Rechtsfähigkeit

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von 2003Matze, 7. Januar 2009 .

  1. 7. Januar 2009
    hey, sitze hier vor ner Aufgabe die ich irgendwie nicht gelöst bekomme, vll kann mir ja einner von euch helfen?!

    Kurt Alt, 82 Jahre, ist Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses. Er unterhält bei Ihrem Kreditinstitut ein Wertpapierdepot von etwa 140.000,00 EUR und ein Sparguthaben von 45.000,00 EUR.

    Da Herr Alt keine Verwandten hat, will er sein Vermögen zum Erhalt seines Hauses verwendet wissen. Er bittet Sie daher, als Kontoinhaber des Depotkontos und des Sparkontos den Namen "Fachwerkhaus am Unterborn" einzutragen. Gleichzeitig will er den Filialleiter Müller Ihres Kreditinstituts beauftragen, im Falle seines Todes dafür zu sorgen, dass die Erträge der beiden Konten auf Dauer für Erhaltungsaufwendungen für das Fachwerkhaus verwendet werden.

    a) Prüfen Sie, ob das Kreditinstitut die beiden Konten in der gewünschten Weise umschreiben kann!

    b) Welche Lösungsmöglichkeiten könnten Sie Herrn Alt vorschlagen?


    Vielleicht kann mir einer helfen wenigstens n Anreiz geben
     
  2. 7. Januar 2009
    AW: Rechtsfähigkeit

    Besitzer eines Depots oder Kontos können nur juristische Personen sein. Also jemand wirkliches, ein Unternehmen oder eine Stiftung...

    a) geht nicht.
    b) Stiftungsgründung und "automatischer" Zusammenführung der beiden Guthaben in seinem Todesfall mit dem Institut als Kassenorgan oÄ in dieser Stiftung (kA ob das gemacht werden darf, also ob die Bank da ne Rolle spielen darf)
     
  3. 8. Januar 2009
    AW: Rechtsfähigkeit

    also umschreiben auf "fachwerkhaus" geht schon mal nicht.
    und ob es praktisch wäre, den filialleiter als Beauftragten zu bestimmen..
    das mit der stiftung is keine dumme idee...
    stiftung gründen..
    und dann evtl bürgermeister etc beauftragen... wär meiner meinung nach auch ein besseres bild für die öffentlichkeit..
     
  4. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfähigkeit

    zu b) Er könnte eine GmbH (Fachwerkhaus...bla) gründen. Diese GmbH würde nach Gesetz für GmbH als juristische Person dastehen. Da die Stammeinlage min. 25.000 Euro betragen muss, wäre dies möglich. Das einzige Problem wäre die Gewerbesteuer.

    Ich muss dazu sagen, dass ich in dieser Materie nicht so involviert bin wie ihr und diese Antwort wohl noch große Lücken enthält
    Aber vielleicht konnte ich ja doch helfen ^^
     
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