#1 21. November 2009 hallo leute ich habe mal eine frage und zwar eine freundin von mir wohnt bei ihrem papa ihre elten haben sich vor ca einem jahr getrennt und seit dem geht alles drunter und drüber ihre mutter stand vor der tür als ihr dad arbeiten war ist rein und hat voll viele sachen mit genommen . ihr dad vertraut ihr jetzt nicht mehr ist total sauer hat das schloss gewechselt weil er angst hat das sie ihre mutter wieder rein lässt hatt gesagt sie solle nicht mehr wieder kommen usw das ist aber nicht das erste mal das sowas passiert sie wohnt jetzt gerade erst mal bei mir was aber kein dauerzustand ist wobei sie ja nicht mal was dazu kann sie kann ja schlecht ihre eigene mutter aus m haus hetzen sie steht halt genau dazwischen sooo das ist der hintergrund die eigentliche frage ist wie das leuft wenn sie jetzt zum amt geht oder sowas wenn man mit 17 raus geschmissen wird wie funktioniert das mit kindergelt bafög und einer wohnung vom staat oder gibt es mit 17 da sie noch nicht volljährieg ist nur betreutes wohnen oder gibt es eine möglichkeit eine eigene wohnung zu bekommen wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte weil wir beide davon leider überhaupt keine ahnung haben und villeicht hat da ja schon mal jemand erfahrungen gemacht die er weiter geben kann danke schon mal mfg pe4nut + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. November 2009 AW: Eigene wohnung soweit ich weiß kann mit 17 nicht so einfach vor die tür gesetzt werden, da man noch nicht volljährig ist und die sorgepflicht der eltern besteht. dafür sind besondere umstände notwendig, die dann ggf. von gutachtern usw. geprüft werden. evtl prüfen se noch ob du in der lage bist in deinem alter auf eigenen beinen zu stehen ecetera pp.... (alle angaben wie immer ohne gewe(ä)hr und munition ) + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. November 2009 AW: Eigene wohnung Ab zum Jugendamt und um Hilfe bitten. So lange sie minderjährig ist kümmert sich das Amt noch gut um sie. Eigene Wohnung von der ARGE kann sie erstmal vergessen, denn bis der Staat sowas zahlt, muss U25 schon Mord und Totschlag bei ihr herrschen. Hinzu kommt, dass sie in dem Alter schlichtweg keine Wohnung auf dem freien Markt bekommen wird. Ich würde an ihrer Stelle in die Jugendhilfe gehen. Entweder halb- oder einzelbetreutes Wohnen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. November 2009 AW: Eigene wohnung Die Sache ist die, du hast das Recht deine Etern bis du 28 bist in die Pflicht zu nehmen, wenn du bis dahin noch in Ausbildung bist. Das ist ein Einklagbares recht. Ich empfehle euch dringend, zum Jugendamt zu gehen, da gibt es Profis (Sozialarbeiter), die in solchen Fällen vermitteln können. Versucht nicht irgendwas auf eigene Faust. Ansonsten, weiter zur Schule, etc. Deiner Freundin empfehle ich, sich nicht auf eine Seite der Eltern zu stellen, sondern neutral zu bleiben. cu + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. November 2009 AW: Eigene wohnung ein kollege von mir hatte mit 18 auch eine eigene wohnung vom staat da war es änlich mutter hatte kein platz für beide kinder (hartz 4) vatter wollte ihn nicht mord und totschlag ist zweideutieg ich würd jetzt nicht sagen das er sie schlägt aber schupserein und sowas kommt auch schon mal hin und wieder vor obwohl sie einfach nur da steht und nix sagt dazu trinkt er jeden abend und so weiter das müssten doch eigentlich grunde sein die das jungendamt ein sieht oder? + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. November 2009 AW: Eigene wohnung 18 ist wieder was anderes als 17. Mit 17 kann sie es einfach vergessen. Außerdem... lebt dein Freund vllt. in einer Sozialwohnung? Ich bin bald 19, auf Wohnungssuche und würde sie auch von der ARGE bezahlt bekommen. Aber kein Vermieter will mich. Sie bräuchte auf jeden Fall eine Bürgschaft, sonst hat sie so gut wie keine Chance. Klar, für das Jugendamt sind das ausreichende Gründe. Aber eben für die Jugendhilfe! Eine komplett eigene Wohnung (mit eigenhändig unterschriebenen Mietvertrag) ist eine ganze Ecke komplizierter, da es dazu Gutachten bedarf. + Multi-Zitat Zitieren