1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von -Naruto-, 7. November 2008 .

  1. 7. November 2008
    Ja hallo erstmal.

    So ich bin nun in der 10. Klasse in einer Realschule und wir fliegen nach Pakistan . Ich wollte euch mal fragen ,ich will 1. Woche vorher fliegen ,weil die Tickets net später gebucht werden können .

    Hatte auch vor kurzem ein Antrag gestellt und hab heute ein Brief bekommen.

    Sehr geehrter.....(mein Vater)

    Ihren Antrag auf Ferienverlängerung müssen wir leider ablehnen. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Sollte ihr Sohn trotzdem dem Unterricht fernbleiben, werden die versäumten Unterrichtstage im Zeugnis als "unentschuldigt gefehlt" vermerkt.
    Bei wiederholten Schulpflichtverletzungen ist die schule angehalten, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

    Ihr Sohn .... besucht den Abschlussjahrgang R10. Jede Fehlwoche kann sich negativ auf die Noten des Realabschlusszeugniss auswirken.Gerade in Der Zeit vor den Weihnachtsferien werden in der Regel viele arbeiten geschrieben. Ausgleichsmöglichkeiten für eventuell unbefriedigend ausgefallene Klassenarbeiten stünden somit nicht zur Verfügung.

    Ich bin wirklich deprimiert und mein Onkel wird heiraten . Was soll ich nun machen ???? Wär es evtl. angebracht mit den Schulleiter nochmal zu reden?
     
  2. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    Wie wäre es wenn du dich die Woche einfach krankschreiben lässt ? Dann dürfen sie dir ja keine unentschuldigte Fehltage geben.
     
  3. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    Ja und mein Bruder geht ja auch noch ! Wenn beide krank sind ,dann geht das wohl schlecht????
     
  4. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    naund das sind lehrer und keine ärzte also können sie ihre meinung dass es merkwürdig ist das ihr beide eine woche lang krank seid getrost in die haare schmieren, das haben die nicht mehr zu entscheiden wenn du vom arzt erstmal so ein wisch hast
     
  5. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    Lehrer haben nicht das Recht, auf eine Begründete Entschuldigung! Es geht sie nichts an, sofern du eine Entschuldigung einreichst... ein ärtztliches Atest kommt natürlich am besten... denn wenn du keinen richtigen Grund hast (den Urlaub zählen Lehrer sicherlich als keinen richtigen Grund), dann haben die immer so Auge auf dich... so lange das aber einmalig bleibt mit dem Fehlen, ist das kein Problem...

    Ich würde es so machen

    Wegbleiben (wenn deine Eltern damit einverstanden sind), und von Eltern eine Entschuldigung schreiben lassen... Grund muss nicht angegeben werden, da sie das nichts angeht...

    Entschuldigung nach Schema F:

    Sehr geehrter Herr (Klassenlehrer),

    Aufgrund familiärer und persönliche Umstände, kann unser Sohn "Name" vom XX.12.2008 - XX.12.2008 den Unterricht nicht besuchen. Wir bitten das Fehlen zu entschuldigen.

    Hochachtungsvoll
     
  6. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    Die können zwar persönlich nen ärztliches Attest anzweifeln und sich ihren Scheiss denken, aber wenn du nen offizielles Attest hast dass du krankgeschrieben bist (Nicht son Wisch dass du die Praxis besucht hast oder so^^) dann können die NIX machen ...

    Du könntest aber übrigens auch einfach mal mit dem Klassenlehrer reden und es ihm erklären, bei uns sind die Lehrer oft kulant gewesen bei sowas ... kam schon öfters vor ... und wenn nicht -> Attest und fertig, wenn dir keine Krankheit für ne Woche einfällt dann sprech mal mit dem Dok und erklär ihm das, er wird dir wohl nen Attest ausschreiben

    @Berentzenkiller
    Ne Entschuldigung bringt nen Scheiss^^ Attest ftw, da können die nichtmal gesetzlich was anzweifeln
     
  7. 7. November 2008
    AW: 1. Woche vorh den Weihnachtsferien freinehmen

    wie gesagt..... attest ist attest und somit entschuldigtes fernbleiben.

    es war einfach nur daemlich, so einen antrag zu stellen, da sie grundsaetzlich NICHT genehmigt werden duerfen, da der schueler seinen pflichten nachzugehen hat und nur aus wichtigen grund freigestellt werden können. ein urlaub in pakistan aufgrund einer hochzeit ist wohl kein wichtiger grund....
    hättest du den antrag nicht gestellt, haettest krank machen koennen....
     
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