#1 25. September 2011 Hallo Ich hoffe mir kann hier einer helfen also ich habe von 2004-2007 meine ausbildung gemacht dann nach wurde ich übernommen aber ohne einen arbeitsvertrag zu unterschreiben 2007-2009 beschäftigung bei meiner firma wo ich auch gelernt habe 1.10.2009-1.7.2010 habe ich den grundwehrdienst geleister und seit dem 1.07.2010 bin ich wieder bei der firma ich habe damals nur den lehrlings vertrag unterschrieben jetzt habe ich einen neuen job aber ich kann nicht meinen 4 wochen kündungsfrist einhalten jetzt meine frage muss ich die überhaupt einhalten? mein chef wollte mich auch schon 2 mal so einfach rausschmeißen weil den was nix passte, meinte zu mir brauchst morgen nicht wieder kommen ich hoffe mir kann einer helfen bin 23 jahre alt + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. September 2011 AW: 4 wochen kündügung frist? hey, das du gar keinen arbeitsvertrag unterschrieben hast ist komisch... erkundige dich am besten in der personalabteilung nach deinem aktuellen vertrag (soweit vorhanden) ansonsten frag doch mal den chef... bzgl. der 4 wochen frist, red mit deinem chef darüber und schau ob ihr eine einigung finden könnt. wenn dich dein chef nicht mag (so hab ichs ausm post rausgelesen) dann wird er dich wahrscheinlich die 4 wochen behalten wollen bzw bis er evtl jemand anderes gefunden hast, vllt kannst du mit ihm auch ausmachen (falls die möglichkeit bei dir vorhanden ist) das du auch nach einem möglichen nachfolger suchst (vllt klappts ja) und du dann gehen darfst... oder andersrum bei deinem bald neuen arbeitgeber fragen ob es möglich ist erst nach den 4 wochen anzufangen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. September 2011 AW: 4 wochen kündigung frist? Frag doch einfach mal bei der Handwerkskammer oder IKH nach... Oder halt bei der Entsprechenden Kammer, wo du halt deinen Gesellenbrief bekommen hast. Vielleicht kann dir das Arbeitsamt diese Information auch geben. + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. September 2011 AW: 4 wochen kündügung frist? Es gibt tatsächlich einen mündlichen Arbeitsvertrag, dieser gilt dann nach den normalen Richtlinien des Arbeitsrechts. Danach hast du eine Kündigungsfrist. Ich würde ganz einfach mal mit dem Chef reden, ob ihr auf die Kündigungsfrist mit beidseitigem Einverständnis verzichten könnt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. September 2011 AW: 4 wochen kündigung frist? Versuch einfach dein besstes beim Verhandeln mit deinem Chef. Im Notfall musst du leider deinen neuen CHef belästigen, dass du noch nicht anfangen kannst. Wär zwar ein sehr schlechter Start aber irgendwie hast du ja auch selbst dazu beigetragen indem du naiv woanders einfach mal nen Job annimmst. + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. September 2011 AW: 4 wochen kündigung frist? Gesetzliche Kündigungsfrist ist in der Regel 1 Monat.. Wenn du aber kündigst, musst du deinen Resturlaub aufbrauchen.. vielleicht kommst du dann so klar Andererseits ist die Kündigungsfrist meiner Meinung nach eine gute Sache für den Arbeitnehmer, da wenn du gekündigt wirst, ein Monat Zeit hast, was neues zu finden. Ansonsten red mit deinem neuen Chef, der muss sowieso wissen, dass du, wenn du noch in einem Dienstverhältnis stehst, Kündigungsfrist hast. Wüsste keine Firma, wo das ein Problem wäre, dass die nicht 4 Wochen warten könnten.. Wie gesagt, vielleicht hast du noch Resturlaub, den du aufbrauchen musst. Dann geht sich das vielleicht aus + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. September 2011 AW: 4 wochen kündigung frist? Schau mal hier im Link. Denke, das ist genau auf dich zugeschnitten. Also ich für meinen Anteil hätte solch einem Chef den Laufpass gegeben. Dann bin ich halt Arbeitslos, aber im Gegenzug hätte der Chef ein größeres Problem und du deinen Stolz bewahrt. --> meine meinung, lass dich nicht beeinflussen! Kündigungsfristen im Arbeitsrecht + Multi-Zitat Zitieren