datensammelwut der Regierung einen empfindlichen Dämpfer verpasst hat. Während sich Zypries weiter blamiert, sieht die deutsche Piratenpartei die Einstweilige Verfügung durchaus skeptisch.


    Dass eine Einstweilige Verfügung in Reaktion auf einen Eilantrag nicht das letzte Wort eines Verfassungsgericht sein kann, wissen sowohl die Piraten als auch Zypries - nur tönt aus dem Haus der Justizministerin augenblicklich etwas völlig anderes. "Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig" titelt das BMJ, um die Ohrfeige aus Karlsruhe in eine Zustimmung zum eigenen Tun umzudeuten.

    "Lediglich bei der Verfolgung von (nur) erheblichen Straftaten und solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden, gibt es geringfügige Einschränkungen",

    so aus dem "Fazit" des BMJ, welches allerdings die drastische Einschränkung der staatlichen Befugnisse wohlweislich ignoriert.

    "Fazit: Das Gericht lässt die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu, es lässt auch weitgehend die Übermittlung der Daten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken zu."

    Von "weitgehend" kann indessen keine Rede sein. Dass die umfassende Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolger kommen sollen, scheint mehr als unwahrscheinlich. Die Beschränkung auf "schwere Straftaten" wiederum macht die VDS zu einem teuren und sinnfreien Vergnügen - denn was die TK-Überwachung tatsächlich zur "Verbrechensaufklärung" beiträgt, bewegt sich im Bereich von tausendstel Prozenten. Oder, wie Netzpolitik vorrechnet:

    "Wenn in 4% dieser Verfahren [aller Strafverfahren, in denen Verkehrsdaten angefordert wurden] Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, beträfe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Gemessen daran, dass in den Jahren 2003 und 2004 jeweils ca. 4,9 Mio. Ermittlungsverfahren bearbeitet wurden, entspricht dies 0,01% aller Ermittlungsverfahren. ... Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte."

    Unter diesen Prämissen wirkt der Jubel aus dem Justizministerium vor allem vorgetäuscht - diese ganzen Blamagen zum Sieg umzudeuten, ist zugegebenermaßen aber auch keine einfache Aufgabe gewesen, auch wenn es nicht gerade zu einem Justizministerium passt, sich und den Bürgern die Welt schönzuverdrehen. Kritischer sehen die deutschen Piraten die ersten Resultate der größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik. Die Piratenpartei Deutschland zog zum Urteil des Eilantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung aus Karlsruhe das vorläufige Fazit "Schöne neue Welt." Mit gemischten Gefühlen sieht man, dass wohl die VDS im Hauptsacheverfahren so keinen Bestand haben wird, andererseits scheint das BVerfG mit dem Datensammeln generell nicht allzu große Probleme zu haben: "Keine grundrechtswidrige Bedeutung" messen nach Ansicht der Piraten die Richter dem Loggen bei, alleine der Zugriff auf diese Daten durch den Staat müsse eindeutigen Regeln unterzogen werden.

    "Was für radioaktives Material gilt, müssen wir uns für persönliche Daten erst erkämpfen: die bloße Existenz ist Gefahr und Beeinträchtigung, nicht erst der Missbrauch. Die Annahme des BVerfG, dass die Datenberge harmlos sind, lässt sich vor dem Hintergrund geheimdienstlicher Gesetzesüberschreitung und der Unwirksamkeit richterlicher Zugriffshürden für Überwachungsmaßnahmen nicht nachvollziehen",

    kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Jan Huwald. Thorsten Wirth vom Landesverband Hessen ergänzt:

    "Der Zugriff auf die Verbindungsdaten ist nun nicht mehr willkürlich und auch nicht geeignet, Persönlichkeitsprofile von 82 Millionen Menschen anzufertigen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass es ausreicht, Fremdwörter im Internet zu veröffentlichen, um vom Verfassungsschutz schwerster Straftaten verdächtigt zu werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich die keine echte Verbesserung der Lage, da der sogenannte Verfassungsschutz ... das Grundgesetz nach Belieben aushebelt. Bürger- und Menschenrechtler werden in Deutschland weiterhin überwacht, mit beliebigen Verdächtigungen. Wie in jüngster Zeit mehrfach z.B. in England geschehen, gehen Daten auch immer wieder 'verloren', was vor allem bei so sensiblen Daten eine sehr gravierende Gefahr darstellt."

    Jedenfalls: man kann gespannt bleiben.


    quelle: gulli untergrund news
     
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